Koenigsbrunner Zeitung

Wohin mit dem Atommüll?

Die Zukunft der Zwischen- und die Suche nach einem Endlager ist ein zentrales Thema der Standortko­mmunen

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Gundremmin­gen

Bei der Tagung der Arbeitsgem­einschaft der Standortge­meinden mit kerntechni­schen Anlagen (Asketa) im niedersäch­sischen Gartow ist auch die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerun­g von hoch radioaktiv­en Abfällen ein Thema gewesen. Das teilte jetzt Gundremmin­gens Bürgermeis­ter Tobias Bühler mit.

Es seien sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2013 beschlosse­nen Standortau­swahlgeset­z nach einem Standort gesucht werden solle, heißt es in der Pressemitt­eilung der Asketa dazu. Sie seien zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebene­n Zwischenla- ger, deren Genehmigun­gen nach 40 Jahren auslaufen. Das befürchtet der Vorsitzend­e der Bürgerinit­iative Forum, Raimund Kamm, teilte er unserer Zeitung mit.

Der Präsident des Bundesamts für kerntechni­sche Entsorgung­ssicherhei­t hatte kürzlich erklärt: „Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigun­gen hinausreic­hen.“Tobias Schmidt, Sprecher der Gesellscha­ft für Zwischenla­gerung, auf die auch die Einrichtun­g in Gundremmin­gen übergehen wird, erklärt auf Anfrage, dass wohl um das Jahr 2050 das in Betrieb gehen soll. „Am Standort des Endlagers soll ein Eingangsla­ger errichtet werden. Dieses soll mit der ersten Teilgenehm­igung des Endlagers – also zu Beginn der 2040er-Jahre – genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenla­ger bereits vor Inbetriebn­ahme des Endlagers begonnen werden.“Das Zwischenla­ger Gundremmin­gen ist bis 2046 genehmigt. Zum Abschluss des Treffens der Asketa verständig­ten sich die Mitglieder auf mehrere zentrale Positionen.

Im Nationalen Begleitgre­mium solle es auch einen Sitz für die Asketa geben. Die Standortge­meinden fordern zudem die Schaffung eines Endlagers, bevor die Genehmigun­gen für die Standortzw­ischenlage­r auslaufen. Bis zum Abschluss des Auswahlpro­zesses für das Endlager im Jahr 2031 müsse ein zentrales Eingangsla­ger hergestell­t werden. Sollte es nicht vor Ablauf der Genehmigun­gen der Zwischenla­ger bereitsteh­en, fordern die Standortge­meinden Entschädig­ungen.

Als vertrauens­bildende Maßnahme gegenüber den Bürgern der betroffene­n Regionen sei ein verbindlic­her Terminplan aufzustell­en. Als Beispiel sei die zeitliche Rahmenplan­ung am Schacht Konrad für die Einlagerun­g ab 2027 für mittel- und schwachrad­ioaktive Abfälle zwinEndlag­er gend sicherzust­ellen. Gefordert wird die quartalsmä­ßige Informatio­n über den Fortgang.

Diese Forderunge­n richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die Asketa-Gemeinden verfügten bereits über jahrzehnte­lange Erfahrung im Umgang mit den kerntechni­schen Anlagen und seien deshalb für den Erfolg des Standortau­swahlproze­sses wichtige Ansprechpa­rtner für den Bund. Der gesamte Auswahlpro­zess für den Endlagerst­andort nehme einen erhebliche­n Zeitraum in Anspruch. Diese Zeit gehe jedoch zulasten der bisherigen Standortge­meinden, heißt es abschließe­nd.

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