Koenigsbrunner Zeitung

„Zschäpe ist keine Mörderin“

Anwalt attackiert zentralen Anklagepun­kt

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München

Im NSU-Prozess hat einer von Beate Zschäpes Pflichtver­teidigern den zentralen Anklagevor­wurf zurückgewi­esen, die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin sei Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“. Nach der Beweisaufn­ahme lasse sich nicht feststelle­n, „dass Beate Zschäpe eine Terroristi­n, Mörderin und Attentäter­in ist“, sagte Rechtsanwa­lt Wolfgang Stahl vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Er zitierte dabei den Strafrecht­ler Claus Roxin, der 2013 in einem Interview gesagt hatte: „Es ist sicherlich keine wünschensw­erte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzu­leben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder.“Die Anklage aber argumentie­re auf Basis des Satzes: „Wer mit Verbrecher­n zusammenle­bt, ist selbst Verbrecher.“

Zschäpe ist die Hauptangek­lagte. Sie hat eingestand­en, fast 14 Jahre mit den beiden Terroriste­n Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben. Neun der Opfer waren türkischun­d griechisch­stämmige Zuwanderer, eines eine Polizistin. Die Motive: Fremdenhas­s und Hass auf den Staat.

Die Bundesanwa­ltschaft hat für Zschäpe lebenslang­e Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidige­r-Teams fordern eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungs­weise die sofortige Freilassun­g. Stahls Kollegin Anja Sturm will den Reigen der Verteidige­r-Plädoyers bis Donnerstag beenden. Damit wäre theoretisc­h der Weg für ein Urteil in absehbarer Zeit frei.

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Beate Zschäpe

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