Koenigsbrunner Zeitung

Die andere Familienfo­rm: Rechtliche Probleme bei der Co Elternscha­ft

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● Begriff Die Co Elternscha­ft ist eine Familienfo­rm, die sich erst in den vergangene­n Jahren entwickelt hat. Der Begriff steht für „gemeinsam Eltern sein“. In diesem Modell kommen Men schen zusammen, um ihren Kinder wunsch zu verwirklic­hen, allerdings ohne ein Liebespaar zu sein. Biswei len steht der Begriff auch für Ex Part ner, die trotz Liebes Aus ihren Nach wuchs gemeinsam betreuen.

● Sorgerecht Für neue Familienko­n zepte ergeben sich häufig auch juris tische Unsicherhe­iten. Das gilt bei Co Eltern etwa für das Sorgerecht, wie Julia Leinauer sagt. Die Juristin hat sich in ihrer Doktorarbe­it mit rechtliche­n Schwierigk­eiten in Patchworkf­amilien beschäftig­t. Das gemeinsame Sorge recht steht grundsätzl­ich nur verheira teten Eltern zu. Bei nicht miteinan der verheirate­ten Eltern hat die Kindes mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Wollen sich Dritte um das Kind kümmern, etwa der Samen spender, kommt es zu Hürden. Denn das Sorgerecht können sich laut Ge setz nicht mehr als zwei Personen tei len. Die Sorgerecht­sbefugniss­e und pflichten der Eltern können aber auf Dritte übertragen werden, sagt Lei nauer. Das geschieht durch sogenannte Sorgerecht­svollmacht­en.

● Unterhalts­recht Unsicherhe­iten gibt es auch, was die Unterhalts­zahlun gen betrifft. Ist der Samenspend­er eines Kindes nicht rechtlich als Vater ein getragen, ist er nicht dazu verpflicht­et, Unterhalt zu zahlen. Dennoch kann er unterhalts­verpflicht­et sein, wenn ein Gericht die Vaterschaf­t – gegebe nenfalls nachträgli­ch – feststellt, sagt Julia Leinauer. Für die Jahre, in de nen er nicht als Kindsvater eingetrage­n war, muss er dann nachträgli­ch Geld zahlen. Die Juristin betont, dass die Mutter ebenfalls Unterhalts­ansprü che stellen kann. Zumindest für die ers ten drei Jahre nach der Geburt. Für Co Eltern ist es ratsam, solche Themen vorab zu klären. (dp)

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