(Un )beobachtet in der Kabine
Ein Polizist hatte über Jahre Bohrlöcher in den Umkleiden eines Freibads ausgenutzt, um nackte Frauen zu filmen. Wie es jetzt für den Mann weitergeht und wie Schwimmbadbetreiber im Landkreis die Situation mit Spannern beurteilen
In Umkleiden werden immer wieder Bohrlöcher entdeckt, durch die Menschen beobachtet werden könnten. »Lokales
Landkreis Bohrlöcher in den Wänden von Umkleidekabinen sind manchen Menschen vielleicht schon einmal aufgefallen. Ein dummer Jungenstreich, könnte man meinen. Doch nicht immer steckt so etwas „harmloses“dahinter, das zeigte der diese Woche verhandelte Fall am Augsburger Amtsgericht. Denn solche Bohrlöcher hat ein Badegast in Bobingen, ein 27-jähriger Polizist, schamlos ausgenutzt: Er filmte mit seinem Handy mehr als 100 nackte Frauen beim Umziehen in den Kabinen. Dafür hat das Amtsgericht den derzeit vom Dienst suspendierten Polizisten zu einer sechsmonatigen Freiheitsstraße auf Bewährung verurteilt. Ist das ein dramatischer Einzelfall oder müssen Badegäste im Landkreis Angst vor Spannern haben?
Bernhard Langert ist Leiter der Bäderbetriebe in Bobingen und kennt die Probleme mit Gucklöchern: „Das ist kein neues Phänomen und kommt leider immer wieder mal vor. Wir sind da keine Ausnahme.“Die Umkleiden werden vom Personal täglich kontrolliert und eventuelle Löcher umgehend mit einem aushärtenden Material blickdicht verschlossen, sagt Langert. Im Zeitraum von 2015 bis 2017, als der Polizist in Bobingen Videos erstellt hat, seien nach Angaben von Langert Löcher in unterschiedlichen Kabinen festgestellt und sofort wieder verschlossen worden. Eine hundertprozentige Sicherheit könne es in Umkleidekabinen allerdings nie geben – weder in einem Freibad noch in einem Modegeschäft. Sein Rat an die Gäste: Augen offen halten, die Kabine beim Betreten kurz nach etwaigen Löchern überprüfen und – falls eines gefunden wird – sofort dem Personal Bescheid geben.
Bohrlöcher an sich seien ein gewaltiges Problem, sagt auch Elfriede Mayer, Betriebsleiterin im Waldfreibad Dinkelscherben. „Das Bad gibt es seit 1964. Seit dem ersten Tag bohren die Gäste Gucklöcher in die Wände der Umkleidekabinen.“Alle paar Monate macht sich die Betriebsleiterin auf, um die Öffnungen zuzuspachteln. Auch mit verstärkenden Metallplatten hat sie es im Bad schon versucht. „Aber keine Chance, die Leute bohren da auch durch. Wir bekommen das Problem nicht in den Griff.“
Einen ähnlichen Fall wie in Bobingen gab es vor vier Jahren im Donauwörther Freibad: Die Polizei hat damals einen 41-jährigen Mann festgenommen, der Mädchen mit einer kleinen Kamera in den Umkleidekabinen gefilmt hatte. An einem Rucksack hatte der Spanner ein kleines Multifunktionsgerät mit Kamera befestigt, das er von der jewei- ligen Nachbarkabine aus unter der seitlichen Trennwand hindurchschob, die nicht ganz bis zum Boden hinunterreicht.
In der Singoldwelle in Schwabmünchen habe es noch nie Probleme im Umkleidebereich gegeben, sagt einer der vier Bademeister im Gespräch mit unserer Zeitung. „Die alten Kabinen hatten wir 35 Jahre lang, da haben wir keine Löcher gefunden“, sagt der Bademeister. Die vor drei Jahren neu aufgestellten Umkleiden seien laut Bademeister bislang ebenfalls nicht durchbohrt worden. Schmierereien an den Kabinen gebe es hingegen immer mal wieder, diese würden allerdings sofort entfernt. Um die Gefahr von Spannern im Bad zu minimieren, sei die Badeordnung laut Bademeister rigoros. Deshalb gilt: „Nicht erlaubt ist insbesondere das Fotografieren und Anfertigen von Videoaufnahmen im Umkleide- und SanitärbeDie reich sowie in den Badebecken.“Dass Besucher im Schwimmbad mit dem Handy filmen, sei in der Gerfriedswelle, dem Gersthofer Freibad, manchmal ein Problem. Klara Simon von den Stadtwerken Gersthofen berichtet: „Ab und zu gibt es bei uns Diskussionen, wenn sich Gäste beim Bademeister beklagen. Mit Spannern haben wir aber keine Probleme.“
Und wie geht es mit dem kürzlich in Augsburg verurteilten Polizisten weiter? Der Mann, der jahrelang heimlich nackte Frauen in der Umkleide des Bobinger Freibads filmte, darf möglicherweise nie wieder als Polizist arbeiten, sagt Jürgen Krautwald. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, in dessen Zuständigkeitsbereich der verurteilte Polizist fällt, zählt mögliche Folgen für den 27-Jährigen auf: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge oder eine Degradierung. Die schärfst mögliche Sanktion sei die Entfernung aus dem Dienst. Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wäre der Polizist ohne weiteres Verfahren aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Krautwald erklärt weiter: „Gegen den Kollegen wurde ein Disziplinarverfahren in die Wege geleitet, das so lange ruht, bis das Urteil rechtskräftig ist.“Sobald dies geschieht, gehe die Akte an die Disziplinarbehörde nach München, wo das Verhalten des 27-Jährigen bewertet wird. Die Disziplinarbehörde kann eine Kürzung der Dienstbezüge oder des Ruhegehalts verhängen, für die Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Das Verfahren kann sich über mehrere Monate hinziehen. »Kommentar