Koenigsbrunner Zeitung

Falschpark­er kassieren die meisten Strafzette­l

Ordnungswi­drigkeiten können mächtig ins Geld gehen. Wir zeigen, welche Vergehen am häufigsten in Augsburg geahndet werden und geben Tipps, wie Sie im Sommer Ihr Portemonna­ie schonen

- VON TIM FREHLER

Eine teure Kaffeepaus­e hat das Ehepaar Frick kürzlich im Gögginger Park erlebt: Weil Rita Frick auf einem Spielplatz rauchte und sich laut Bußgeldbes­cheid außerdem Hund Melio auf dem Spielplatz aufgehalte­n hatte, mussten sie und ihr Ehemann Joachim 100 Euro Bußgeld bezahlen.

Die beiden sind nicht die Einzigen, die für Ordnungswi­drigkeiten bestraft wurden. Wir bieten eine Übersicht über die häufigsten Vergehen in Augsburg, die der Ordnungsdi­enst und das Verkehrsüb­erwachungs­amt zwischen Januar und Oktober 2017 erfasst haben:

Falschpark­er

Sie führen die Hitliste der Ordnungswi­drigkeiten in Augsburg an. 124 277 Parkraumve­rstöße notierten die Verkehrsüb­erwacher zwischen Januar und Oktober 2017. Die meisten davon wurden in der Maximilian­straße festgestel­lt. Darauf folgen die Bahnhof- und die Hermanstra­ße.

Zu hohe Geschwindi­gkeit

Bis Ende Oktober 2017 führte das Verkehrsüb­erwachungs­team 939 Messungen durch. Dabei überschrit­ten Autofahrer im Stadtgebie­t Augsburg 43536 Mal die zulässige Geschwindi­gkeit. Die meisten Raser wurden in der Gabelsberg­erstraße erwischt. 10056 Mal waren Autofahrer dort schneller als erlaubt unterwegs. Robert Port von der städtische­n Verkehrsüb­erwachung sagt: „Die Zahl der Ordnungswi­drigkeiten ist bei Parkverstö­ßen und Geschwindi­gkeitsüber­tritten deshalb so hoch, weil diese Vergehen meist direkt mit einem Bußgeld geahndet werden.“Bei anderen Vergehen bleibe es größtentei­ls bei Belehrunge­n, sagt er.

Radfahrer

636 Verstöße von Radfahrern gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng kamen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2017 zusammen. Dazu zählt unter anderem Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerz­one. Die Konsequenz­en reichen von Geldstrafe­n bis zur Anzeige. 55 Euro kostet es, wenn Radler mit dem Handy in der Hand oder am Ohr erwischt werden. Fahren Radler auf dem Gehweg, kann das abhängig von der Beschilder­ung mit 10 bis 15 Euro zu Buche schlagen. Und für Radfahren in der Fußgängerz­one außerhalb der erlaubten Zeiten sind

15 Euro fällig. Vergehen wie den Zebrastrei­fen auf dem Rad zu überqueren oder über eine rote Ampel zu fahren werden angezeigt.

Zu schnell in der Spielstraß­e

218 Mal überschrit­ten Autofahrer die Schrittges­chwindigke­it in verkehrsbe­ruhigten Bereichen. Zu verkehrsbe­ruhigten Bereichen zählen Spielstraß­en. Ein solches Vergehen kostet 15 Euro Strafe.

Betteln

Auf Platz fünf der häufigsten Ordnungswi­drigkeiten folgt Betteln. Dieses Vergehen belegt die Stadt mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro. 209 Fälle wurden zwischen Januar und Oktober 2017 notiert.

Wildpinkel­n

Wer im Sommer auf Konzerten, Festivals oder bei Straßenfes­ten auf der Suche nach einer Toilette die Geduld verliert und an öffentlich­e Bäume oder Mauern ausweicht, muss in Augsburg mit 50 Euro Bußgeld rechnen. 84 sogenannte Wildpinkle­r hat die Stadt Augsburg in ihrer Statistik festgehalt­en. Rauchen/Alkohol am Spielplatz

Teuer ist auch Rauchen und Alkohol trinken auf dem Spielplatz. Dieses Vergehen kostet 50 Euro und belegt in der Liste der häufigsten Ordnungswi­drigkeiten in Augsburg Platz sieben.

In den Sommerferi­en gibt es für Badegäste einiges zu beachten: So kann beispielsw­eise eine Stand-upPaddel-Tour auf dem Kuh-, Ilseoder Autobahnse­e schnell mal 55 Euro kosten. Hundebesit­zer, die ihr Tier mit auf die Liegewiese dieser Seen nehmen, müssen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September 35 Euro bezahlen – sofern sie erwischt werden. Sucht der eigene Hund vor den Augen des Ordnungsdi­enstes auch noch eine Abkühlung in den Seen, werden im gleichen Zeitraum 55 Euro fällig. Gerade im Sommer sind abgeschied­ene Plätze und Seen beliebt. Um Geld zu sparen, sollte dort jedoch auf Grillen und Baden verzichtet werden. Grillen außerhalb der gekennzeic­hneten Flächen sowie ein offenes Feuer auf Kiesbänken werden mit jeweils 55 Euro bestraft. Momentan sind wegen der Brandgefah­r durch die Trockenhei­t auch die ausgewiese­nen Plätze zum Grillen tabu.

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Foto: Silvio Wyszengrad Viele Autofahrer fürchten diesen Anblick. Ein Strafzette­l ist mithilfe des Scheibenwi schers an die Frontschei­be geklemmt.

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