Unternehmer kommt mit Geldauflage davon
Geschäftsführer wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht
Landsberg Das Verfahren gegen den Geschäftsführer, 66, einer Sicherheitsfirma ist von Richter Michael Eberle am Amtsgericht Landsberg gegen zwei Geldauflagen eingestellt worden. Im Kern hielt die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, dass er zwischen Januar 2010 und September 2016 seine Leute auf der Basis von 450 Euro beschäftigt habe. Sie sollen aber wesentlich mehr gearbeitet haben. Hierfür, so der Vertreter der Anklage, soll der Geschäftsführer der GmbH zwischen 2010 und 2016 viel zu wenig Geld an die Sozialversicherungskassen abgeführt haben. In der Anklage war zunächst von 102 Fällen die Rede.
Damit war Rechtsanwältin Anne Becker nicht einverstanden. Bei der Überprüfung der Verdachtsfälle widersprach sie häufig. Zu Recht, wie sich zeigte: Letztlich blieben 72 Fälle übrig. Bis diese Erkenntnis gereift war, dauerte es aber. Zunächst führte ein Mitarbeiter des Hauptzollamtes Rosenheim das Wort: Er informierte über die Erfassung der Arbeitszeiten – und dass verschiedene Methoden angewandt wurden. Der Zollsekretär sagte, dass sich die Verdachtsmomente bei einer Durchsuchung vor Ort bestätigt hätten. Diese war durch die Anzeige eines Mitarbeiters beim Gewerbeaufsichtsamt in Gang gekommen.
Insgesamt wurden zehn Zeugen gehört. Zwei machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Richter, Staatsanwalt und Verteidigerin einigten sich schließlich auf eine Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO): Dies ist möglich, sofern die Schwere der Schuld nicht dagegen spricht, und die damit verbundenen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen. Oder anders ausgedrückt: Die Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der StPO kann dann in Betracht kommen, wenn von einer Schuld des Beschuldigten und einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung auszugehen ist.
Demnach muss der Geschäftsführer des Unternehmens 4800 Euro an die Staatskasse entrichten. Darüber hinaus kommen auf ihn Beiträge für die Rentenversicherung zu, die er in den vergangenen Jahren einbehalten hat. Die Summe wird zurzeit ermittelt, die Thematik befindet sich in der Anhörung. Es wurde, wie im Gerichtssaal bekannt wurde, von 25000 bis 35000 Euro gesprochen. Der Staatsanwalt hatte eingangs der Verhandlung von einem Wertersatz von über 34000 Euro gesprochen. Übrigens: Für den Geschäftsführer ist der Fall damit nicht erledigt. Denn auf ihn, so der Vertreter der Anklage, werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zukommen. Er soll nämlich seit August 2015 unter Tarif bezahlt haben.