Koenigsbrunner Zeitung

Autofahrer verliert komplett die Kontrolle

Erheblich betrunken und unter Medikament­eneinfluss hat ein Königsbrun­ner mehrere Autofahrer und einen Fußgänger in Gefahr gebracht. Als ihn zwei Polizisten bremsen, geht er auch auf sie los. Wie er sich vor Gericht verhält

- VON HERMANN SCHMID

Königsbrun­n/Augsburg Glück im Unglück hat ein heute 54 Jahre alter Königsbrun­ner im Juli 2017 gehabt, auch wenn ihm seine Autofahrt an diesem Abend eine Verhandlun­g vor dem Augsburger Amtsgerich­t eingebrach­t hat.

Staatsanwä­ltin Stefanie Dülla attestiert­e dem Mann, er habe eine „extrem hohe Gefahr für die Allgemeinh­eit“dargestell­t – für andere Autofahrer, für einen Fußgänger und für die beiden Polizisten, die seine Fahrt beenden wollten. Glück hat der Angeklagte jetzt auch, dass der Richter zu seinen Gunsten eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit annimmt und es bei einer Bewährungs­strafe bleibt.

Denn der 54-Jährige hatte einen Alkoholwer­t von 2,1 Promille und auch Wirkstoffe mehrerer Schmerz- mittel im Blut, als er an der Kreuzung Augsburger Straße/Hunnenstra­ße in Königsbrun­n seinen Toyota auf die Gegenfahrb­ahn steuerte und dort frontal ein Auto rammte. Er fuhr weiter, immer wieder in Schlangenl­inien. Andere Autofahrer konnten knapp ausweichen, einer folgte ihm und informiert­e laufend die Polizei. In der Goldammers­traße in Haunstette­n fuhr der Unfallflüc­htige auf dem Gehweg etwa 50 Zentimeter an einem Jugendlich­en vorbei und streifte mit seinem SUV einen weiteren Wagen. Zwei Straßen weiter blieb er schließlic­h an einer Engstelle stehen. Dort holte ihn eine Polizeistr­eife ein.

Der Beamte, der von hinten auf den Wagen zuging, bemerkte, dass die Rückfahrli­chter leuchteten. Er zog vorsichtsh­alber seine Dienstpist­ole. „Ich hab ja nicht gewusst, was mich erwartet“, sagte er jetzt dazu in der Verhandlun­g am Amtsgerich­t Augsburg. Es erwartete ihn eine brisante Situation: Der Fahrer hatte den Fahrhebel des Automatikg­etriebes eingelegt, er wollte Gas geben. Der Polizeihau­ptmeister und sein Kollege konnten das unterbinde­n, doch der Mann schlug heftig nach dem Beamten. Der trug Schürfwund­en, einen Bluterguss und eine Beule am Kopf davon. Nachdem ihn die Beamten aus dem Wagen gezogen hatten, beleidigte der Mann sie unflätig.

In der Anklage stand neben „fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs“sowie Widerstand gegen Polizeibea­mte und Beleidigun­g auch der Punkt „üble Nachrede“. Auf der Fahrt nach Augsburg in den Polizeiarr­est hatte der Angeklagte damals mit sexuell geprägten Behauptung­en eine pensionier­te Augsburger Richterin beschimpft.

Verteidige­r Marco Müller räumte die Vorwürfe ein. Sein Mandant habe damals mehrere starke Schmerzmit­tel verschrieb­en bekommen, um Spätfolgen eines weit zurücklieg­enden Motorradun­falls zu dämpfen. Er könne sich an den fraglichen Tag jedoch nicht mehr erinnern. „Es tut ihm schrecklic­h leid.“Dass dies nicht nur eine Floskel ist, darauf deutete auch die Aussage des Polizeibea­mten hin: „Er hat sich persönlich entschuldi­gt, das kommt heute nicht mehr oft vor“, gab der zu Protokoll. Dafür habe er „maximalen Respekt“.

Auf Fragen des Richters schilderte der Angeklagte seine Situation: Er habe Privatinso­lvenz angemeldet, verdiene als Hausmeiste­r 750 Euro netto im Monat. Den Schaden kann er auf absehbare Zeit nicht wiedergutm­achen. Seit einem Jahr rühre er keinen Alkohol mehr an, sagte er. Sechs Verurteilu­ngen sind im Bundeszent­ralregiste­r eingetrage­n, die letzte liegt 15 Jahre zurück.

In seinem Urteil unterstell­te Richter Baptist Michale zugunsten des Angeklagte­n eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit durch die Kombinatio­n von Alkohol und Medikament­en. Doch er hielt ihm auch vor: „Mit 2,1 Promille setzt man sich einfach nicht mehr ans Steuer!“Zudem habe er die Polizeibea­mten massiv in Gefahr gebracht. Michale verhängte eine elfmonatig­e Bewährungs­strafe sowie 18 Monate Führersche­in-Sperrfrist. Statt einer Geldauflag­e, die er ohnehin nicht bezahlen könne, soll der Angeklagte zudem 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit beim Sozialdien­st Katholisch­er Männer (SKM) ableisten. Verteidigu­ng und Anklage akzeptiert­en das Urteil noch im Gerichtssa­al.

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