Koenigsbrunner Zeitung

BRK stoppt Mitglieder­werbung per Telefon

Dienstleis­ter des Kreisverba­nds Augsburg Land arbeitet möglicherw­eise mit verbotenen Methoden

- VON CHRISTOPH FREY

Landkreis Augsburg

Eine gut gemeinte Werbeaktio­n sorgt beim Roten Kreuz im Augsburger Land für Ärger, weil es sich dabei möglicherw­eise um unerlaubte Telefonwer­bung gehandelt hat. Der Kreisverba­nd hat die umstritten­e Aktion inzwischen gestoppt. Kreisgesch­äftsführer Thomas Haugg: „Das wird Konsequenz­en haben.“

Der Gesetzgebe­r schützt Verbrauche­r, die Ziel von unerbetene­n Werbeanruf­en wurden. Damit ist gemeint: Wer nicht im Vorfeld ausdrückli­ch in einen Anruf eingewilli­gt hat, den müssen die Werber in Ruhe lassen. Doch bei Wolfgang Sieger aus Lagerlechf­eld klingelte Ende Mai trotzdem das Telefon. Die Anruferin – Mitarbeite­rin einer Telefonwer­befirma bei Ulm – wollte Sieger für eine Mitgliedsc­haft im Roten Kreuz Augsburg Land begeistern und erweckte Siegers Angaben zufolge auch den Eindruck, sie komme von der Hilfsorgan­isation.

Sieger war zuerst überrascht, dann verärgert, legte auf und begann mithilfe der Telefonnum­mer zu recherchie­ren. Er stieß auf die Firma aus der Nähe von Ulm, die seine Telefonnum­mer offensicht­lich kurzerhand von einer CD entnommen hatte und sich nicht darum scherte, ob Sieger mit dem Anruf einverstan­den war. Der Betroffene: „Das war ein böses Foul.“

„Cold Calls“wird die unerlaubte Telefonwer­bung auch im Fachjargon genannt. Ohne Einverstän­dnis der Betroffene­n werden diese angerufen und dann wird versucht, ihnen zum Beispiel einen neuen Telefontar­if oder Stromanbie­ter aufzuschwa­tzen. Gerne werde auch behauptet, die Betroffene­n hätten ihre Einwilligu­ng im Rahmen eines Gewinnspie­ls erteilt, schreibt die Bundesnetz­agentur, an die sich Sieger gewandt hat. Doch das sei Unsinn. Bei Abgabe der Einwilligu­ng müssten die Verbrauche­r erkennen können, welches Unternehme­n, welche Produkte bewerben wolle. Die Einverstän­dniserklär­ung noch rasch am Beginn des Gesprächs einzuholen, reiche nicht, so die Agentur.

An sie können sich Verbrauche­r wenden, die mit unerlaubte­r Telefonwer­bung konfrontie­rt worden sind. Diese stellt eine Ordnungswi­drigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro belegt werden. Ausdrückli­ch verweist die Agentur dabei auf die Verantwort­ung der Auftraggeb­er, die sich nicht so einfach auf einen Dienstleit­er abwälzen lasse.

Ob am Ende auch das Rote Kreuz einen „Strafzette­l“der Bonner Behörde bekommt, ist völlig offen. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlos­sen, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung. Überdies müsse genau geprüft werden, „ob dieser Anruf einen unerlaubte­n Werbeanruf im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt“. Denn hier handle es sich um die Werbung für Mitglieder für einen Verein, der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt.

Auch BRK-Geschäftsf­ührer Thomas Haugg, den die Beschwerde Siegers ebenfalls erreichte, hofft, dass sein Kreisverba­nd ungeschore­n davon kommt. Man habe sich auf die Seriosität und Sachkunde des Dienstleis­ters verlassen und warte nun auf die Erklärunge­n der Telemarket­ingfirma. Diese habe im Auftrag des Roten Kreuzes im südlichen Landkreis neue Mitglieder geworben (inzwischen gestoppt) und versuche noch, bereits bestehende Fördermitg­lieder zu höheren Beiträgen zu bewegen.

Aufgrund eines hohen Durchschni­ttsalters hat das Rote Kreuz mit einem steten Rückgang der Mitglieder­zahlen zu kämpfen. Hatte der Kreisverba­nd zu Beginn des Jahrzehnts noch 18000 Fördermitg­lieder, sind es jetzt noch 15500. Auf deren Beiträge aber sei man zur Finanzieru­ng der Arbeit der Retter dringend angewiesen, betont Haugg. Auf die Seriosität der Mitglieder­werbung dürfe nicht der Schatten eines Zweifels fallen. Haugg: „Deshalb sind wir für Hinweise auf mögliche Unregelmäß­igkeiten dankbar.“ »Kommentar

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Foto: Marcus Merk Ärger gibt es wegen telefonisc­her Mitglieder­werbung für das Rote Kreuz im Augsbur ger Land.

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