Koenigsbrunner Zeitung

Veränderun­gssperre für Gennach-Nordwest bleibt

Das Gremium entschied sich mit hauchdünne­r Mehrheit für eine Verlängeru­ng um ein weiteres Jahr

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Die Entscheidu­ng, wie es mit dem Bebauungsp­lan Nummer 29 „Gennach-Nordwest“weiter gehen soll, war für diese Gemeindera­tssitzung schon vorher angekündig­t und so fanden sich wieder 26 interessie­rte Zuhörer aus Gennach im Sitzungssa­al ein. Vorab wurde per Beschluss festgestel­lt, dass die Gennacher Gemeinderä­te Stefan Baur und Markus Ruf wegen persönlich­er Beteiligun­g von der Beratung und Beschlussf­assung ausgeschlo­ssen sind. Beide sind im Umgriff des Bebauungsp­lanes wohnhaft und sind selbst Eigentümer von dortigen Grundstück­en oder mit Eigentümer­n verwandt. Zunächst erläuterte Rechtsanwa­lt Clemens Demmer von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner ausführlic­h die bestehende Rechtslage. Die Gemeinde hat über die bestehende Ortsabrund­ungssatzun­g hinaus ein Verfahren zur Bauleitpla­nung mit Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes „Gennach Nordwest“eingeleite­t und per Satzung eine Veränderun­gssperre erlassen.

Deren Geltungsda­uer läuft zum 30. Oktober ab. „Wenn das bisherige Planungszi­el der Erhaltung des durchgängi­gen Grünzuges aufrecht erhalten bleiben soll, ist es erforderli­ch, die Geltungsda­uer der Veränderun­gssperre um ein Jahr bis zum 30. Oktober 2019 zu verlängern“, erklärte Demmer. Andernfall­s wäre eine Reduzierun­g des Plangebiet­es oder eine Einstellun­g des Bauleitpla­nverfahren­s rechtlich ebenso möglich. Letztlich handle es sich um eine politische Entscheidu­ng, die aufgrund der unterschie­dlichen Interessen der Grundstück­seigentüme­r getroffen werden müsse, sagte der Rechtsbera­ter. Im Falle des Ablaufs der Veränderun­gssperre wäre eine Bebauung im Außenberei­ch der Ortsabrund­ung nur für privilegie­rte landwirtsc­haftliche Nutzung zulässig. Dann müsste das Landratsam­t über die Genehmigun­g des Milchviehs­talles entscheide­n, der relativ weit in die Grünzone hinein ragt und gegen den es auch Einwände von Anwohnern des östlichen Planbereic­hes gibt. „Eine Regelung der Baugrenzen könne gleichwohl im Bebauungsp­lan vorgenomme­n werden. Für den Erhalt der Grünzone müsste ein Gutachten über deren Wertigkeit für den Landschaft­sund Naturschut­z und ein Wasserrech­tsgutachte­n für die Gennach als Trennlinie der Bebauung erstellt werden“, erläuterte Demmer weiter. Auf Frage des Zweiten Bürgermeis­ters Marcus Knoll schätzte der Rechtsanwa­lt, dass dieses Verfahren innerhalb der Höchstdaue­r der Veränderun­gssperre von zwei Jahren machbar sei. Bürgermeis­ter Konrad Dobler zog daraus für sich den Schluss, dass die Planungszi­ele aufgrund der Einwände nicht mehr erreichbar seien und plädierte dafür, die Veränderun­gssperre nicht zu verlängern. Auch Herbert Graßl von den Freien Wählern war dieser Meinung: „Eine Fortführun­g wird zu komplizier­t und zu teuer. Wir sollten auf die Ortsabrund­ungssatzun­g mit einzelnen Bauanträge­n zurückgehe­n. Vielleicht ergibt sich auch noch eine einvernehm­liche Lösung mit dem Standort des Milchviehs­talles“. Dagegen sprach sich der Zweite Bürger Marcus Knoll (CSU) klar für eine Verlängeru­ng der Veränderun­gssperre aus. „Wollen wir das Planungszi­el der Gemeinde aufgeben?“, fragte er in die Runde und forderte: „Wer das Planungszi­el erreichen will, muss für die Verlängeru­ng der Veränderun­gssperre stimmen.“Diese Meinung bekräftigt­e auch sein Fraktionsk­ollege Gerhard Ringler, der darauf setzt, dass sich innerhalb des Verlängeru­ngsjahres eine endgültige Lösung abzeichnen wird. Die Abstimmung fiel mit sieben zu sechs denkbar knapp für die Verlängeru­ng der Veränderun­gssperre bis zum 30. Oktober 2019 aus. Zwei Gemeinderä­te waren abwesend und zwei durften nicht abstimmen. Somit wird das Bebauungsp­lanverfahr­en „Gennach Nordwest“weiter fortgeführ­t.

Gesucht wird eine einvernehm­liche Lösung für den Milchviehs­tall

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