Wissenswertes rund ums Praktikum
● Arten „Man unterscheidet zwischen einem verpflichtenden Schülerprak tikum und einem freiwilligen Betriebs praktikum“, sagt Kathrin Merk. Ers teres wird von der Schule organisiert und dauert meistens eine Woche. Beim freiwilligen Betriebspraktikum entscheiden die Jugendlichen und die Betriebe, wann und wie lange das Prak tikum stattfindet –„meistens in den Schul oder Semesterferien“, ergänzt Andreas Gärtner. Außerdem erklärt der Experte vom Handelsverband, wie ein Pflichtpraktikum in einer schuli schen Berufsausbildung aussieht: Es kann sich hier um wenige Tage in der Woche oder mehrmonatige Blockprak tika handeln, die theoretische Inhalte in der Schule mit praktischen Erfahrun gen ergänzen sollen. So ist die Aus bildung zum Kinderpfleger beispiels weise schulisch und wird durch prak tische Tage im Kindergarten vervoll ständigt. Schüler an Berufsfachschu len müssen ebenfalls Praktika absolvie ren. Es gibt auch Studierende, die entweder freiwillig oder verpflichtend vor oder während ihres Studiums in einen Betrieb gehen. Dabei handelt es sich stets um einen Vertrag zwischen
dem Unternehmen und dem Praktikan ten.
● Ziel Andreas Gärtner stellt klar: „Bei einem Praktikum steht der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten für die berufliche Orientierung im Vor dergrund.“Es geht also nicht in erster Linie um die Arbeitsleistung oder die Vergütung. Die Unternehmen können potenzielle Auszubildende kennen lernen und feststellen, wie gut die Prak tikanten für das Berufsfeld geeignet sind.
● Regelungen Bei einem Praktikum sind die Vorgaben des Jugendar beitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu be rücksichtigen, weiß Kathrin Merk. So darf ein Jugendlicher bis 18 Jahren während der Schulzeit maximal sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten. Während der Schulferien dürfen 15 bis 18 Jähri ge acht Stunden am Tag und 40 Stun den in der Woche beschäftigt wer den. Je nach Art des Praktikums kann auch eine Verschwiegenheitspflicht für den Praktikanten gelten oder es gibt Vorschriften zu Arbeitssicherheit und schutz. Manchmal gibt es auch Vorga ben, die erfüllt werden müssen, um ein Praktikum machen zu dürfen. „Vo raussetzungen, wie zum Beispiel eine bestimmte Schulart, werden vom Betrieb festgelegt“, erklärt Kathrin Merk. Nach einem Praktikum erhält der Beschäftigte in der Regel eine Be scheinigung oder sogar ein qualifiziertes Zeugnis, was bei späteren Bewer bungen hilfreich sein kann, so Gärtner.
● Vergütung Während Pflichtprakti kanten „keinen gesetzlichen Vergü tungsanspruch“besitzen, wie es Gärt ner formuliert, ist dies bei den frei willigen Praktikanten anders: Sie haben Anspruch auf eine angemessene Ent lohnung. Außerdem steht ihnen für je den Monat ein Zwölftel des gesam ten Jahresurlaubs zu. Gärtner erklärt außerdem, dass ein Praktikant seine Beschäftigung jederzeit kündigen kann. Der Arbeitgeber benötigt einen wich tigen Grund, um ein Praktikum been den zu können.
● Bewerbung Die Expertin von der Handwerkskammer weiß: „In der Regel sind für einen Praktikumsplatz ein Bewerbungsschreiben und ein kurzes Vorstellungsgespräch erforder lich.“(gastl)