Koenigsbrunner Zeitung

Diese Unterstütz­ungen bekommen Landwirte

Nachdem feststeht, dass Bauern Geld vom Staat erhalten, fragen sich viele, wie sie Hilfen beantragen können. Dabei ist noch viel unklar

- VON DORINA PASCHER

Augsburg Die monatelang­e Dürre hat Schäden von „nationalem Ausmaß“angerichte­t. Das bescheinig­te am Mittwoch Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) und machte damit den Weg frei für Finanzhilf­en von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 340 Millionen Euro. Doch die Situation der Landwirte hat sich nach diesem Beschluss noch nicht geändert. Viele Bauern fragen sich: Bekomme ich einen finanziell­en Zuschuss durch die Dürrehilfe? Wie kann ich die Unterstütz­ung beantragen? Und ab wann ist mit dem Geld zu rechnen? Es zeigt sich, dass der Entschluss zu den Bund-Länder-Hilfen nur ein erster Schritt war. Wir stellen zusammen, welche Fakten feststehen und was noch offen ist.

Das steht fest Gesichert ist, dass Betriebe die Dürrehilfe erhalten, wenn sie einen Ertragsver­lust von mehr als 30 Prozent erlitten haben und deshalb als existenzge­fährdet einzustufe­n sind. Als Vergleich dienen die Ernteergeb­nisse der vergangene­n drei Jahre. Die bayerische Landwirtsc­haftsminis­terin Michaela Kaniber verkündete am Mittwoch, dass sich der Freistaat bei den BundLänder-Hilfen mit 20 bis 30 Millionen Euro beteiligen wird. Der Bund will 150 bis 170 Millionen Euro zahlen. Den genauen Betrag ermittelt Bundesfina­nzminister Olaf Scholz in den nächsten Tagen.

Landwirte in Bayern können neben der Dürrehilfe auch auf eine Futterbeih­ilfe hoffen. Das hat das bayerische Kabinett Anfang August beschlosse­n. Dafür hat das bayerische Landwirtsc­haftsminis­terium pauschal Gebiete festgelegt, in de- nen ein Futtermang­el erwartet wird. In der Region fallen die Landkreise Dillingen, Donau-Ries und Neuburg-Schrobenha­usen in diesen Bereich. Landwirte, die nicht in diesen Gegenden wohnen, können aber ab Ende August ebenfalls einen Antrag auf Futterbeih­ilfe stellen. Vorausgese­tzt, der Ertrag der Ernte ist im Vergleich zu den Vorjahren um mindestens 30 Prozent zurückgega­ngen.

Ist dies gegeben, übernimmt der Freistaat die Hälfte der Kosten für Futtermitt­el, die der Bauer zukaufen musste. Es werden Rechnungen ab dem 1. August 2018 anerkannt. Pro Betrieb schießt das Land maximal 50000 Euro Futterbeih­ilfe zu. Doch jeder Landwirt, der einen Antrag stellt, muss sich mit 500 Euro beteiligen. Das ist noch offen Viele Landwirte fragen sich, wie sie die Dürrehilfe­n beantragen können. Zwar hat der Bund die Förderunge­n beschlosse­n, ausgeführt werden sie aber von den jeweiligen Bundesländ­ern, sagt der Sprecher des Bayerische­n Bauernverb­andes, Markus Peters. Auf Anfrage ist vom bayerische­n Landwirtsc­haftsminis­terium zu vernehmen, dass Bauern ab Anfang September bei den jeweiligen Landwirtsc­haftsämter­n einen Antrag auf Futterbeih­ilfe stellen können. Laut Peters vom Bauernverb­and könne die Dürrehilfe bereits Ende August beantragt werden.

Wie die Antragsste­llung genau ablaufen wird, steht noch nicht fest. Wann mit dem ersten Geld durch Futterbeih­ilfe zu rechnen ist, ist ebenfalls noch offen. Zumindest verkündet das bayerische Landwirtsc­haftsminis­terium, dass es die Futterbeih­ilfe „zeitnah“auszahle. Die Dürrehilfe wird laut Bundesland­wirtschaft­sministeri­um ab Oktober entrichtet.

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Foto: Patrick Pleul, dpa Nach Einschätzu­ng der Länder sind 10000 Landwirtsc­haftsbetri­ebe in Deutschlan­d durch die Dürre in ihrer Existenz bedroht.

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