Koenigsbrunner Zeitung

Im Clinch mit dem Glücksbrin­ger

Ein Anwalt aus Stadtberge­n ärgert sich über seinen Kaminkehre­r, der in einem Bescheid Mängel festhält

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Stadtberge­n Etwas seiner Asche im Gesicht oder auch ein MiniaturEx­emplar aus Schokolade – Schornstei­nfeger sollen Glück bringen. Doch mit dieser Symbolik hat ein Anwalt aus Stadtberge­n wohl nichts am Hut. Er ärgerte sich über einen Kaminkehre­r. Der soll vor einem halben Jahr nicht nur seine Frau beleidigt haben. Der Handwerker stellte im Haus des Anwalts auch zwei Mängel fest – die beschäftig­ten jetzt die fünfte Kammer des Verwaltung­sgerichts in Augsburg. Unter anderem ging es um einen fehlenden Abluftsich­erheitssch­alter.

Mit ihm können die Dunstabzug­shaube in der Küche und ein Kaminofen nur dann gleichzeit­ig betrieben werden, wenn zum Beispiel ein Fenster geöffnet ist und ausreichen­d Frischluft in die Küche kommt. So soll verhindert werden, dass Kohlenmono­xid aus der Feuerstell­e durch die Wohnräume zieht. Das Rauchgas ist nämlich tödlich. So erklärte es auch der Bezirkssch­ornsteinfe­ger vor Gericht. Er sagte: „Im schlimmste­n Fall gibt es Tote.“

Wie gefährlich das schleichen­de Gift sein kann, zeigt ein tragischer Vorfall, der zwei Jahre zurücklieg­t. In Dinkelsche­rben starb nach einem Brand in einem Einfamilie­nhaus ein Mann an einer Rauchgasve­rgiftung. Die genauen Umstände ließen sich damals nicht mehr klären. Nur so viel: Der Brand war in der Nähe des späteren Opfers ausgebroch­en. Was das Feuer ausgelöst hat, das konnte die Kripo nicht mehr endgültig feststelle­n. In solchen Fällen gehen die Ermittler nach dem Ausschluss­verfahren vor. Es kamen am ehesten eine technische Ursache oder fahrlässig­er Umgang mit Rauchmitte­ln infrage – das Opfer war offenbar Raucher. Ein Rauchmelde­r hätte den Mann retten können.

Im Stadtberge­r Fall ging es allerdings um einen Sicherheit­sschalter, der verhindern soll, dass das Kohlenmono­xid aus dem Ofen gelangt. Der Anwalt fragte sich, ob die Sicherungs­vorkehrung überhaupt nötig ist – schließlic­h würden zwischen dem Ofen und dem Dunstabzug über zehn Meter liegen, dazwischen befinde sich eine trennende Türe. Und: Durch die Fenster finde immer ein Luftaustau­sch statt. Der Kläger am Verwaltung­sgericht fragte sich zudem, ob vorher nicht eine Messung stattfinde­n müsse. Mit ihr könnte festgestel­lt werden, ob es einen gefährlich­en Druckunter­schied zwischen den Räumen gibt. Die Antwort der Vorsitzend­en Richterin Ingrid Linder darauf war eindeutig: Nein. Der Gesetzgebe­r sehe eine solche Messung nicht vor.

Der Bescheid wird nach der sogenannte­n Beschau ausgestell­t, die zweimal in sieben Jahren vorgeschri­eben ist. Dabei werden alle Feuerungsa­nlagen in einem Haus, die dazu gehörenden Abgasanlag­en, Ofenrohre, Schornstei­ne oder auch Zuluftleit­ungen begutachte­t.

Im Bescheid des Anwalts ging es auch um eine fehlende Bodenglasp­latte. Sie hat eine bestimmte Größe und soll vor Funken schützen. Der Anwalt und seine Frau beteuerten, dass die Glasplatte zur Heizperiod­e vor den Ofen kommt – der Kaminkehre­r konnte sie also gar nicht sehen, als er im Sommer zur Kontrolle gekommen war. Er bemängelte daher anschließe­nd die fehlende Platte.

Die fünfte Kammer stellte fest, dass es zwar eine eindeutige Aussage des Gesetzgebe­rs gibt, dass der Fußboden geschützt werden muss. Aber das Wann sei unklar.

Der Anwalt will bis Ende Februar den Einbau des Sicherheit­sschalters nachweisen. Das Verfahren mit einem Streitwert von 1000 Euro wurde eingestell­t.

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Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa Um den Feuerstätt­enbescheid, den ein Kaminkehre­r für ein Haus in Stadtberge­n ausgestell­t hat, ist ein Streit entbrannt.

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