58-Jähriger verkauft Drogen
Der Angeklagte aus dem Landkreis Augsburg kommt trotzdem um eine Gefängnisstrafe herum
Ein 58 Jahre alter Mann hat mehrfach Drogen an einen Auszubildenden verkauft. Jetzt musste er sich in Augsburg vor Gericht verantworten.
Landkreis Drogendelikte werden nicht selten am Augsburger Amtsgericht verhandelt. Meistens sind der Dealer und der Käufer junge Erwachsene, doch in dem nun vor dem Schöffengericht verhandelten Fall trifft nur eins davon zu. Jung ist nur der Käufer, sehr jung sogar. Gerade einmal 17 Jahre alt war der inzwischen Volljährige bei den ersten beiden Käufen von Marihuana. Deutlich älter war der Verkäufer: ein mittlerweile 58-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg.
Die beiden kennen sich beruflich, sie sind Arbeitskollegen bei einem Autohändler. Der 18-Jährige ist Auszubildender, der 58-jährige Schichtarbeiter hat dort einen Nebenjob. Er habe bemerkt, dass sein junger Kollege in den Pausen ab und an Cannabis konsumiert habe, ließ der Angeklagte über seinen Frankfurter Verteidiger Markus Cronjäger erklären. Irgendwann habe der Azubi ihn gefragt, ob er ihm welches besorgen könne. Aus Gefälligkeit habe er dies getan, diese Entscheidung bereue er inzwischen. Woher der Angeklagte das Marihuana bezog, wurde während der Verhandlung nicht aufgelöst.
Mit Drogen will der 58-Jährige nichts am Hut haben – nicht einmal Alkohol trinke er, Zigaretten rauche er ebenfalls nicht. Im Sommer des vergangenen Jahres verkaufte der Angeklagte zweimal jeweils etwa 25 Gramm Marihuana an den Minderjährigen. Die genaue Menge kenne sein Mandant nicht, da er es nie abgewogen habe, sagt Verteidiger Cronjäger. Verkaufspreis des Marihuanas: insgesamt 500 Euro. Cronjäger sprach vom Selbstkostenpreis, „auf der Straße“seien 15 und nicht zehn Euro pro Gramm üblich. Richter Dominik Wagner sagte später in der Urteilsbegründung: „Der Straßenpreis liegt nicht bei 15 Euro, vielleicht in Frankfurt.“Da in Augsburg zehn Euro marktüblich seien, glaube das Schöffengericht nicht, dass die Drogen zum Selbstkostenpreis verkauft wurden.
Ein Dreivierteljahr später versorgte der Angeklagte den inzwischen 18-Jährigen erneut mit Marihuana, das gibt der 58-Jährige ebenfalls zu. Diesmal waren es knapp 20 Gramm für 250 Euro, zuvor soll er ein weiteres Gramm „zur Probe“abgegeben haben. Ein Chatverlauf belegt, dass sich die beiden Männer zu einem Treffen verabredet hatten. Weitere Ansatzpunkte für einen Handel mit Betäubungsmitteln wurden nicht gefunden, sagte ein Polizist vor Gericht. Bei dem nicht vorbestraften Angeklagten seien eine kleine Menge Kokain im Geldbeutel gefunden und knapp 15000 Euro Bargeld in seiner Wohnung sichergestellt worden.
Verteidiger Cronjäger bemerkte in seinem Plädoyer, dass der Verkauf von Drogen an Minderjährige ein Delikt sei, das massenweise vorkomme. Da die Initiative von dem Azubi ausging und sein Mandant „keine beträchtliche Menge“verkaufte, hielt er eine Bewährungsstrafe für angemessen. Staatsanwältin Riedißer beantragte eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, die nur wegen des Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem hielt sie eine Geldauflage von 5000 Euro für angemessen. Den erzielten Erlös durch die Drogenverkäufe in Höhe von 750 Euro soll der Angeklagte ebenfalls zurückzahlen.
Das Schöffengericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der 58-Jährige während der Bewährungszeit mittels Urinproben nachweisen, keine Drogen zu nehmen. „Für blöd müssen wir uns nicht verkaufen lassen“, sagte Richter Wagner, der dem Angeklagten nicht glaubte, dass er mit Drogen nichts zu tun haben wolle, aber Kokain im Geldbeutel habe. Das Urteil ist rechtskräftig. (Symbolfoto: Friso Gentsch, dpa)
Knapp 15 000 Euro Bargeld in der Wohnung gefunden