Für die Halogenlampe wird es düster
Zum 1. September treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Die EU dreht Energiefressern den Saft ab, die Kfz-Steuer steigt und Ikea nimmt nicht mehr alle Möbel zurück
Augsburg Verbraucher aufgepasst: Zum 1. September treten einige neue Gesetze und andere Änderungen in Deutschland in Kraft. Betroffen von den Neuregelungen sind diesmal vor allem Autokäufer. Daneben geht es der Halogenleuchte an den Kragen. Ein Überblick:
● Abgastest: Der Finanzminister kann sich freuen – viele Autofahrer nicht. Denn für neu zugelassene Wagen steigt bei vielen Modellen von morgen an die Kfz-Steuer. Das liegt an dem neuen, realitätsnäheren Abgastest WLTP. Es ist eine Abkürzung, die viele Autofahrer nun kennenlernen dürften. WLTP steht für „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“. Der neue europaweite Standard ist ein Messverfahren, das für realistischere Werte bei den Schadstoffemissionen sowie beim Verbrauch sorgen soll. Die Untersuchungen sind gründlicher als im bisherigen Verfahren NEFZ. Von diesem Samstag an dürfen nur noch Autos neu zugelassen werden, die den neuen Prüfstandard durchlaufen haben. Das hat Auswirkungen auch auf die Kfz-Steuer, die nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen wird, aus dem sich der Spritverbrauch ergibt. Die Kfz-Steuer wird fortan für neu zugelassene Pkw nach den WLTP-Werten berechnet. Im Vergleich zum alten Prüfstandard werden auf dem Papier überwiegend höhere Verbrauchswerte und damit Emissionen erwartet. Nach ADAC-Rechnungen steigt die KfzSteuer für einzelne Modelle um mehr als 70 Prozent. Empfehlenswert sei deshalb, sich vor dem Neuwagenkauf Hubraum und WLTPWert vorlegen zu lassen. Bei Autobauern kommt es wegen der Umstellung auf WLTP derzeit zu Lieferengpässen, vor allem beim VWKonzern. Die Hersteller müssen Modelle unter den schärferen Bedingungen neu zertifizieren lassen.
● Halogenlampe: Eigentlich hätte dieses Licht schon vor zwei Jahren ausgehen sollen. Damals gab es für die Halogenlampe noch eine Gnadenfrist. Jetzt ist aber wirklich Schluss. Vom morgigen 1. September an dürfen die meisten Halogenleuchten in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden – die letzte Stufe der EU-Lampenverordnung tritt damit in Kraft. Betroffen sind vor allem die meist birnen- und kerzenförmigen Leuchten der EnergieklasseD mit ungebündeltem Licht. Stattdessen werden künftig hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen der Superund Baumärkte liegen. Dadurch soll nach Angaben der EUKommission jährlich so viel Strom gespart werden, wie Portugal in einem Jahr verbraucht. Hintergrund des schrittweisen Auslaufens der Halogenlampe ist die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen – also schlecht für die Umwelt sind. Bei der Glühlampe wurden nur etwa fünf Prozent der aufgenommenen Energie in Licht umgewandelt – ein Trauerspiel für die Energiebilanz. Der Verbrauch einer Halogenlampe ist nach Angaben der EU-Kommission von 2015 immer noch fünfmal höher als der einer LED. Noch sind LEDs in der Anschaffung zwar meist noch etwas teurer als Halogenlampen. Die Mehrkosten hat man allerdings ziemlich schnell wieder drin. Laut EU-Kommission kann es schon nach einem Jahr so weit sein. Der BUND rechnet vor, dass eine Halogenlampe inklusive Anschaffungskosten bei täglicher Brenndauer von drei Stunden über zehn Jahre hinweg Kosten von rund 160 Euro verursacht. Bei einer LED sind es gerade mal bei 28 Euro. „Verbraucher können sehr viel Geld sparen, wenn sie nicht auf stromfressende Produkte reinfallen“, sagt BUNDEnergieexpertin Irmela Colaço.
● Geldautomaten: Sparkassen-Kunden müssen sich umgewöhnen, wenn sie am Automaten Geld abheben wollen. Denn die Bank nimmt in diesen Wochen eine entscheidende Änderung vor. War es bislang üblich, am Geldautomaten zuerst den PIN-Code einzugeben, müssen Kunden nun zuerst auswählen, wie viel Geld sie abheben wollen, und dann die PIN eintippen. Das neue Verfahren soll für mehr Sicherheit sorgen. Der bisherige Ablauf habe den Automaten bereits sehr früh „freigegeben“. Ein Krimineller, der die Eingabe der PIN beobachtet hat, habe die Möglichkeit gehabt, einen beliebig hohen Betrag einzugeben – nachdem er sich durch körperliche Gewalt oder Ablenkungsmanöver Zugang verschafft hat. Das neue Prozedere solle dies verhindern. Bei anderen Banken ist die Reihenfolge „erst der Betrag, dann die PIN“längst gang und gäbe. 2012 stellte die Postbank um, die Deutsche Bank folgte im Jahr 2015.
● Ikea Der Möbelhändler verschärft am 1. September 2018 sein Rückgaberecht. Kunden können gekaufte Waren nur noch innerhalb eines Jahres zurückgeben, wenn diese neu und unbenutzt sind. Bislang hat der Zustand keine Rolle gespielt, was Ikea zufolge zu Missbrauch geführt hat. Das Handelsunternehmen nennt für den Schritt auch Umweltgründe, denn schließlich wandern auf diesem Weg kaum benutzte Waren auf den Müll. Mit dem nun auf ein Jahr eingeschränkten Rücknahmeversprechen geht Ikea allerdings noch weit über seine gesetzlichen Pflichten hinaus. „Ein Rücktrittsoder Widerrufsrecht gibt es für Kunden beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht“, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Grundsätzlich und zur Überraschung vieler Konsumenten gelten die Regeln „Vertrag ist Vertrag“und „gekauft ist gekauft“.
Noch eine weitere Änderung erwartet Ikea-Kunden: In zunächst fünf deutschen Filialen werde man ab dem 1. September gebrauchte Möbel aus dem eigenen Sortiment an- und gleich auch wieder verkaufen. Was der Handel bislang einigen Sozialträgern mit ihren Gebrauchtkaufhäusern überlassen hat, soll nunmehr den Einstieg in die Kreislaufwirtschaft darstellen. Umweltaktivisten und Handelsexperten reagieren aber skeptisch. Greenpeace etwa will sich zunächst in der Praxis anschauen, wo die gebrauchten Ikea-Möbel am Ende wirklich landen. „Die Gutscheinregelung zeigt, dass es nicht um die Ressourcen geht, sondern darum, den Konsum weiter anzukurbeln“, sagt Sprecherin Viola Wohlgemuth. Man begrüße aber auf der anderen Seite alle Ansätze, in denen Firmen anfingen, eine erweiterte Produktverantwortung zu übernehmen.