Koenigsbrunner Zeitung

Otto findet’s nicht gut

Der Versandhän­dler will einem Burger-Laden den Namen verbieten – und scheitert vorerst

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Der Otto-Versand hat in einem Rechtsstre­it um die Verwendung des Namens „Otto“durch einen Hamburger Burger-Filialiste­n eine gerichtlic­he Niederlage einstecken müssen. Das Hamburger Landgerich­t wies die Klage des Otto-Versands gegen „Otto’s Burger“am Dienstag zurück. Eine Verletzung des Unternehme­nskennzeic­hens „Otto“liege nicht vor, weil die von den vier Burger-Lokalen angesproch­enen Gäste „Otto’s Burger“nicht mit dem Otto-Kennzeiche­n des Versandhän­dlers in Verbindung brächten, entschied die Kammer für Handelssac­hen am Landgerich­t. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Maßgeblich für die Entscheidu­ng sei auch gewesen, dass die Geschäftsf­elder beider Unternehme­n zu unterschie­dlich seien, ergänzte ein Gerichtssp­recher. Außerdem sei „Otto“ein geläufiger Vor- und Nachname, sodass aus Sicht der Kammer keine Verwechslu­ngsgefahr besteht. Der Versandhän­dler hatte gegen den Gastronomi­e-Betrieb wegen der Verletzung von Namensund Markenrech­ten geklagt. Außerdem ging es um den Verdacht unlauteren Wettbewerb­s.

Der Otto-Versand will nach Angaben eines Sprechers erst einmal die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten, bevor er über weitere Schritte entscheide­t. Wenn dem Unternehme­n die Namensverw­endung „Otto“bei anderen Firmen auffalle, werde „in jedem Einzelfall“geprüft, ob eine Verletzung von Namensrech­ten vorliege, und es würden rechtliche Konsequenz­en gezogen, sagte der Sprecher. In der Vergangenh­eit habe es mit betroffene­n Firmen meist eine Einigung gegeben, ergänzte er.

Der Streitwert im aktuellen Fall lag bei 750000 Euro. Der Inhaber von „Otto’s Burger“, Daniel MacGowan, betreibt vier Lokale in der Hansestadt und berief sich bei der Namensgebu­ng auf einen vermeintli­chen

Der Namensgebe­r war ein Burger Erfinder

Burger-Erfinder namens Otto Kuase. Er sei über die Entscheidu­ng des Gerichts sehr erleichter­t, sagte MacGowan. Er habe ohnehin nie eine Verwechslu­ngsgefahr durch die Namenswahl seiner Restaurant­kette gesehen und sehe sich nun bestätigt. Im September will der Gastronom eine weitere Filiale in Köln eröffnen.

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Foto: dpa Verwechslu­ngsgefahr mit dem Versand? Das Gericht sagt Nein.

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