Kompromiss regelt Pflege der Feldwege
Gemeinde und Jagdgenossenschaft kümmern sich in Langenneufnach gemeinsam um den Unterhalt
Um das derzeitige „Sorgenkind“der Gemeinde, sprich den Feldwegeunterhalt, ging es wieder einmal im Langenneufnacher Gemeinderat. Diesmal wurde nun mit den Vorstandsmitgliedern der Jagdgenossenschaft eine Einigung zum Unterhalt der Feldwege erzielt. Knackpunkt war die Frage, wer welchen finanziellen Anteil tragen soll. Bisher übernahm die Gemeinde 25 Prozent der Instandhaltungskosten, maximal 5000 Euro. Den Rest schulterte die Jagdgenossenschaft.
Dass sie mit ihren finanziellen Mitteln für die Sanierung der vielen maroden Stellen an den Feldwegen künftig nicht mehr aufkommen könne, hieß es jedoch vonseiten der Jagdgenossenschaft. Etliche Bankette an den Wegen müssen abgefräst und vor allem Gräben geöffnet werden. Teilweise wurde dies schon durchgeführt. Wichtig sei eine regelmäßige Pflege und Sanierung, damit der Wasserverlauf gerade bei Starkregen unter Kontrolle gehalten werden könne.
Da die Wege im Besitz der Gemeinde sind und auch oft die genauen Grenzverläufe nicht eindeutig sind, schlugen die Jagdgenossen vor, dass die Gemeinde dafür aufkommen solle. Die Räte waren anderer Meinung, da die Jagdgenossenschaft sich vertraglich für den Unterhalt der Feldwege verpflichtet hatte. Aus dem Rat kam der Vorschlag, dass die Gemeinde die Sanierung übernimmt und dann wieder die Jagdgenossenschaft zuständig wäre. Dieser Vorschlag, als auch der Vorschlag, dass die Gemeinde künftig 75 Prozent der Kosten trägt, fanden im Gremium keine Zustimmung.
Mit einer Gegenstimme einigten sich die Räte dafür, dass die Gemeinde 51 Prozent und die Jagdgenossenschaft 49 Prozent der Instandhaltungskosten übernimmt. Jährlich soll entschieden werden, welche Feldwege saniert werden.
Schnell einigten sich die Räte hingegen über die weitere Vorgehensweise für die Beseitigung der beiden Engstellen am Ortseingang von Habertsweiler. Die wollten wissen, warum die aus heutiger Sicht falsche Verkehrsführung damals gebaut wurde. Zweiter Bürgermeister Gerald Eichinger verlas das Protokoll von 1996, aus dem die Gründe aber auch nicht klar wurden. Nach Rücksprache mit der Polizei und dem Bauausschuss schlug Eichinger vor, die Engstelle ortsauswärts zu entfernen und die andere Engstelle zu beschildern. Diesen Vorschlag nahmen die Räte einstimmig an.
Nachdem die Räte den Bebauungsplan „Am Bärenbachweg“in Habertsweiler für fünf neue Baugrundstücke genehmigt hatten, informierte Dritter Bürgermeister Franz Wenninger über das Gespräch mit dem Landwirtschaftsamt und dem Amt für ländliche Entwicklung. Gemäß den Experten würde das Wasser, das zu Überschwemmungen in Privatgrundstücken während der letzten Starkregen führte, von den Waldgrundstücken kommen und über die Äcker und Feldwege ablaufen. Mit Landwirten sollen nun Beratungsgespräche geführt werden. Wenninger berichtete, dass laut Behörde der Maisanbau jedoch lediglich bei circa 13 Prozent liege. Eichinger berichtete, dass eventuell ein neues Rückhaltebecken gebaut werden müsse. Eine Bezuschussung sei in Aussicht gestellt.