BRK stoppt Mitgliederwerbung per Telefon
Dienstleister des Kreisverbands Augsburg Land arbeitet möglicherweise mit verbotenen Methoden
Landkreis Augsburg
Eine gut gemeinte Werbeaktion sorgt beim Roten Kreuz im Augsburger Land für Ärger, weil es sich dabei möglicherweise um unerlaubte Telefonwerbung gehandelt hat. Der Kreisverband hat die umstrittene Aktion inzwischen gestoppt. Kreisgeschäftsführer Thomas Haugg: „Das wird Konsequenzen haben.“
Der Gesetzgeber schützt Verbraucher, die Ziel von unerbetenen Werbeanrufen wurden. Damit ist gemeint: Wer nicht im Vorfeld ausdrücklich in einen Anruf eingewilligt hat, den müssen die Werber in Ruhe lassen. Doch bei Wolfgang Sieger aus Lagerlechfeld klingelte Ende Mai trotzdem das Telefon. Die Anruferin – Mitarbeiterin einer Telefonwerbefirma bei Ulm – wollte Sieger für eine Mitgliedschaft im Roten Kreuz Augsburg Land begeistern und erweckte Siegers Angaben zufolge auch den Eindruck, sie komme von der Hilfsorganisation.
Sieger war zuerst überrascht, dann verärgert, legte auf und begann mithilfe der Telefonnummer zu recherchieren. Er stieß auf die Firma aus der Nähe von Ulm, die seine Telefonnummer offensichtlich kurzerhand von einer CD entnommen hatte und sich nicht darum scherte, ob Sieger mit dem Anruf einverstanden war. Der Betroffene: „Das war ein böses Foul.“
„Cold Calls“wird die unerlaubte Telefonwerbung auch im Fachjargon genannt. Ohne Einverständnis der Betroffenen werden diese angerufen und dann wird versucht, ihnen zum Beispiel einen neuen Telefontarif oder Stromanbieter aufzuschwatzen. Gerne werde auch behauptet, die Betroffenen hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, schreibt die Bundesnetzagentur, an die sich Sieger gewandt hat. Doch das sei Unsinn. Bei Abgabe der Einwilligung müssten die Verbraucher erkennen können, welches Unternehmen, welche Produkte bewerben wolle. Die Einverständniserklärung noch rasch am Beginn des Gesprächs einzuholen, reiche nicht, so die Agentur.
An sie können sich Verbraucher wenden, die mit unerlaubter Telefonwerbung konfrontiert worden sind. Diese stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro belegt werden. Ausdrücklich verweist die Agentur dabei auf die Verantwortung der Auftraggeber, die sich nicht so einfach auf einen Dienstleiter abwälzen lasse.
Ob am Ende auch das Rote Kreuz einen „Strafzettel“der Bonner Behörde bekommt, ist völlig offen. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung. Überdies müsse genau geprüft werden, „ob dieser Anruf einen unerlaubten Werbeanruf im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt“. Denn hier handle es sich um die Werbung für Mitglieder für einen Verein, der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt.
Auch BRK-Geschäftsführer Thomas Haugg, den die Beschwerde Siegers ebenfalls erreichte, hofft, dass sein Kreisverband ungeschoren davon kommt. Man habe sich auf die Seriosität und Sachkunde des Dienstleisters verlassen und warte nun auf die Erklärungen der Telemarketingfirma. Diese habe im Auftrag des Roten Kreuzes im südlichen Landkreis neue Mitglieder geworben (inzwischen gestoppt) und versuche noch, bereits bestehende Fördermitglieder zu höheren Beiträgen zu bewegen.
Aufgrund eines hohen Durchschnittsalters hat das Rote Kreuz mit einem steten Rückgang der Mitgliederzahlen zu kämpfen. Hatte der Kreisverband zu Beginn des Jahrzehnts noch 18000 Fördermitglieder, sind es jetzt noch 15500. Auf deren Beiträge aber sei man zur Finanzierung der Arbeit der Retter dringend angewiesen, betont Haugg. Auf die Seriosität der Mitgliederwerbung dürfe nicht der Schatten eines Zweifels fallen. Haugg: „Deshalb sind wir für Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten dankbar.“ »Kommentar