Aufregung um abgeschleppte Roller und Räder
Ein Abschleppdienst hat beim Hauptbahnhof zahlreiche Fahrräder und Motorroller abtransportiert. Sie standen auf dem privaten Areal des Bohus-Centers. Doch konnte man das auch erkennen? Die Betroffenen wollen sich wehren
Adolf Fischer pendelt von Augsburg aus mit dem Zug zur Arbeit nach München. Um zum Hauptbahnhof zu gelangen, benutzt er regelmäßig einen Motorroller. In den vergangenen Jahren stellte er seinen Roller oft auf einem geteerten Streifen hinter dem Bohus-Center ab. Große Steine lagen dort. Und dazwischen standen immer eine Menge Fahrräder und Roller. Auch am Mittwochmorgen parkte er den Roller dort. Doch als er abends wieder wegfahren wollte, war das Fahrzeug verschwunden. Abgeschleppt.
So wie Adolf Fischer ging es am Mittwoch zahlreichen Besitzern von Motorrollern und Fahrrädern. Arbeiter des „Blitz“-Abschleppdienstes haben dort in einer HauruckAktion insgesamt 13 Roller und 25 Fahrräder mitgenommen und auf dem Firmengelände in Steppach abgestellt. Wer seinen Roller wiederhaben will, muss 200 Euro bezahlen. Für die Herausgabe eines Fahrrads verlangt der Abschleppdienst immerhin noch 65 Euro. „Blitz“-Geschäftsführer Volkan Cindil sagt dazu: „Wir sind beauftragt worden, hier abzuschleppen, und das haben wir auch gemacht.“Für ihn ein gutes Geschäft: Holen alle ihre Fahrzeuge wieder ab, dann nimmt er 4225 Euro ein. Augenzeugen der Aktion berichten, die Abschleppdienst-Arbeiter hätten dafür nicht allzu oft zwischen dem Hauptbahnhof und dem Firmengelände in Steppach hin- und herfahren müssen. Schließlich hätten zahlreiche Motorroller auf einmal auf die Ladefläche gepasst.
Veranlasst wurde die AbschleppAktion von der Verwaltung des Bohus-Centers. Die Fläche werde für Bauarbeiten benötigt, heißt es. Bereits seit Längerem hängen in der schmalen Straße direkt hinter dem Büro- und Geschäftskomplex Schilder, die drauf hinweisen, dass es sich um eine Privatstraße handelt und hier nicht geparkt werden darf. Bei dem Streifen, auf dem jetzt abgeschleppt worden ist, handelte sich aber um eine Art Niemandsland – von dem bislang auch keiner so genau wusste, wozu die Fläche eigentlich gehört. Direkt angrenzend an den betreffenden Streifen hat die kürzlich auch einen offiziellen Fahrrad-Abstellplatz eröffnet. Bei Fahrrädern ist der Fall ohnehin noch einmal anders gelagert. Parkverbote gibt es für sie nicht. Auf öffentlichen Gehwegen dürfen Räder abgestellt werden, solange sie nicht den Weg versperren.
Bislang hatte der Eigentümer die Räder und Roller dort auch geduldet. Dass nun plötzlich abgeschleppt wurde, ärgert die Besitzerin eines Rollers, die sich an unsere Redaktion gewandt hat. „Jetzt ist der Bereich abgesperrt worden und es gibt viel Hinweisschilder“, sagt sie. „Das ist so aber erst im Nachhinein passiert.“Die Frau hat inzwischen zähneknirschend die 200 Euro Auslöse bezahlt. Sie will aber rechtlich dagegen vorgehen. Auch weitere Betroffene der Aktion vom Mittwoch stehen inzwischen miteinander in Kontakt und wollen sich weh- ren. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Aktion – und an den großen Summen, die der Dienst dafür verlangt. Vor allem bei den Fahrrädern, sagt ein Betroffener, sei das Abtransportieren aus seiner Sicht sehr fragwürdig. Man hätte die Räder auch nur ein oder zwei Meter daneben auf den städtischen Radparkplatz stellen können, meint er. Die Fahrräder waren zwar abgeschlossen, aber nirgends angekettet.
Angesprochen auf den Abtransport der Räder sagt der „Blitz“-Geschäftsführer: Er habe den Auftrag zum Abschleppen erhalten und das auch so erledigt. Über alles Weitere habe er nicht zu entscheiden. Der Abschleppdienst wirbt auf Flugblättern und im Internet damit, dass den Auftraggebern keine Kosten entstehen. „Blitz“übernimmt das Abschleppen und das Eintreiben der Kosten. Dafür behält das UnternehStadt men im Gegenzug auch die gesamte eingeforderte Summe.
Direkt neben dem Bohus-Center war der Abschleppdienst ebenfalls schon tätig. Auf dem Areal der ehemaligen Ladehöfe schleppte „Blitz“Autos ab, die dort trotz Parkverbots standen. Auftraggeber war die Bahn-Tochter Aurelis. Auf dem Gelände entstehen neue Wohnungen. Auch dort gab es Beschwerden von Betroffenen. Eine Autofahrerin beklagte, sie habe ihr Auto nur etwa fünf Minuten abgestellt. Mit Warnblinker als Hinweis, dass sie gleich wieder kommt. Es sei dennoch abgeschleppt worden. Kostenpunkt: 240 Euro. Volkan Cindil verteidigte sein Vorgehen auch hier. Autofahrer haben aber auch schon Erfolge erzielt, wenn sie deswegen vor Gericht gezogen sind – etwa bei der Höhe der Abschleppkosten. Ein Augsburger Amtsrichter bewertete 240 Euro