Behörden: Keine Ermittlungsfehler
Im „Fall Susanna“werden immer mehr Details bekannt. Am Donnerstag befassten sich gleich zwei Landtage mit dem Verbrechen. Und: Ali B.s Familie möchte zurück nach Deutschland
Im Mordfall Susanna sehen weder die hessischen noch die rheinland-pfälzischen Behörden Ermittlungsfehler. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) betonte am Donnerstag in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss im Wiesbadener Landtag, die hessische Polizei sei bereits kurz nach der Vermisstenmeldung in die Ermittlungen der Mainzer Kollegen eingebunden gewesen. Im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags sagte der Leiter der Abteilung Polizei im rheinland-pfälzischen Innenministerium, Joachim Laux, die Polizei in beiden Ländern habe vertrauensvoll und eng kooperiert.
Die 14-jährige Susanna aus Mainz war den Ermittlungen zufolge am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Ihre Mutter meldete sie am 23. Mai bei der Mainzer Polizei als vermisst. Laux berichtete, im Anschluss sei das bei Vermisstenanzeigen übliche Standardprogramm angelaufen. Susanna sei zur Fahndung ausgeschrieben worden, Krankenhäuser seien worden, der Fall sei in ein bundesweites Fahndungssystem aufgenommen worden. Es gebe keine Zweifel an einer sachgerechten Bearbeitung durch die Mainzer Polizei. Eine Öffentlichkeitsfahndung sei weder geboten noch zulässig gewesen. Er verwies darauf, dass beim Kommissariat 1 der Kriminaldirektion Mainz 2017 insgesamt 858 Vermisstenmeldungen, 65 von Kindern und 699 von Jugendlichen, bearbei- tet worden seien. „Weit überwiegend kehren die Betroffenen in ihren gewohnten Lebenskreis zurück und die Maßnahmen werden zurückgenommen.“Susannas Leiche wurde am 6. Juni gefunden.
Als Verdächtiger sitzt der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft. Er hatte mit seiner achtköpfigen Familie in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft gelebt. Er gestand bei einer Vernehmung, die 14-Jährige umgeabtelefoniert bracht zu haben – die Vergewaltigung bestritt er. Der entscheidende Hinweis für die Verhaftung des Irakers war von einem 13-Jährigen gekommen, der ebenfalls in der Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft lebte. Dieser sei afghanischer Nationalität, sagte Hessens Innenminister Beuth. Ali B. war nach der Tat mit seiner Familie in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil an Bundespolizisten, die ihn zurück nach Deutschland brachten.
Nach seiner Rückkehr war Ali B. von der Polizei und dann von einer Richterin vernommen worden. „Er hat ausdrücklich erklärt, dass er keinen Verteidiger möchte“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden. Inzwischen sei ein Pflichtverteidiger bestellt worden. Seine Familie würde derweil gerne wieder aus dem Nordirak nach Deutschland zurückkehren, sagte ein Bruder Ali B.s dem kurdischen TV-Sender