Koenigsbrunner Zeitung

So ist der Kutschverk­ehr geregelt

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Der zu Schloss Neu schwanstei­n unterliegt der Bayeri schen Schlösserv­erwaltung.

Die Kutschbetr­iebe, die auf der Pri vatstraße zum Schloss fahren, sind

Für sie gelten die Bestimmung­en im Ge stattungsv­ertrag mit der Schlösserv­er waltung und alle gesetzlich­en Aufla gen – zum Beispiel Tierschutz.

Im Gestattung­svertrag heißt es un ter anderem, dass das Kutschunte­rnehmen

seiner Kutscher kon trollieren muss, jede Kutsche eine

– einschließ­lich Kutscher – und zwei Kleinkinde­r hat,

und der Kutscher verpflicht­et ist, da eigenständ­ige Unternehme­n. tauglichke­it zwölf Personen die Fahr Zulassung für für zu sorgen, dass die Pferde durch Arbeitsger­äte wie Schneepflü­ge und Straßenkeh­rmaschinen nicht scheu en und durchgehen.

Für den Einsatz ihrer sind die Unternehme­r laut Schlösserv­erwal tung selbst verantwort­lich.

Über die Belastbark­eit der Pferde gibt es eine ● ● Pferde

veterinärm­edizini sche Dissertati­on,

die 2012 an der Uni München eingereich­t wurde. Laut deren Verfasseri­n wurde keine Überlastun­g der Tiere festgestel­lt. Sie beschreibt den Zustand der Pferde als gesund und im guten Futter – und Pflegezust­and sowie den Umgang der Kutscher mit ihren Tieren als durchweg kompetent, ruhig und freundlich. (AZ)

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