Richtiger Ansatz
Stelle bekommen. Im vergangenen Jahr traf dies auf etwa 80 000 Arbeitslose zu. Anbieten können solche Stellen alle Arbeitgeber – auch gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen.
Die Betroffenen erhalten in den ersten beiden Jahren einen staatlichen Lohnkostenzuschuss in Höhe des Mindestlohns. Danach soll der Zuschuss jährlich um zehn Prozent sinken. Momentan beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde, ab 2019 steigt er auf 9,19 Euro.
Die Kritik, die Förderdauer sei zu lang, wies Heil zurück. Bei der Zielgruppe handle es sich um Menschen, die schon lange draußen und nicht sofort fit für den Arbeitsmarkt seien. Diese „sehr arbeitsmarktfernen Menschen“brauchten Zeit, um wieder Anschluss und „eine längerfristige Perspektive“zu finden.
Während der Beschäftigung sollen die Geförderten auch durch Weiterbildungsmaßnahmen und Coaching-Angebote unterstützt
Arbeit ist mehr als nur Broterwerb, Arbeit strukturiert den Tag, gibt dem Leben einen Sinn und trägt entscheidend zum Selbstwertgefühl eines Menschen bei. Es ist deshalb absolut richtig, dass die Bundesregierung einen neuen Anlauf unternimmt, auch und gerade Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Trotz des seit Jahren anhaltenden Konjunkturwunders gibt es einen Kern von rund einer Million Menschen in Deutschland, die sich aus verschiedenen Gründen schwertun, einen regulären Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten. Hinter Langzeitarbeitslosigkeit steckt oft ein schweres Schicksal. Brüche in der Biografie, schlechte oder gänzlich fehlende Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen führen dazu, dass Arbeitslosigkeit entsteht und sich nicht selten über Jahrzehnte verfestigt. Und sich in manchen Familien sogar über Generationen überträgt, weil Kinder gar nicht mehr erleben, dass Eltern morgens aufstehen, um zur Arbeit zu gehen.
Die Pläne von Hubertus Heil für einen sozialen Arbeitsmarkt mit zehntausenden mit staatlichen Milliardenzuschüssen geförderten Jobs setzen also an der richtigen Stelle an. In der Umsetzung und Begleitung wird aber peinlich genau darauf zu achten sein, dass durch die geförderten Arbeitsplätze wirklich keine Dumping-Konkurrenz zu regulären Jobs entsteht. Und es darf auch keine Nische entstehen, die Menschen dazu verleitet, sich gar nicht mehr um eine Stelle auf dem echten Arbeitsmarkt zu bemühen. werden. So soll etwa vermieden werden, dass Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten eskalieren und zur vorzeitigen Kündigung führen.
Arbeitsmarktexperte Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung in Nürnberg begrüßt den Entwurf im Gespräch mit unserer Zeitung. „Für eine kleine Gruppe von Personen, für die es auch mittelfristig keine Perspektiven der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt, sind die Maßnahmen sinnvoll. So werden Menschen gestützt, die sonst keine Chance haben“, sagt er.
Gerade für die Menschen mit geringen Eingliederungschancen sei es entscheidend, dass die Maßnahmen von Coaching begleitet werden, meint Wolff. „Sonst droht in vielen Fällen ein schneller Abbruch der geförderten Tätigkeiten.“Es müsse allerdings sehr genau darauf geachtet werden, dass keine Personen, die auch Chancen auf reguläre Arbeitsverhältnisse haben, in das Programm aufgenommen werden. „Sonst besteht die Gefahr, dass es zu einer Mitnahme von Fördermitteln
Kritik am Gesetzentwurf kommt von den Gewerkschaften, die sich eine Förderung nach Tariflohn und nicht nach dem Mindestlohn wünschen. Auch der Städtetag bemängelt, dass Unternehmen und Kommunen, die nach Tarif bezahlen, die Differenz zwischen dem geförderten Mindestlohn und dem höheren Tarif selbst aufbringen müssten. Im Bundestag, der den Heil-Entwurf nun berät, könnte die Frage, welcher Lohn zur Grundlage der Förderung gemacht werden soll, ein Streitthema werden.
Arbeitgeberverbände fürchten dagegen, dass überwiegend öffentliche Arbeitgeber von den neuen Maßnahmen profitieren würden – und private Unternehmen das Nachsehen haben könnten. Gezielt solle deshalb auch Beschäftigung in der Wirtschaft unterstützt werden.
Wenn der Heil-Entwurf wie geplant den Bundestag passiert, kann das neue Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten.