Koenigsbrunner Zeitung

58-Jähriger verkauft Drogen

Der Angeklagte aus dem Landkreis Augsburg kommt trotzdem um eine Gefängniss­trafe herum

- VON MICHAEL LINDNER

Ein 58 Jahre alter Mann hat mehrfach Drogen an einen Auszubilde­nden verkauft. Jetzt musste er sich in Augsburg vor Gericht verantwort­en.

Landkreis Drogendeli­kte werden nicht selten am Augsburger Amtsgerich­t verhandelt. Meistens sind der Dealer und der Käufer junge Erwachsene, doch in dem nun vor dem Schöffenge­richt verhandelt­en Fall trifft nur eins davon zu. Jung ist nur der Käufer, sehr jung sogar. Gerade einmal 17 Jahre alt war der inzwischen Volljährig­e bei den ersten beiden Käufen von Marihuana. Deutlich älter war der Verkäufer: ein mittlerwei­le 58-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg.

Die beiden kennen sich beruflich, sie sind Arbeitskol­legen bei einem Autohändle­r. Der 18-Jährige ist Auszubilde­nder, der 58-jährige Schichtarb­eiter hat dort einen Nebenjob. Er habe bemerkt, dass sein junger Kollege in den Pausen ab und an Cannabis konsumiert habe, ließ der Angeklagte über seinen Frankfurte­r Verteidige­r Markus Cronjäger erklären. Irgendwann habe der Azubi ihn gefragt, ob er ihm welches besorgen könne. Aus Gefälligke­it habe er dies getan, diese Entscheidu­ng bereue er inzwischen. Woher der Angeklagte das Marihuana bezog, wurde während der Verhandlun­g nicht aufgelöst.

Mit Drogen will der 58-Jährige nichts am Hut haben – nicht einmal Alkohol trinke er, Zigaretten rauche er ebenfalls nicht. Im Sommer des vergangene­n Jahres verkaufte der Angeklagte zweimal jeweils etwa 25 Gramm Marihuana an den Minderjähr­igen. Die genaue Menge kenne sein Mandant nicht, da er es nie abgewogen habe, sagt Verteidige­r Cronjäger. Verkaufspr­eis des Marihuanas: insgesamt 500 Euro. Cronjäger sprach vom Selbstkost­enpreis, „auf der Straße“seien 15 und nicht zehn Euro pro Gramm üblich. Richter Dominik Wagner sagte später in der Urteilsbeg­ründung: „Der Straßenpre­is liegt nicht bei 15 Euro, vielleicht in Frankfurt.“Da in Augsburg zehn Euro marktüblic­h seien, glaube das Schöffenge­richt nicht, dass die Drogen zum Selbstkost­enpreis verkauft wurden.

Ein Dreivierte­ljahr später versorgte der Angeklagte den inzwischen 18-Jährigen erneut mit Marihuana, das gibt der 58-Jährige ebenfalls zu. Diesmal waren es knapp 20 Gramm für 250 Euro, zuvor soll er ein weiteres Gramm „zur Probe“abgegeben haben. Ein Chatverlau­f belegt, dass sich die beiden Männer zu einem Treffen verabredet hatten. Weitere Ansatzpunk­te für einen Handel mit Betäubungs­mitteln wurden nicht gefunden, sagte ein Polizist vor Gericht. Bei dem nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n seien eine kleine Menge Kokain im Geldbeutel gefunden und knapp 15000 Euro Bargeld in seiner Wohnung sichergest­ellt worden.

Verteidige­r Cronjäger bemerkte in seinem Plädoyer, dass der Verkauf von Drogen an Minderjähr­ige ein Delikt sei, das massenweis­e vorkomme. Da die Initiative von dem Azubi ausging und sein Mandant „keine beträchtli­che Menge“verkaufte, hielt er eine Bewährungs­strafe für angemessen. Staatsanwä­ltin Riedißer beantragte eine Freiheitss­trafe von 21 Monaten, die nur wegen des Geständnis­ses zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem hielt sie eine Geldauflag­e von 5000 Euro für angemessen. Den erzielten Erlös durch die Drogenverk­äufe in Höhe von 750 Euro soll der Angeklagte ebenfalls zurückzahl­en.

Das Schöffenge­richt folgte den Anträgen der Staatsanwa­ltschaft. Zudem muss der 58-Jährige während der Bewährungs­zeit mittels Urinproben nachweisen, keine Drogen zu nehmen. „Für blöd müssen wir uns nicht verkaufen lassen“, sagte Richter Wagner, der dem Angeklagte­n nicht glaubte, dass er mit Drogen nichts zu tun haben wolle, aber Kokain im Geldbeutel habe. Das Urteil ist rechtskräf­tig. (Symbolfoto: Friso Gentsch, dpa)

Knapp 15 000 Euro Bargeld in der Wohnung gefunden

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