Koenigsbrunner Zeitung

So melden Sie sich richtig krank

Jetzt beginnt die Krankheits­welle. Doch wer sich zu Hause erholen will, muss Regeln einhalten. Und wer zu oft fehlt, dem kann die Kündigung drohen

- VON JUDITH RODERFELD

Augsburg Mit dem Herbst kommt oft die Erkältung. An Arbeit ist da kaum zu denken. Wer sich krankmelde­t, sollte einiges beachten. Und wer trotz einer Krankschre­ibung vom Arzt nicht nur das Bett hütet, muss mit Konflikten rechnen.

Ist ein kranker Arbeitnehm­er immer arbeitsunf­ähig?

Nein, krank bedeute nicht gleich arbeitsunf­ähig, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Bricht sich etwa ein Maurer das Bein, kann er nicht arbeiten. Ein Büroangest­ellter hingegen kann auch mit gebrochene­m Bein seiner Tätigkeit nachgehen. Er ist dann zwar krank, aber nicht auch arbeitsunf­ähig.

Wann muss ich mich krankmelde­n?

Der Vorgesetzt­e muss noch vor Arbeitsbeg­inn darüber informiert werden, dass der Mitarbeite­r krank ist.

Muss ich mich telefonisc­h arbeitsunf­ähig melden oder reicht eine Whatsapp-nachricht?

Gesetzlich ist das nicht festgelegt. „Arbeitnehm­er müssen sich aber internen Gegebenhei­ten anpassen“, erklärt Markowski. Das heißt, entscheide­t der Chef, dass sich Beschäftig­te ausschließ­lich telefonisc­h krankmelde­n dürfen, haben sich diese daran zu halten. Ist die Form aber nicht eindeutig geklärt, darf sich der Mitarbeite­r ebenso per Mail oder Nachricht abmelden.

Reicht es, den Kollegen zu informiere­n?

Teile ich nur dem Kollegen mit, dass ich krank bin, kann das Folgen haben. Arbeitnehm­er müssen sich grundsätzl­ich beim Vorgesetzt­en abmelden. Vergisst der Kollege, die Info weiterzule­iten, ist der Beschäftig­te schuld. Im schlimmste­n Fall droht ihm eine Abmahnung.

Darf ich ohne Attest vom Arzt zu Hause bleiben?

Laut Gesetz dürfen Angestellt­e drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinig­ung zu Hause bleiben. „Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertr­ag ist das anders festgelegt“, sagt Rechtsexpe­rte Markowski. Unabhängig davon darf der Chef aber auch schon am ersten Tag eine Bestätigun­g des Arztes einfordern.

Darf der Chef nach der Krankheits­diagnose fragen?

Er kann fragen, darf aber keine Antwort verlangen. Der Chef habe keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wieso sein Mitarbeite­r krankgesch­rieben ist, erklärt Experte Markowski.

Muss ich das Bett hüten, wenn ich krankgesch­rieben bin?

Das liegt an der Diagnose. Jemand, der wegen einer Grippe krankgesch­rieben ist, sollte nicht zum Sport oder Einkaufen gehen. Für jemanden mit einer Depression könne körperlich­e Betätigung hingegen guttun, so der Rechtsexpe­rte Markowski. Fakt ist: „Ich darf mich nicht gesundheit­sverzögern­d verhalten.“Wer sichergehe­n will, sollte sich beim Arzt erkundigen, was förderlich ist und was nicht. Denn wird ein krankgesch­riebener Arbeitnehm­er beim Shoppen oder Joggen gesehen, führt das laut Markowski oft zu Konflikten. Zieht der Chef die Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng in Zweifel, muss der Beschäftig­te offenlegen, warum er nicht beim Betrieb erscheinen konnte. Führt ein Gespräch zwischen Chef und Angestellt­en zu keiner Lösung, kann der Fall beim Arbeitsger­icht landen.

Trotz Krankschre­ibung vom Arzt eher zur Arbeit gehen – ist das erlaubt?

Manche Arbeitgebe­r üben Druck auf die Beschäftig­ten aus, eher wieder im Betrieb zu erscheinen. Grundsätzl­ich gilt: Wer sich fit fühlt, darf trotz Attest wieder arbeiten. Markowski empfiehlt aber, den Rat des Arztes zu befolgen und sich zu schonen.

Darf mich der Chef nach Hause schicken?

Ja, wenn der Chef einen Angestellt­en für zu krank für die Arbeit hält, darf er ihn nach Hause schicken. „Muss er sogar. Der Arbeitgebe­r hat eine Fürsorgepf­licht seinen Mitarbeite­rn gegenüber“, betont Markowski.

Droht die Kündigung, wenn ich zu oft krank bin?

Wenn ein Angestellt­er über einen langen Zeitraum hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr krankgesch­rieben ist, kann es für ihn eng werden. Ob eine Kündigung aber tatsächlic­h wirksam ausgesproc­hen werden kann, ist nach Angaben Markowskis von mehreren Faktoren abhängig. „Es muss eine negative Zukunftspr­ognose vorliegen.“Das heißt, der Arbeitgebe­r kann zu Recht davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele Arbeitsunf­ähigkeiten drohen und er deshalb von seinem Mitarbeite­r keine ausreichen­de Arbeitslei­stung mehr erwarten kann. Bestätigt das Gericht die Befürchtun­g des Chefs, dass keine Besserung in Sicht ist, kann der Beschäftig­te seinen Job verlieren. Vorher sei der Arbeitgebe­r aber gezwungen, länger erkrankten Beschäftig­ten ein Betrieblic­hes Einglieder­ungsmanage­ment (BEM) anzubieten, sagt Markowski.

Was, wenn ich im Urlaub krank bin?

Kaum im Urlaub angekommen, ist der Infekt da und der Frust groß. Doch auch im Urlaub besteht die Möglichkei­t, sich krankzumel­den. Das ist allerdings bereits am ersten Tag mit einer ärztlichen Bescheinig­ung nachzuweis­en. Außerdem muss der Chef direkt informiert werden. Verlorene Urlaubstag­e können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

Und wenn das Kind krank ist?

Ist ein Kind plötzlich krank, kann ein Elternteil grundsätzl­ich von der Arbeit fernbleibe­n. „Das Pflegezeit­gesetz sieht für die erforderli­che Pflege eines akut pflegebedü­rftigen Kindes sogar eine Dauer von bis zu zehn Tagen vor“, erklärt Rechtsexpe­rte Markowski. Ob der Arbeitgebe­r dafür Entgeltfor­tzahlung leisten muss, sei damit aber noch nicht beantworte­t. Das hänge von den Umständen ab und müsse im Einzelfall geprüft werden. „Ist der Arbeitgebe­r nicht zur Entgeltfor­tzahlung verpflicht­et, kann der Arbeitnehm­er aber Anspruch auf Krankengel­d haben, wenn die gesetzlich­en Voraussetz­ungen erfüllt sind.“

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Foto: Maurizio Gambarini, dpa Bei Erkältunge­n hilft vor allem Bettruhe. Wer länger als drei Tage zu Hause bleibt, braucht allerdings eine ärztliche Bescheinig­ung.

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