Die andere Familienform: Rechtliche Probleme bei der Co Elternschaft
● Begriff Die Co Elternschaft ist eine Familienform, die sich erst in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Der Begriff steht für „gemeinsam Eltern sein“. In diesem Modell kommen Men schen zusammen, um ihren Kinder wunsch zu verwirklichen, allerdings ohne ein Liebespaar zu sein. Biswei len steht der Begriff auch für Ex Part ner, die trotz Liebes Aus ihren Nach wuchs gemeinsam betreuen.
● Sorgerecht Für neue Familienkon zepte ergeben sich häufig auch juris tische Unsicherheiten. Das gilt bei Co Eltern etwa für das Sorgerecht, wie Julia Leinauer sagt. Die Juristin hat sich in ihrer Doktorarbeit mit rechtlichen Schwierigkeiten in Patchworkfamilien beschäftigt. Das gemeinsame Sorge recht steht grundsätzlich nur verheira teten Eltern zu. Bei nicht miteinan der verheirateten Eltern hat die Kindes mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Wollen sich Dritte um das Kind kümmern, etwa der Samen spender, kommt es zu Hürden. Denn das Sorgerecht können sich laut Ge setz nicht mehr als zwei Personen tei len. Die Sorgerechtsbefugnisse und pflichten der Eltern können aber auf Dritte übertragen werden, sagt Lei nauer. Das geschieht durch sogenannte Sorgerechtsvollmachten.
● Unterhaltsrecht Unsicherheiten gibt es auch, was die Unterhaltszahlun gen betrifft. Ist der Samenspender eines Kindes nicht rechtlich als Vater ein getragen, ist er nicht dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Dennoch kann er unterhaltsverpflichtet sein, wenn ein Gericht die Vaterschaft – gegebe nenfalls nachträglich – feststellt, sagt Julia Leinauer. Für die Jahre, in de nen er nicht als Kindsvater eingetragen war, muss er dann nachträglich Geld zahlen. Die Juristin betont, dass die Mutter ebenfalls Unterhaltsansprü che stellen kann. Zumindest für die ers ten drei Jahre nach der Geburt. Für Co Eltern ist es ratsam, solche Themen vorab zu klären. (dp)