Blinde Menschen haben nicht die Wahl
Knapp 1500 Sehbehinderte leben im Augsburger Land. Sie haben bei der Landtags- und Bezirkswahl ein Problem. Der Stimmzettel ist so umfangreich, dass sie ihn nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können
Landkreis Augsburg Das Wahlrecht ist einer der Grundpfeiler einer Demokratie. Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind auch die kommenden Landtags- und Bezirkstagswahlen in Bayern. Doch eine Wählergruppe steht auch im Augsburger Land vor einem Problem: Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) kritisiert, dass blinde Menschen an der Landtagswahl in Bayern am Sonntag, 14. Oktober, nicht barrierefrei teilnehmen können. Und zwar aus technischen Gründen.
Knapp 1500 blinde und stark sehbehinderte Menschen leben aktuell im Landkreis Augsburg. Für sie gab es noch bei der Bundestagswahl die Möglichkeit, mit einer sogenannten Wahlschablone selbstständig und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abzugeben. Dies ist nun nicht mehr gegeben. Da zeitgleich zur Landtagswahl die Bezirkswahlen stattfinden, gibt es dann unter Berücksichtigung der Erst- und Zweitstimmen insgesamt 364 Stimmzettel bei 91 Wahlkreisen. „Besonders die Stimmzettel zur Abgabe der Zweitstimme sind so groß und umfangreich, dass die Handhabung einer Wahlschablone bislang kaum möglich ist“, kritisiert der BBSB.
Damit nun auch im Landkreis Augsburg sehbehinderte Wähler ihre Stimmen abgeben können, greift eine besondere Regelung. Zwar müssen Wahlen grundsätzlich anonym durchgeführt werden, die Landeswahlordnung erlaubt aber Ausnahmen. So heißt es, dass eine stimmberechtigte Person, die entweder des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf, eine andere Person bestimmen kann, die sie bei der Stimmabgabe unterstützt. Dazu darf die Hilfsperson auch mit in die Wahlkabine gehen. Alfred Schwegler, der Bezirksgruppenleiter des BBSB im Augsburger Land, ist seit 36 Jahren blind und setzt bei Wah- len stets auf die Unterstützung seiner Frau Gerlinde. „Das praktizieren wir schon seit vielen Jahren“, sagt er. Schwegler hat auch bei diesen Landtagswahlen Briefwahl beantragt. „Da kann man sich daheim in alle Ruhe den Zettel vorlesen lassen und dann ohne Hektik entscheiden, wo man sein Kreuzchen macht“, sagt.
Zwar dürfe er auch seine Frau Gerlinde als Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. „Aber um bei der Größe der aktuellen Wahlzettel sich alles vorlesen zu lassen, müsste man ja mindestens eine halbe Stunde sitzen bleiben.“Zudem seien die Wahlplätze in den Lokalen nur durch dünne Wände getrennt. Jeder könnte so hören, was in der anderen Kabine gesagt werde.
Schwegler kann durchaus nachvollziehen, dass im Gegensatz zu den Bundestagswahlen bei den Landtags- und Bezirkswahlen keine Hilfsmittel verschickt werden. „Sich mit Schablonen eine Übersicht zu verschaffen, welche Kandidat auf welcher Liste auf welchem Platz steht, ist kaum möglich“, sagt er. Dies sieht auch Steffen Erzgraber, der Geschäftsführer des BBSB, so. „Mit den bestehenden Schablonen ist es sicherlich nicht möglich, bei den diesjährigen Wahlen ohne fremde Hilfe seine Stimme abzugeben“, sagt er. Damit will sich Erzgraber aber nicht abfinden. „Das Recht auf geheime Wahl ist in der Bayerischen Verfassung verbrieft und ein Pfeiler der modernen, freiheitlichen Demokratie“, betont er.
Der BBSB fordert daher, dass die Informationen über die Kandidaten barrierefrei bereitgestellt werden, damit der Wahlvorgang selbstständig und geheim möglich sei. „Wir wollen kein Mitleid“, sagt der Geschäftsführer. Aber wenn Bayern bis zum Jahr 2023 barrierefrei werden soll, so wie es der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer als Ziel ausgegeben hat, dann seien Politik und Verwaltung aufgerufen, entsprechende Lösungen bereitzustellen. Schließlich seien von den rund 80000 Mitgliedern im BBSB etwa 18 000 Menschen in ganz Bayern blind oder so stark sehbehindert, dass sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel nicht geheim abgeben können, sondern auf fremde Hilfe angewiesen sind.
„Wir wissen“, so Steffen Erzgraber, „dass es nicht am guten Willen der Verantwortlichen fehlt.“Dennoch reiche dies nicht aus: „Es wird höchste Zeit, dass die Staatsregierung das Thema nachhaltig angeht und jedenfalls zur Landtagswahl 2023 – wenn Bayern barrierefrei sein wird – eine Lösung anbietet, die auch blinden Menschen die Ausübung ihres Wahlgrundrechts ermöglicht.“