Gennach soll aufgehübscht werden
Der Langerringer Ortsteil soll nachverdichtet werden. Die Planung sorgt aber für Bürokratie seitens der Behörde und für Einwände bei Anliegern
Langerringen
Der Langerringer Ortsteil Gennach soll im Rahmen der Städteplanung innerörtlich aufgewertet werden. Dieser Bauleitplanung steht ganz viel Bürokratie entgegen – so stellt es sich zumindest für einen neutralen Beobachter dar. Und es sind nicht alle Anlieger des Gebietes einverstanden; ein Landwirt sieht sich sogar an seiner betrieblichen Entwicklung gehindert.
Langerringen plant in Gennach für das Areal zwischen Dorfstraße, dem Raiffeisen- und Birkenseeweg sowie der Äußeren Dorfstraße die geregelte Nachverdichtung mit viel Gestaltungsfreiheit für potenzielle Bauvorhaben. Zur Mitte des Areals hin soll viel Grün erhalten bleiben. Bei der Behandlung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange musste sich der Gemeinderat nun hauptsächlich mit den Einwendungen des Augsburger Landratsamtes auseinandersetzen. Architekt Peter Nardo vom Ingenieurbüro Tremel führte durch die Aspekte der Stellungnahmen. Zusammen mit Bürgermeister Konrad Dobler betonte er mehrfach, dass man keine Zweifel an der Expertise des Landratsamtes habe. Dies konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass man etlichen Ausführungen der Behörde nicht folgen konnte oder wollte. Denn das Landratsamt hat zum Bebauungsplan GennachNordwest „sehr umfangreiche Bedenken und Anmerkungen“. Allerdings wies Nardo darauf hin, dass durch vorgesehene Änderungen ei- nem Teil der Kritik bereits die Grundlagen entzogen würde.
Fachmann Nardo und der Gemeinderat waren der Ansicht, dass die Stellungnahme der Landkreisbehörde in Teilen grenzwertig sei. Einerseits könne man dort wohl durchaus mit einem einfachen Bebauungsplan leben, andererseits solle er aber umfassend fast alle Kriterien für einen qualifizierten Plan enthalten – offensichtlich ein Widerspruch in sich. Ein Punkt ist die Erschließung der Hinterlieger, also der zweiten Reihe. Die Kreisbaubehörde stört sich an „Privatzufahrten“für Grundstücke, deren Bauflächen beispielsweise nördlich der Ettringer Straße bis zu 120 Meter tief seien. Laut Nardo ist die zulässige Länge dieser Art von Erschließungsstraßen nirgends genau definiert. In der Praxis hätten sich inzwischen 100 Meter etabliert. Ähnlich kritisch bewertet der Kreisbaumeister die planerischen Angaben hinsichtlich der zu überbauenden Grundstücksflächen, hält auch deswegen die Entwurfsplanung für „bedenklich“. Es sei ein Spagat bei den Formulierungen im Text des Bebauungsplanes, äußerte Nardo. Je detaillierter sie ausfielen, desto mehr würde ein einfacher Bebauungsplan zu einem nicht beabsichtigten qualifizierten Plan werden. Außerdem stellte der Planer gleich mehrfach fest, dass man etliche Details zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht genauer regeln könne. Die Frage einer Zuwegung sei erst im jeweiligen Bauantrag zu bewerten. Aber es gäbe noch gar keine konkre- ten Bauvorhaben. In Schwabmünchen hatte das Landratsamt kürzlich beim städtischen Bauantrag für die Sanierung des Alten Rathauses mit rein theoretischen Annahmen argumentiert und mit sehr spitzem Stift beim Immissionsschutz gerechnet. Die Folge: eine weitere Verzögerung der erwarteten Baugenehmigung wegen möglicher Überschreitung der Lärmgrenzwerte. In Gennach moniert die Untere Immissionsschutzbehörde, dass in der Begründung zum Bebauungsplan jegliche Äußerung zur Thematik Immis- sionsschutz fehle. Die Gemeinde solle mitteilen, wo genau noch landwirtschaftliche Betriebe in welchem Umfang geführt würden.
In der öffentlichen Auslegung gab es zwei relevante schriftliche Einwendungen. Nicht ganz so einfach erscheint die Stellungnahme eines örtlichen Landwirtes über seine Anwälte zu sein, der sich neben formalen Beanstandungen durch die Bebauungsplanung in seinen Belangen verletzt fühlt. Der Streit schwelt schon länger und wird rechtlich ausgetragen. Im Kern sieht sich der Landwirt an einer Expansion gehindert. In einem früheren Telefongespräch mit unserer Zeitung hatte er bereits sinngemäß geäußert, dass die Gemeinde mit einer schon gültigen Veränderungssperre sein Lebenswerk sabotiere. Die Antwort der Gemeinde wird ihm nicht gefallen – trotz Abwägung legitimer Interessen habe das öffentliche Interesse mehr Gewicht als die Eigentumsinteressen eines Landwirts, der ein Stallgebäude errichten möchte. Langerringen stuft dessen Größe auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen als völlig atypisch ein. Unabhängig davon scheint hier in einem wesentlichen Punkt Unklarheit zu herrschen: Ist der Bauantrag des Landwirtes bereits genehmigt, wie einige Behörden ausführen, oder stimmt der deutliche Hinweis der Gemeinde, dass kein genehmigter Antrag für einen Milchviehstall vorliegt? Man habe zwar beraten, aber nicht genehmigt.
Zweiter Einwand war der Widerspruch von Anliegern aus der Äußeren Dorfstraße. Der Gemeinderat konterte mit dem Hinweis auf den Vorrang der Grünzugsicherung vor einzelnen privaten Interessen. Ein vorgebrachtes Argument der Einwender: Trotz bestmöglicher Ausnutzung des relevanten Baugrundstückes würden für die Bestandsimmobilie beispielsweise durch fehlenden Lichteinfall (durch Abschattung) erhebliche Nachteile entstehen. Die Gemeinde beschloss trotzdem, die vorgesehene Bebauungsplanung aufrechtzuerhalten.
Das Fazit der Abwägung durch die Gemeinde war kurz und prägnant: „Die vorgetragenen Punkte werden jeweils im Sinne der beabsichtigten Ziele angepasst und korrigiert“.
Der Streit mit einem Landwirt, der sich in seinen Belangen verletzt fühlt, schwelt schon länger