Praktische Helfer, nervige Krachmacher?
Beschwerden über laute Gartengeräte
Landkreis Augsburg/Stadtbergen Wenn viele Menschen wie bei der WM im Fußballfieber stecken, dann wird es lauter. Damit Public Viewing nicht mit strengen deutschen Lärmschutz-Vorschriften kollidiert, gibt es zur WM eine Ausnahme. Sie sieht laut Bundesumweltministerium gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vor. Der war jüngst auch Thema in Stadtbergen, als es um die Frage ging, ob sich der Einsatz von lauten Gartengeräten einschränken lässt.
„Wir haben landkreisweit viele Beschwerden. Die Rücksichtnahme ist zurückgegangen. Jeder macht und tut, was er will“, sagte SPDStadtrat und Landtagsabgeordneter Herbert Woerlein. Der Leiter des Stadtberger Ordnungsamtes, Markus Voh, bestätigte: Die Zahl der Beschwerden über den Einsatz von Geräten mit Verbrennungsmotor habe zugenommen. Oft für Ärger sorgen Laubbläser. In Stadtbergen sind ruhestörende Arbeiten in Haus und im Garten von Montag bis Freitag nur zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr erlaubt. Ausgenommen davon sind gewerbliche Dienstleister, die Landwirtschaft und Bauarbeiter. Am Ende der Debatte wurde vereinbart, dass die Verwaltung die Verordnung überarbeiten soll.
Doch wie sieht es in anderen Gemeinden des Landkreises aus? In Meitingen gibt es keine gemeindeeigene Lärmschutzverordnung. Laut Achim Zwick vom Ordnungsamt orientiere man sich an der entsprechenden Bundesverordnung rund um Geräte- und Maschinenlärm. Diese besagt, dass ein Privatmann werktags zwischen 7 und 20 Uhr seinen Rasen mähen darf. „Eine Mittagsruhe ist da nicht vorgesehen“, erklärt Zwick. Allerdings appellieren er und seine Kollegen an die Gartenbesitzer, von 13 bis 15 Uhr die Knatterkisten nicht anzustellen. Eine Mittagsruhe sei dagegen einzuhalten, wenn man mit sogenannten Hochtönern wie Kantentrimmern oder Ähnlichem hantiert.
Zwick würde sich wünschen, dass die Leute einfach wieder mehr miteinander reden würden, wenn etwas nicht passt. Wenn ein älterer Mensch seinem Nachbarn erklärt, dass er einfach seinen Mittagsschlaf brauche, stoße dieser damit meist auf Verständnis. Eine ähnliche Sichtweise vertritt ein Sprecher der Polizei. Dieser erklärt, dass sich die Beschwerden über Lärmbelästigungen noch in Grenzen halten würde. Er vermutet, dass man im ländlichen Raum Konflikte über ein nachbarschaftliches Gespräch regeln kann.