Polizistenmörder müssen Schmerzensgeld zahlen
Die Kollegin des in Augsburg getöteten Mathias Vieth bekommt 20 000 Euro zugesprochen. Ob sie jemals Geld erhalten wird, ist ungewiss. Das ist ihr aber gar nicht so wichtig, denn für sie hat sich einiges zum Guten gewendet
Augsburg
Die Bilder jener Nacht holen die Polizistin Diana K. auch fast sieben Jahre später immer noch ein. Am 28. Oktober 2011 verfolgte sie nachts mit ihrem Streifenpartner Mathias Vieth im Augsburger Stadtwald zwei Männer, die vor einer Kontrolle auf dem Motorrad geflüchtet waren. Im Wald begannen die Täter mit Schnellfeuergewehren zu schießen. Mathias Vieth starb, Diana K. überlebte leicht verletzt.
Nun hat die 36-jährige Polizeibeamtin vom Landgericht Augsburg Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Die beiden Polizistenmörder Rudolf Rebarczyk, 63, und Raimund Mayr, 65, sollen an Diana K. 20 000 Euro zahlen. Als Ausgleich für die Schmerzen, die Angst und die traumatische Belastung, die sie erlitten hat. Zugleich urteilte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell, dass K. von den Brüdern auch künftige materielle Schäden ersetzt bekommt. Das können zum Beispiel Therapiekosten sein, für die keine Krankenkasse aufkommt.
Die Polizistin hat also mit ihrer Zivilklage Erfolg, wenngleich das Schmerzensgeld nicht die von ihr gewünschte Höhe von 40 000 Euro hat. „Das Schmerzensgeld erscheint angesichts des eindeutigen Gutachtens und der besonderen Gesamtumstände sehr gering“, kritisiert Marion Zech, die Anwältin der Polizeibeamtin. Die zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder hatten die Forderung abgelehnt. Sie streiten das Verbrechen ab. An dem Zivilprozess nahmen die Brüder nicht persönlich teil.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte festgestellt, dass Diana K. wegen des brutalen Verbrechens an einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Die Kollegin des ermordeten Mathias Vieth könnte ihr ganzes Leben lang mit den Folgen der Gewalttat zu kämpfen haben. Sie war in jener Nacht im Kugelhagel ebenfalls getroffen worden, hatte aber riesiges Glück: Eine Patronentasche fing den Schuss ab, sie wurde nur leicht verletzt.
Ob Diana K. allerdings die Chance hat, jemals einen nennenswerten Betrag von Rebarczyk und Mayr zu bekommen, ist äußerst ungewiss. Die Polizistenmörder gelten als mittellos. Anwältin Zech meint, dass sehr wohl Geld fließen könnte. Sollte einer der beiden Mörder zum Beispiel seine Geschichte mit einem Buch- oder Filmprojekt vermarkten wollen, müsste er Honorare an die Beamtin abtreten. Zech: „Mit diesem Urteil können wir verhindern, dass sich insbesondere Rudolf Rebarczyk an seinen Taten auch noch bereichert.“Rebarczyk hatte bereits 1975 in Augsburg einen Polizisten erschossen. Zurzeit macht er Schlagzeilen mit einer Rettungstat im Gefängnis von Diez in Rheinland-Pfalz: Er stoppte einen Frauenmörder, der seine Ehefrau mit einem selbst gebastelten Messer angegriffen hatte.
Möglicherweise kommt es Diana K. auf Geld aber gar nicht an. Für sie könnte das Urteil im Zivilprozess eine Art vorläufigen Schlusspunkt in der Aufarbeitung des traumatischen Ereignisses markieren. Nachdem sie zunächst dienstunfähig war, hat sich die 36-Jährige Schritt für Schritt wieder zurückgekämpft. Sie hat an der Polizeifachhochschule in Fürstenfeldbruck studiert und arbeitet heute bei der Kripo. Und auch privat gibt es Erfreuliches zu berichten: Diana K. hat geheiratet.