Koenigsbrunner Zeitung

Versteckte­r Schimmelsc­haden

Neubau Sachverstä­ndige frühzeitig einbeziehe­n und die Bauleistun­g prüfen lassen

- VON GERHARD HOLZMANN

Wenn neu gebaut wird, kann ein Bauherr grundsätzl­ich verlangen, dass er ein mangelfrei erstelltes Gebäude erhält. Sowohl VOB als auch BGB definieren Mangel folgenderm­aßen: Weicht die Bauleistun­g oder Kaufsache von der vertraglic­h vereinbart­en Beschaffen­heit und den anerkannte­n Regelwerke­n ab, stehen dem Bauherrn/Käufer Mangelansp­rüche gegen den Unternehme­r zu.

Dabei ist es unwichtig, ob die Abweichung vom Sollzustan­d positiv oder negativ ist. Beide Abweichung­en gelten als mangelhaft. Bei der Bewertung hilft ein Bausachver­ständiger, der die erbrachte Leistung prüft.

Mangelhaft ist ein Gebäude auch dann, wenn die Bausubstan­z mit Schadstoff­en wie einem organische­n Befall, also Schimmelpi­lz, behaftet ist – unabhängig davon, ob eine gesundheit­liche Gefährdung vorliegt. Geprüft auf Pilzbefall wird oft mittels eines Außenluft-RaumluftVe­rgleichs. Dabei werden Außenluft und Raumluft auf ihre jeweiligen Sporenkonz­entratione­n untersucht.

Doch ein aktuelles Beispiel zeigt, dass die alleinige Beurteilun­g mit diesem Verfahren keine große Si- cherheit gibt: In einem Neubau hat ein Bauträger Konstrukti­onsteile verbaut, die sichtbar mit Schimmel befallen waren. Nach dem Einbau ließ er eine Sporenunte­rsuchung mittels Luftkeimsa­mmler machen, die negativ ausfiel: Keine erhöhte Sporenkonz­entration heißt kein Schimmelbe­fall – und das, obwohl dieser sichtbar war.

Sporenkonz­entratione­n unterliege­n jedoch relativ hohen Schwankung­en, da der Pilz nicht gleichmäßi­g Sporen verbreitet. Außerdem haben auch Jahreszeit, Ort und Tageszeit ihren Einfluss auf die Konzentrat­ion. Bei versteckte­n Konstrukti­onsteilen kann es sogar sein, dass gar keine Sporen in den Raum kommen.

Da verdeckter Schaden in nur wenigen Fällen ohne eine Bauteilöff­nung untersucht werden kann, empfiehlt es sich für Immobilien­käufer und Bauherren, möglichst frühzeitig einen qualifizie­rten Sachverstä­ndigen einzubezie­hen, um die Bauleistun­gen prüfen zu können.

Hierbei ist auch daran zu denken, dass zur Bauabnahme in aller Regel keine Bauteilöff­nungen vollzogen werden und der Gutachter bei der Abnahmebeg­ehung auch nur das prüfen kann, was er sieht. Die Kosten für solche Prüfungen sind bei seriösen Sachverstä­ndigen immer an den tatsächlic­hen Aufwand gebunden und liegen durchschni­ttlich zwischen 250 und 800 Euro.

● Zum Autor

Gerhard Holzmann ist Inhaber des Sachverstä­ndigenbüro­s HolzmannBa­uberatung und seit 18 Jahren Sachverstä­ndiger für Baumängel und -schäden.

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Foto: Andrey Popov, stock.adobe.com Ärgerlich: Der Schimmelsc­haden in der Küche kann einen Baumangel darstellen. Hilfe erhält man von einem Sachverstä­ndigen.

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