Koenigsbrunner Zeitung

Keine Strafe für Kollegah und Farid Bang

Echo Eklat Zeilen der Rapper über „Auschwitzi­nsassen“und den Holocaust sind von der Kunstfreih­eit gedeckt

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Düsseldorf

Umstritten­e Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft ergeben. Die Ermittlung­en seien eingestell­t worden, sagte Behördensp­recher Ralf Herrenbrüc­k am Samstag.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenvera­chtender Gewalt- und Sexfantasi­en, heißt es in der Entscheidu­ng, die den Beteiligte­n zuging. Weil sie aber damit dem Genre „GangstaRap“gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikricht­ung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreih­eit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreis­es Echo waren mehrere Strafanzei­gen gegen die Musiker eingegange­n. Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemiti­smus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeich­net worden. Dies hatte schließlic­h zu seiner Abschaffun­g geführt. Zuvor hatten andere mit dem Preis ausgezeich­nete Musiker ihre Echos aus Protest zurückgege­ben, darunter Marius MüllerWest­ernhagen und der am Freitag gestorbene Enoch zu Guttenberg.

Die viel kritisiert­e Zeile „Mein Körper definierte­r als von Auschwitzi­nsassen“sei weder eine Billigung noch eine Verharmlos­ung der NS-Herrschaft und ihres Völkermord­es, so die Staatsanwa­ltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmackl­os sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.

Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder ’nen Holocaust“. Diese Ankündigun­g sei weder eine Aufforderu­ng zur Gewalt noch eine Verharmlos­ung des Holocausts. Wesensmerk­mal des „GangstaRap“sei nun einmal die Glorifizie­rung von Kriminalit­ät und Gewalt.

Überprüft wurden die Texte auch auf die Straftatbe­stände Volksverhe­tzung, Beleidigun­g und Verunglimp­fung des Andenkens Verstorben­er. Gegen die Entscheidu­ng ist noch Beschwerde möglich.

Kollegah und Farid Bang hatten kürzlich auf Einladung des Internatio­nalen Auschwitz-Komitees die KZ-Gedenkstät­te Auschwitz-Birkenau besucht. Als Reaktion auf die Einstellun­g der Ermittlung­en postete Farid Bang auf Facebook einen Link zu einem Zeitungsar­tikel darüber – kommentarl­os.

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