Reichsbürger: Frau fordert 300 Milliarden
Am Ende wird eine 51-Jährige vor Gericht aber freigesprochen
Der Reichsbürgerbewegung, die diesen Staat strikt ablehnt, stehen auch einige Bürger und Bürgerinnen nahe, die höchst seltsame Forderungen an die Vertreter der Justiz stellen. Sie verschicken Briefe mit der Aufforderung, Ermittlungs- und Strafverfahren gegen sie einzustellen, andernfalls müssten hohe Summen bezahlt werden. Eine 51-Jährige scheint Rekordhalterin zu sein: Sie schraubte die Summe von Brief zu Brief immer höher. Am Ende wollte sie sage und schreibe 300 Milliarden US-Dollar – eine Zahl mit elf Nullen. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall der versuchten Erpressung.
Wie häufig in Prozessen gegen Anhänger oder Sympathisanten dieser Gruppierung war auch im Fall der 51-Jährigen die Weigerung, Rundfunk- und Fernsehgebühren zu zahlen, Ursache. Es ging um insgesamt 306,49 Euro Gebühren, die eine Gerichtsvollzieherin eintreiben wollte. In zahlreichen abstrusen Schreiben an die Gerichtsvollzieherin, später an die Chefs des Augsburger Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht und sogar an den bayerischen Justizminister Winfried Bausback forderte sie die Einstellung des Verfahrens, andernfalls Schadenersatz. Die Summe steigerte sich von einer Million bis eben zu 300 Milliarden USDollar, umgerechnet fast so viel wie der Haushalt der Bundesrepublik. Weil die Frau auch nach einer ersten Anklageerhebung fleißig weiter nach Ansicht der Justiz derart erpresserische Schreiben verschickte, wurde sie für einige Wochen sogar in Untersuchungshaft genommen.
In dieser Zeit wurde sie von Professor Albrecht Stein psychiatrisch untersucht. Der kam zu dem Ergebnis, dass die Frau an einem Wahnsyndrom leide und vermutlich schuldunfähig sei. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft bereits etliche Fälle ein. Da im Fall der Gerichtsvollzieherin bereits ein Verfahren eröffnet worden war, musste sich die 51-Jährige (Verteidiger: Moritz Bode) trotzdem noch im Prozess vor Richterin Susanne Ebel-Scheufele den Vorwürfen stellen. Die Verhandlung war rasch vorbei.
Staatsanwältin Yvonne Möller und der Verteidiger beantragten unisono als Folge des Gutachtens einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Dem folgte das Gericht. Die Schulden bei der Gebühreneinzugszentrale muss die Frau trotzdem bezahlen.
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