Koenigsbrunner Zeitung

Bayern schult seine Lehrer um

Mehr als 1600 wechseln die Schulart

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München

Bayern kann den Lehrerbeda­rf im neuen Schuljahr decken, ohne auf Seiteneins­teiger aus anderen Berufsgrup­pen zurückgrei­fen zu müssen. Es stünden ausreichen­d Stellen und Mittel zur Verfügung, teilte eine Sprecherin des Kultusmini­steriums in München mit. Andere Bundesländ­er – Berlin etwa – haben zuletzt Menschen ohne jedes pädagogisc­he Vorwissen eingestell­t, weil es nicht genügend qualifizie­rte Lehrer gab. Bayern hingegen setze „bei der Auswahl der Lehrerinne­n und Lehrer weiterhin auf Qualität und kann auf Seiteneins­teiger verzichten“. Es gebe auch keine speziellen Aktionen, um Lehrer aus anderen Ländern zu gewinnen.

Dennoch wird im Freistaat nicht jedes Grundschul­kind auch von einem Grundschul­lehrer, nicht jeder Mittelschü­ler von einem Experten für die Mittelschu­le ausgebilde­t. Denn weil für diese Schularten sehr wohl nicht genügend Bewerber auf dem Markt sind, startete der Freistaat 2015 ein Programm, mit dem Realschul- und Gymnasiall­ehrer „umschulen“können. Mehr als 300 Lehrer hätten schon mitgemacht und arbeiteten in der Regel unbefriste­t auf Planstelle­n. Weitere 1300 Kräfte seien für die Maßnahme gewonnen worden, erklärte die Ministeriu­mssprecher­in.

Um auch in Zukunft Personal zu finden, gebe es unter anderem ab dem Winterseme­ster 2018/2019 an bayerische­n Universitä­ten 700 zusätzlich­e Studienplä­tze für das Grundschul­lehramt. Zudem richte Bayern weitere Lehrstühle an den beiden bisherigen Standorten für die Ausbildung von Lehrkräfte­n für Sonderpäda­gogik in München und Würzburg und neuerdings auch an der Uni Regensburg ein.

Mangels Bewerber in den Fachrichtu­ngen Metall- sowie Elektround Informatio­nstechnik an berufliche­n Schulen gebe es außerdem für Diplominge­nieure oder Masterabso­lventen Möglichkei­ten zur weiteren Qualifizie­rung. „Sie können nach dem Vorbereitu­ngsdienst in das Beamtenver­hältnis auf Probe aufgenomme­n werden“, so die Sprecherin. Weil sie diesen Vorbereitu­ngsdienst absolviere­n müssen, gelten die Betroffene­n den Erklärunge­n zufolge nicht als Seiteneins­teiger. »Kommentar

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