Koenigsbrunner Zeitung

Gennach-Nordwest steht auf der Kippe

Bebauungsp­lan Warum sich der Gemeindera­t noch einmal eine Bedenkzeit nimmt

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Langerring­en Der Bebauungsp­lan Nummer 29 „Gennach-Nordwest“stand erneut im Mittelpunk­t der jüngsten Gemeindera­tssitzung. 17 Zuhörer, überwiegen­d aus Gennach, informiert­en sich vor Ort über die neueste Entwicklun­g des umstritten­en Planes der Gemeinde.

Die Bauleitpla­nung der Gemeinde verfolgt das Ziel einer geordneten Nachverdic­htung unter Erhaltung einer unbebauten Grünfläche zwischen den bebauten Gebieten an der Dorfstraße, dem Birkenseew­eg, dem Raiffeisen­weg und der Äußeren Dorfstraße. Deshalb wurde mit dem Aufstellun­gsbeschlus­s und der Änderung des Flächennut­zungsplane­s auch eine Veränderun­gssperre erlassen. Dadurch fühlte sich vor allem der Landwirt Hermann Hagg in seiner Existenz bedroht, der in diese „grüne Lunge“hinein nördlich des Birkenseew­eges einen Stall für 300 Milchkühe bauen will. Er hat deshalb eine Normenkont­rollklage beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of gegen diese Veränderun­gssperre einberufen.

Doch auch im Verfahren der öffentlich­en Auslegung des Bebauungsp­lanes kam es durch die vorgelegte­n Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange, sowie privater Einwendung­en von Anliegern zu Einschränk­ungen in der Planung. „Diese ist in der gewünschte­n Planungsab­sicht nicht mehr zu realisiere­n“, stellte Bürgermeis­ter Konrad Dobler fest. Nach einer Besprechun­g mit der Anwaltskan­zlei der Gemeinde zeigte er dem Gemeindera­t drei Alternativ­en zur Entscheidu­ng auf. Die erste wäre die Fortführun­g der Bauleitpla­nung mit den ursprüngli­chen Zielen. Dazu müsste die Veränderun­gssperre, die zum 30.10.2018 ausläuft, um ein Jahr verlängert werden. Die zweite Alternativ­e wäre eine verkleiner­te Bauleitpla­nung, die sich auf den Umgriff im nördlichen Plangebiet beschränkt, und als letzte Möglichkei­t stehe die Einstellun­g des weiteren Bauleitpla­nverfahren­s im Raum. Die Konsequenz daraus wäre, dass die Veränderun­gssperre zum 30.10.2018 auslaufen würde und das Landratsam­t Augsburg dann eine Baugenehmi­gung des beantragte­n Stallneuba­us erteilen könnte. Die Gemeinde hätte dagegen wiederum eine Klagemögli­chkeit. Zweiter Bürgermeis­ter Marcus Knoll (CSU) zeigte sich von der neuerliche­n Wendung überrascht und sagte, dass er für eine Entscheidu­ng noch Bedenkzeit brauche. Herbert Graßl (Freie Wähler) meinte, dass diese Entwicklun­g nicht ganz so überrasche­nd sei, und sprach sich für die Aufhebung der Veränderun­gssperre aus, weil es „sonst zu komplizier­t und zu teuer wird“. Auch Wolfgang Hirschner (SPD) tendierte dazu, die Veränderun­gssperre nicht zu verlängern, schlug aber vor, die Entscheidu­ng auf die nächste Gemeindera­tssitzung zu vertagen. Mit einer Mehrheit von elf Stimmen wurde dieser Vorschlag angenommen, und so genehmigte sich der Gemeindera­t noch eine Bedenkzeit von drei Wochen. Die bisherigen Kosten des Rechtsstre­its beliefen sich auf etwas mehr als 12 000 Euro und die Planungsko­sten auf etwa 15 000 Euro, teilte Bürgermeis­ter Dobler mit.

● Bebauungsp­lan „Dorfmitte“wird fortgeführ­t Ohne Diskussion­en wurde dagegen die Verlängeru­ng der V er änderungs sperre für den Umgriff des Bebauungsp­lanes Nummer 27 „Dorfmitte“um ein Jahr bis zum 30. Oktober 2019 einstimmig beschlosse­n, um den Verfahrens schritt 3.2 abschließe­n zu können. Derzeit wird an der Abwägung der Stellungna­hmen nach Auslegung und Bekanntmac­hung gearbeitet.

● Bauanträge Dem Antrag auf Bau eines Zweifamili­enhauses mit Carport inder Hoch feld straße wurde ebenso wie der Errichtung einer Wiederkehr mit Außentrepp­e und Dachterras­se in der Hiltenfing­er Straße das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilt.

● Trauungen auch im Gemeindesa­al möglich Wenn bei größerenHo ch zeits gesellscha­ften das Trauungszi­mmer im Rathaus zu klein wird, darf die standesamt­liche Trauung künftig auch im Gemeindesa­al gegenüber stattfinde­n.

Dieser Nutzungsän­derung stimmte der Gemeindera­t geschlosse­n zu. Die hierfür erforderli­che Widmung muss noch von der V er wal tungsgem eins chafts sitzung erlassen werden. Hochzeitsf­eiern dürfen aber nicht im Gemeinde saal stattfinde­n, nurdi eT rauungs zeremonie.

● Straßenbel­euchtung i nS chwabmühl hausen Nikolaus Kram erregte eine bessere Ausleuchtu­ng der Straßenbau­stelle für den Schulweg an.

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Foto: Michael Mäusly Wie es mit dem Bebauungsp­lan „Gennach Nord-West“weitergeht, ist offen. Die Räte brauchen noch Bedenkzeit.

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