Höhere Strafe für Ali B.?
Mordfall Susanna Mutmaßlicher Täter ist wohl älter als angenommen
Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., war im Gegensatz zu ersten Angaben zum Tatzeitpunkt vermutlich bereits 21 Jahre alt. Damit gälte er vor Gericht nicht mehr als Heranwachsender – und müsste im Falle einer Verurteilung mit einer deutlich härteren Strafe rechnen, wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mitteilte. Die neue Altersangabe ergebe sich aus Informationen des irakischen Generalkonsulates in Frankfurt am Main, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn. Die Ermittler gehen aber nicht davon aus, dass Ali B. bewusst Angaben zu seiner Identität verschleiert hat – sie vermuten ein Missverständnis.
Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtigt, Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.
Nach mündlicher Auskunft des Konsulates wurde Ali B. im März
1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November
1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da der Staatsanwaltschaft bisher noch nichts schriftlich vorliege und die Informationen nicht überprüft worden seien, stünden sie aber noch unter Vorbehalt. Falls die Auskunft stimmt, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat nicht wie bisher angenommen 20 Jahre alt gewesen. Dies hätte „für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Oberstaatsanwalt. Bei einem Täter von 20 Jahren hätte das Gericht prüfen lassen können, ob er wegen „Reifemängeln“noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf. Das geht mit 21 Jahren nicht mehr – Ali B. müsste bei einer Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Bei der zunächst falschen Altersangabe kann es sich aus Sicht der Ermittler um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreher handeln, sagte Gräf.
Auch bei seinem Namen geht die Staatsanwaltschaft nicht von einer bewussten Fälschung aus: Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe. Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon dann zwei angegeben: seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. „Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden“, sagte Gräf.
Susannas Leichnam wurde am Dienstag in einer privaten Trauerfeier auf dem jüdischen Friedhof in Mainz beigesetzt.