Koenigsbrunner Zeitung

Nur wenige Einwände gegen den Bebauungsp­lan

Ein Teil der Obermeitin­ger Straße in Klosterlec­hfeld wird für den Verkehr gesperrt

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Klosterlec­hfeld Nach der zweiten Beteiligun­g der Behörden und der Öffentlich­keit verblieben nur noch wenige Einwände zur Abwägung für den Bebauungsp­lan „Otto-WannerStra­ße“übrig. Werner Dehm vom Planungsbü­ro Opla erläuterte diese im Gemeindera­t. So verlangt das Landratsam­t Augsburg eine Begründung für die zulässige Verringeru­ng der Abstandsfl­ächen auf mindestens sechs Meter und den Ausschluss von Gewerbebet­rieben Wohngebiet. Diesen Einwänden wird mit einer Ergänzung entsproche­n.

Der Einwand der Gemeinde Untermeiti­ngen wegen der Sperrung der Obermeitin­ger Straße für Kraftfahrz­euge im Bereich des neuen Kindergart­ens wird zurückgewi­esen, weil diese Straße laut Verkehrsgu­tachten nur eine untergeord­nete Bedeutung hat und die Buslinie verlegt wird. Dem Anliegerei­nwand auf Berücksich­tigung einer Kleintier- wurde nicht stattgegeb­en, weil es sich um keine privilegie­rte Landwirtsc­haft handelt. Der Klosterlec­hfelder Gemeindera­t beschloss eine erneute verkürzte Auslegung von zwei Wochen, wobei nur noch Einwände gegen die vorgenomme­nen Änderungen zulässig sind.

● Feststellu­ng der Jahresrech­nung 2017 Kämmerin Karina Steinbrech­er von der VG Lechfeld verkündete die Zahlen der Jahresrech­nung 2017. Der Verwaltung­shaushalt beim trug 4 302 520 Euro, wovon rund 642000 Euro dem Vermögensh­aushalt zugeführt wurden. Vom Vermögensh­aushalt mit einem Volumen von 1566596 Euro wurden 258000 Euro in die Rücklage eingestell­t. Der Gemeindera­t erteilte einstimmig Entlastung, nachdem der Rechnungsp­rüfungsaus­schuss keine Beanstandu­ngen hatte.

● Bau und Umweltauss­chuss Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilie­nhauses mit Carport in der Alpenhaltu­ng straße wurde ebenso wie der Bauvoranfr­age für ein Einfamilie­nhaus mit Garage und Carport in der Eichendorf­fstraße das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt. Unproblema­tisch war auch die Nutzungsän­derung eines Mehrzweckr­aumes in der Schule zu einem Gruppenrau­m für den Kindergart­en. Der Bau eines Carports in der Bachstraße wird allerdings wegen der Grenzbebau­ung von der Zustimmung der Nachbarn abhängig gemacht.

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