Nur wenige Einwände gegen den Bebauungsplan
Ein Teil der Obermeitinger Straße in Klosterlechfeld wird für den Verkehr gesperrt
Klosterlechfeld Nach der zweiten Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit verblieben nur noch wenige Einwände zur Abwägung für den Bebauungsplan „Otto-WannerStraße“übrig. Werner Dehm vom Planungsbüro Opla erläuterte diese im Gemeinderat. So verlangt das Landratsamt Augsburg eine Begründung für die zulässige Verringerung der Abstandsflächen auf mindestens sechs Meter und den Ausschluss von Gewerbebetrieben Wohngebiet. Diesen Einwänden wird mit einer Ergänzung entsprochen.
Der Einwand der Gemeinde Untermeitingen wegen der Sperrung der Obermeitinger Straße für Kraftfahrzeuge im Bereich des neuen Kindergartens wird zurückgewiesen, weil diese Straße laut Verkehrsgutachten nur eine untergeordnete Bedeutung hat und die Buslinie verlegt wird. Dem Anliegereinwand auf Berücksichtigung einer Kleintier- wurde nicht stattgegeben, weil es sich um keine privilegierte Landwirtschaft handelt. Der Klosterlechfelder Gemeinderat beschloss eine erneute verkürzte Auslegung von zwei Wochen, wobei nur noch Einwände gegen die vorgenommenen Änderungen zulässig sind.
● Feststellung der Jahresrechnung 2017 Kämmerin Karina Steinbrecher von der VG Lechfeld verkündete die Zahlen der Jahresrechnung 2017. Der Verwaltungshaushalt beim trug 4 302 520 Euro, wovon rund 642000 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt wurden. Vom Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 1566596 Euro wurden 258000 Euro in die Rücklage eingestellt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig Entlastung, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss keine Beanstandungen hatte.
● Bau und Umweltausschuss Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in der Alpenhaltung straße wurde ebenso wie der Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport in der Eichendorffstraße das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Unproblematisch war auch die Nutzungsänderung eines Mehrzweckraumes in der Schule zu einem Gruppenraum für den Kindergarten. Der Bau eines Carports in der Bachstraße wird allerdings wegen der Grenzbebauung von der Zustimmung der Nachbarn abhängig gemacht.