Das verräterische Klebeband
Ein Mann verkaufte Gartenmöbel übers Internet. Ein Detail stoppte das illegale Geschäft
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht – ein altes Sprichwort, an das auch der Angeklagte in diesem Prozess wohl immer wieder gedacht hat. Denn wer unter anderem Hunderte von Gartenstühlen aus dem Lager seines Arbeitgebers verschwinden lässt und dann billig über Ebay verscherbelt, muss damit rechnen, dass er irgendwann auffliegt. Und so war es dann auch ein winziger Zufall, der dem 28-jährigen Logistiker, Standortleiter des Lagers, zum Verhängnis wurde.
Ein Fachhändler für Gartenmöbel hatte sich im Lager einer Spedition in einem Industriepark eingemietet. Von dort aus brachten Lieferwagen hochwertige Gartenstühle, Strandkörbe, Liegen und Tische zu den Kunden. Der Angeklagte organisierte als Chef des Außenlagers die Lieferungen, beauftragte die Speditionsfahrer. So war es ihm ein Leichtes, aus dem Warenbestand zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 insgesamt 350 Stühle, zudem diverse andere Gartenutensilien im Gesamteinkaufswert von 25000 Euro abzuzweigen. Er bot die Waren unter Einkaufspreis über Ebay im Internet an und sackte den Erlös – rund 20 000 Euro – ein.
Beim Verscherbeln eines Gartenstuhles hatte er eine winzige Kleinigkeit übersehen: Das Klebeband, mit dem die Verpackung gesichert war, stammte nicht vom Fachmarkt, dem Eigentümer der Ware. Als sich ein Kunde, der den Stuhl via Ebay erstanden hatte, bei dem Fachmarkt über eine Beschädigung der Ware beschwert hatte, wurde das Unternehmen hellhörig. Ein Firmenmitarbeiter als Zeuge: „Wir haben selbst bei Ebay mal nachgeschaut und sind auf eine ganze Anzahl von privaten Angeboten unserer Eigenmarken gestoßen.“Die Kripo hatte schnell den Namen hinter den dazugehörenden Accounts ermittelt und stieß so auf den Angeklagten. Der legte sofort ein Geständnis ab. Ein Kripobeamter: „Er war regelrecht erleichtert.“
Der Angeklagte, dem die Spedition fristlos gekündigt hatte, redet im Prozess vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Baptist Michale nicht um den heißen Brei herum. Wegen eines Kredits und dem Kauf einer Eigentumswohnung sei es finanziell „eng“geworden. Und als ein Inkassounternehmen in Aktion trat, sei er auf die verhängnisvolle Idee gekommen. „Ich bin froh, dass es aufgeflogen ist, es tut mir leid, ich entschuldige mich“, zeigte er Reue. Inzwischen hat er seine Eigentumswohnung wieder verkauft, 30000 Euro zur Schadenswiedergutmachung bereitgestellt, etwas mehr als zur Zeit nötig, weil sich der Gesamtschaden wohl noch erhöhen wird.
Das Geständnis, seine bislang „weiße Weste“und die Geldzahlung rechnen ihm Staatsanwalt Benjamin Rüdiger, Verteidiger Dominik Hofmeister und das Gericht hoch an. So wurde die 18-monatige Strafe wegen Unterschlagung zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er 3000 Euro an den „Bunten Kreis“bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.