Keine Gnade für den U-Boot-Mörder
Urteil Peter Madsen hat eine Journalistin bestialisch getötet. In einem Berufungsverfahren wollte er statt lebenslänglich nur bis zu 14 Jahre Haft für sich. Warum das scheiterte
Kopenhagen Das Kopenhagener Berufungsgericht hat eine Verkürzung der lebenslänglichen Haftstrafe Peter Madsens für die bestialische Ermordung der Journalistin Kim Wall in seinem selbst gebauten U-Boot auf 14 bis 16 Jahre abgelehnt – und das bisherige Urteil bestätigt. Der 47-Jährige sei ungewöhnlich grausam vorgegangen, hieß es in der Urteilsbegründung. Staatsanwalt Kristian Kirk Petersen begrüßte die Entscheidung.
Anwesend beim Urteilsspruch waren sowohl Kim Walls Eltern als auch ihr Lebenspartner, dem sie noch kurz vor ihrem Tod in einer letzten SMS geschrieben hatte: „Ich lebe übrigens noch, aber wir tauchen jetzt unter. Ich liebe dich!!! Er hat sogar Kaffee und Kekse mitgebracht ...“Die 30-jährige Kim Wall war seinerzeit für eine Reportage auf das U-Boot ihres späteren Mörders gekommen. Als Madsen am Mittwoch das Wort ergreifen durfte, wandte er sich an Walls Angehörige – und bat um Verzeihung.
Dass Madsen wegen Mordes verurteilt worden war – dagegen war der U-Boot-Bauer und Erfinder grundsätzlich nicht vorgegangen. Aber er wollte Haftverkürzung. Folgenden Grund wollte seine Anwältin Betina Hald Engmark geltend machen: Madsen habe ja „nur“einen Mord und nicht mehrere begangen und zudem keinerlei Vorstrafen. Tatsächlich ist es in der dänischen Rechtspraxis unüblich, nur für einen Mord lebenslänglich verurteilt zu werden.
In den vergangenen zehn Jahren waren lediglich drei Menschen wegen eines Mordes zu lebenslänglicher Haft im Königreich verurteilt worden. Madsens Anwältin reagierte verwundert auf die ablehnende Entscheidung des Gerichtes. „Wir sind überrascht“, sagte sie.
Wirklich lebenslänglich wird Madsen vermutlich trotz der Bestätigung seines Urteils allerdings nicht im Gefängnis sitzen. Eine lebenslängliche Gefängnisstrafe beinhaltet in Dänemark, dass nach zwölf Jahren eine Haftprüfung beantragt werden darf. Im Durchschnitt sitzen lebenslänglich Verurteilte in Dänemark rund 15 bis 16 Jahre im Gefängnis, in besonders schwerwiegenden Fällen aber auch viel länger. So ist der zweifache Mörder Naum Conevski bereits seit 34 Jahren in Haft. Wäre Madsens Haftstrafe aber auf 14 bis 16 Jahre verkürzt worden, hätte er gemäß üblicher Praxis wesentlich eher eine Prüfung auf vorzeitige Entlassung beantragen können.
Knapp 14 Monate sind vergangen, seit der Erfinder die attraktive schwedische Journalistin Wall für eine Reportage in seinem selbst gebauten U-Boot „UC3 Nautilus“mitnahm. Ende April hatte die erste rechtliche Instanz es bereits als erwiesen angesehen, dass er die Schwedin grausam getötet hatte. Demnach hatte er die Frau an Kopf, Armen und Beinen festgebunden und, während sie noch lebte, immer wieder auf sie eingestochen. Schlussendlich schnitt er der Journalistin die Kehle durch oder er erdrosselte sie. Letzteres konnte bisher nicht genau geklärt werden. Dann hatte Madsen die Leiche in „Kopf, Beine, Arme und Torso“zersägt. Er benutzte mit Riemen befestigte Metallröhren als Gewichte, um die Körperteile im Meer vor Kopenhagen verschwinden zu lassen. Nur der zufälligen Strömung des Meeres war es zu verdanken, dass die Überreste der Ermordeten teils wieder an Land geschwemmt wurden. Die Ermittler stellten sich damals zudem die Frage, inwieweit Madsen hinter weiteren Frauenmorden stecken könnte. Die Ermittlungen dazu verliefen aber im Sande.