„Zschäpe ist keine Mörderin“
Anwalt attackiert zentralen Anklagepunkt
München
Im NSU-Prozess hat einer von Beate Zschäpes Pflichtverteidigern den zentralen Anklagevorwurf zurückgewiesen, die mutmaßliche Rechtsterroristin sei Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, „dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl vor dem Münchner Oberlandesgericht. Er zitierte dabei den Strafrechtler Claus Roxin, der 2013 in einem Interview gesagt hatte: „Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder.“Die Anklage aber argumentiere auf Basis des Satzes: „Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst Verbrecher.“
Zschäpe ist die Hauptangeklagte. Sie hat eingestanden, fast 14 Jahre mit den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben. Neun der Opfer waren türkischund griechischstämmige Zuwanderer, eines eine Polizistin. Die Motive: Fremdenhass und Hass auf den Staat.
Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung. Stahls Kollegin Anja Sturm will den Reigen der Verteidiger-Plädoyers bis Donnerstag beenden. Damit wäre theoretisch der Weg für ein Urteil in absehbarer Zeit frei.