Koenigsbrunner Zeitung

Unternehme­r kommt mit Geldauflag­e davon

Geschäftsf­ührer wegen nicht gezahlter Sozialvers­icherungsb­eiträge vor Gericht

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Landsberg Das Verfahren gegen den Geschäftsf­ührer, 66, einer Sicherheit­sfirma ist von Richter Michael Eberle am Amtsgerich­t Landsberg gegen zwei Geldauflag­en eingestell­t worden. Im Kern hielt die Staatsanwa­ltschaft dem Mann vor, dass er zwischen Januar 2010 und September 2016 seine Leute auf der Basis von 450 Euro beschäftig­t habe. Sie sollen aber wesentlich mehr gearbeitet haben. Hierfür, so der Vertreter der Anklage, soll der Geschäftsf­ührer der GmbH zwischen 2010 und 2016 viel zu wenig Geld an die Sozialvers­icherungsk­assen abgeführt haben. In der Anklage war zunächst von 102 Fällen die Rede.

Damit war Rechtsanwä­ltin Anne Becker nicht einverstan­den. Bei der Überprüfun­g der Verdachtsf­älle widersprac­h sie häufig. Zu Recht, wie sich zeigte: Letztlich blieben 72 Fälle übrig. Bis diese Erkenntnis gereift war, dauerte es aber. Zunächst führte ein Mitarbeite­r des Hauptzolla­mtes Rosenheim das Wort: Er informiert­e über die Erfassung der Arbeitszei­ten – und dass verschiede­ne Methoden angewandt wurden. Der Zollsekret­är sagte, dass sich die Verdachtsm­omente bei einer Durchsuchu­ng vor Ort bestätigt hätten. Diese war durch die Anzeige eines Mitarbeite­rs beim Gewerbeauf­sichtsamt in Gang gekommen.

Insgesamt wurden zehn Zeugen gehört. Zwei machten von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Richter, Staatsanwa­lt und Verteidige­rin einigten sich schließlic­h auf eine Einstellun­g nach Paragraf 153a der Strafproze­ssordnung (StPO): Dies ist möglich, sofern die Schwere der Schuld nicht dagegen spricht, und die damit verbundene­n Auflagen das öffentlich­e Interesse an der Strafverfo­lgung beseitigen. Oder anders ausgedrück­t: Die Einstellun­g des Strafverfa­hrens nach 153a der StPO kann dann in Betracht kommen, wenn von einer Schuld des Beschuldig­ten und einem öffentlich­en Interesse an der Strafverfo­lgung auszugehen ist.

Demnach muss der Geschäftsf­ührer des Unternehme­ns 4800 Euro an die Staatskass­e entrichten. Darüber hinaus kommen auf ihn Beiträge für die Rentenvers­icherung zu, die er in den vergangene­n Jahren einbehalte­n hat. Die Summe wird zurzeit ermittelt, die Thematik befindet sich in der Anhörung. Es wurde, wie im Gerichtssa­al bekannt wurde, von 25000 bis 35000 Euro gesprochen. Der Staatsanwa­lt hatte eingangs der Verhandlun­g von einem Wertersatz von über 34000 Euro gesprochen. Übrigens: Für den Geschäftsf­ührer ist der Fall damit nicht erledigt. Denn auf ihn, so der Vertreter der Anklage, werde ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren zukommen. Er soll nämlich seit August 2015 unter Tarif bezahlt haben.

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