Wohin mit dem Atommüll?
Die Zukunft der Zwischen- und die Suche nach einem Endlager ist ein zentrales Thema der Standortkommunen
Gundremmingen
Bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen (Asketa) im niedersächsischen Gartow ist auch die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerung von hoch radioaktiven Abfällen ein Thema gewesen. Das teilte jetzt Gundremmingens Bürgermeister Tobias Bühler mit.
Es seien sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2013 beschlossenen Standortauswahlgesetz nach einem Standort gesucht werden solle, heißt es in der Pressemitteilung der Asketa dazu. Sie seien zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebenen Zwischenla- ger, deren Genehmigungen nach 40 Jahren auslaufen. Das befürchtet der Vorsitzende der Bürgerinitiative Forum, Raimund Kamm, teilte er unserer Zeitung mit.
Der Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit hatte kürzlich erklärt: „Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigungen hinausreichen.“Tobias Schmidt, Sprecher der Gesellschaft für Zwischenlagerung, auf die auch die Einrichtung in Gundremmingen übergehen wird, erklärt auf Anfrage, dass wohl um das Jahr 2050 das in Betrieb gehen soll. „Am Standort des Endlagers soll ein Eingangslager errichtet werden. Dieses soll mit der ersten Teilgenehmigung des Endlagers – also zu Beginn der 2040er-Jahre – genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenlager bereits vor Inbetriebnahme des Endlagers begonnen werden.“Das Zwischenlager Gundremmingen ist bis 2046 genehmigt. Zum Abschluss des Treffens der Asketa verständigten sich die Mitglieder auf mehrere zentrale Positionen.
Im Nationalen Begleitgremium solle es auch einen Sitz für die Asketa geben. Die Standortgemeinden fordern zudem die Schaffung eines Endlagers, bevor die Genehmigungen für die Standortzwischenlager auslaufen. Bis zum Abschluss des Auswahlprozesses für das Endlager im Jahr 2031 müsse ein zentrales Eingangslager hergestellt werden. Sollte es nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Zwischenlager bereitstehen, fordern die Standortgemeinden Entschädigungen.
Als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Bürgern der betroffenen Regionen sei ein verbindlicher Terminplan aufzustellen. Als Beispiel sei die zeitliche Rahmenplanung am Schacht Konrad für die Einlagerung ab 2027 für mittel- und schwachradioaktive Abfälle zwinEndlager gend sicherzustellen. Gefordert wird die quartalsmäßige Information über den Fortgang.
Diese Forderungen richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die Asketa-Gemeinden verfügten bereits über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und seien deshalb für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nehme einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Diese Zeit gehe jedoch zulasten der bisherigen Standortgemeinden, heißt es abschließend.