Häuslebauer müssen wohl ohne Keller auskommen
Bei den Planungen in der Bobinger Point bereitet der hohe Grundwasserspiegel Probleme
Bobingen Beschlossen ist zwar noch nichts, aber wie es momentan aussieht, können die künftigen Bauherren an der Point ihre Häuser nicht unterkellern.
Wie berichtet, plant die Stadt Bobingen westlich des Schwettinger Weges ein Neubaugebiet mit 50 Grundstücken. Dass es dort Probleme mit dem Grund- und Hochwasser gibt, berichtete der Planer in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Wegen der Haftungsfrage wäre es der Stadtverwaltung nach Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt am liebsten, wenn die neuen Häuser ohne Keller gebaut würden. Eine endgültige Entscheidung dazu fiel in der Sitzung aber nicht. Die Stadt will erst noch Gespräche mit dem Landratsamt führen.
Ein Teil der rund vier Hektar großen Fläche ragt in das vom Landratsamt festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Singold hinein. Daher müssen in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Vorkehrungen gegen Überflutungen gesucht werden. Durch eine entsprechende Geländemodellierung könne man dieses Problem in den Griff bekommen, sagte der Planer.
Wegen des hohen Grundwasserstandes ist eine herkömmliche Versickerung des Regenwassers nicht möglich, weil die Sickeranlagen im Grundwasser zu liegen kämen. Deshalb ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen die Ableitung über ein System offener Mulden geplant. Diese können begrünt werden, brauchen aber Platz, sodass die Verkehrsflächen verbreitert werden müssen.
Die künftigen Bauherren müssen auf ihren Privatgrundstücken selbst für die ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers sorgen und für die Anlage von Sickermulden entsprechende Flächen vorsehen. Die Einleitung in einen Mischwasserkanal ist aufgrund einer neuen Rechtslage nicht mehr möglich.
Das Vorhaben der städtischen Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH sieht mehrheitlich Einfamilienhäuser auf jeweils 550 bis 575 Quadratmeter Grund vor. Ferner gibt es einige günstigere Parzellen mit knapp 500 Quadratmeter. Bis zu zehn der 50 Bauplätze sind für Doppelhäuser gedacht, zumindest zwei Grundstücke sind für Geschosswohnungen vorgesehen.
In dem Bereich, der von Erschließungsstraßen umringt ist, sollen neben Satteldachhäusern auch Gebäude mit flach geneigten Walm- oder Zeltdächern zulässig sein. Statt einer Baugrenze wird es in einigen Bereichen des Bebauungsplangebietes eine zwingende Baulinie geben. Bis die Fläche erschlossen und bebaut werden kann, wird allerdings noch einige Zeit für Aufstellungsverfahren und Detailplanung vergehen. Boden- und Schallschutzgutachten sind derzeit in Arbeit.