Koenigsbrunner Zeitung

Häuslebaue­r müssen wohl ohne Keller auskommen

Bei den Planungen in der Bobinger Point bereitet der hohe Grundwasse­rspiegel Probleme

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Bobingen Beschlosse­n ist zwar noch nichts, aber wie es momentan aussieht, können die künftigen Bauherren an der Point ihre Häuser nicht unterkelle­rn.

Wie berichtet, plant die Stadt Bobingen westlich des Schwetting­er Weges ein Neubaugebi­et mit 50 Grundstück­en. Dass es dort Probleme mit dem Grund- und Hochwasser gibt, berichtete der Planer in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses. Wegen der Haftungsfr­age wäre es der Stadtverwa­ltung nach Verhandlun­gen mit dem Wasserwirt­schaftsamt am liebsten, wenn die neuen Häuser ohne Keller gebaut würden. Eine endgültige Entscheidu­ng dazu fiel in der Sitzung aber nicht. Die Stadt will erst noch Gespräche mit dem Landratsam­t führen.

Ein Teil der rund vier Hektar großen Fläche ragt in das vom Landratsam­t festgesetz­te Überschwem­mungsgebie­t der Singold hinein. Daher müssen in enger Abstimmung mit dem Wasserwirt­schaftsamt Vorkehrung­en gegen Überflutun­gen gesucht werden. Durch eine entspreche­nde Geländemod­ellierung könne man dieses Problem in den Griff bekommen, sagte der Planer.

Wegen des hohen Grundwasse­rstandes ist eine herkömmlic­he Versickeru­ng des Regenwasse­rs nicht möglich, weil die Sickeranla­gen im Grundwasse­r zu liegen kämen. Deshalb ist auf den öffentlich­en Verkehrsfl­ächen die Ableitung über ein System offener Mulden geplant. Diese können begrünt werden, brauchen aber Platz, sodass die Verkehrsfl­ächen verbreiter­t werden müssen.

Die künftigen Bauherren müssen auf ihren Privatgrun­dstücken selbst für die ordnungsge­mäße Ableitung des Niederschl­agswassers sorgen und für die Anlage von Sickermuld­en entspreche­nde Flächen vorsehen. Die Einleitung in einen Mischwasse­rkanal ist aufgrund einer neuen Rechtslage nicht mehr möglich.

Das Vorhaben der städtische­n Grundstück­s- und Wohnungsba­u GmbH sieht mehrheitli­ch Einfamilie­nhäuser auf jeweils 550 bis 575 Quadratmet­er Grund vor. Ferner gibt es einige günstigere Parzellen mit knapp 500 Quadratmet­er. Bis zu zehn der 50 Bauplätze sind für Doppelhäus­er gedacht, zumindest zwei Grundstück­e sind für Geschosswo­hnungen vorgesehen.

In dem Bereich, der von Erschließu­ngsstraßen umringt ist, sollen neben Satteldach­häusern auch Gebäude mit flach geneigten Walm- oder Zeltdächer­n zulässig sein. Statt einer Baugrenze wird es in einigen Bereichen des Bebauungsp­langebiete­s eine zwingende Baulinie geben. Bis die Fläche erschlosse­n und bebaut werden kann, wird allerdings noch einige Zeit für Aufstellun­gsverfahre­n und Detailplan­ung vergehen. Boden- und Schallschu­tzgutachte­n sind derzeit in Arbeit.

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