Autofahrer verliert komplett die Kontrolle
Erheblich betrunken und unter Medikamenteneinfluss hat ein Königsbrunner mehrere Autofahrer und einen Fußgänger in Gefahr gebracht. Als ihn zwei Polizisten bremsen, geht er auch auf sie los. Wie er sich vor Gericht verhält
Königsbrunn/Augsburg Glück im Unglück hat ein heute 54 Jahre alter Königsbrunner im Juli 2017 gehabt, auch wenn ihm seine Autofahrt an diesem Abend eine Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht eingebracht hat.
Staatsanwältin Stefanie Dülla attestierte dem Mann, er habe eine „extrem hohe Gefahr für die Allgemeinheit“dargestellt – für andere Autofahrer, für einen Fußgänger und für die beiden Polizisten, die seine Fahrt beenden wollten. Glück hat der Angeklagte jetzt auch, dass der Richter zu seinen Gunsten eine verminderte Schuldfähigkeit annimmt und es bei einer Bewährungsstrafe bleibt.
Denn der 54-Jährige hatte einen Alkoholwert von 2,1 Promille und auch Wirkstoffe mehrerer Schmerz- mittel im Blut, als er an der Kreuzung Augsburger Straße/Hunnenstraße in Königsbrunn seinen Toyota auf die Gegenfahrbahn steuerte und dort frontal ein Auto rammte. Er fuhr weiter, immer wieder in Schlangenlinien. Andere Autofahrer konnten knapp ausweichen, einer folgte ihm und informierte laufend die Polizei. In der Goldammerstraße in Haunstetten fuhr der Unfallflüchtige auf dem Gehweg etwa 50 Zentimeter an einem Jugendlichen vorbei und streifte mit seinem SUV einen weiteren Wagen. Zwei Straßen weiter blieb er schließlich an einer Engstelle stehen. Dort holte ihn eine Polizeistreife ein.
Der Beamte, der von hinten auf den Wagen zuging, bemerkte, dass die Rückfahrlichter leuchteten. Er zog vorsichtshalber seine Dienstpistole. „Ich hab ja nicht gewusst, was mich erwartet“, sagte er jetzt dazu in der Verhandlung am Amtsgericht Augsburg. Es erwartete ihn eine brisante Situation: Der Fahrer hatte den Fahrhebel des Automatikgetriebes eingelegt, er wollte Gas geben. Der Polizeihauptmeister und sein Kollege konnten das unterbinden, doch der Mann schlug heftig nach dem Beamten. Der trug Schürfwunden, einen Bluterguss und eine Beule am Kopf davon. Nachdem ihn die Beamten aus dem Wagen gezogen hatten, beleidigte der Mann sie unflätig.
In der Anklage stand neben „fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs“sowie Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung auch der Punkt „üble Nachrede“. Auf der Fahrt nach Augsburg in den Polizeiarrest hatte der Angeklagte damals mit sexuell geprägten Behauptungen eine pensionierte Augsburger Richterin beschimpft.
Verteidiger Marco Müller räumte die Vorwürfe ein. Sein Mandant habe damals mehrere starke Schmerzmittel verschrieben bekommen, um Spätfolgen eines weit zurückliegenden Motorradunfalls zu dämpfen. Er könne sich an den fraglichen Tag jedoch nicht mehr erinnern. „Es tut ihm schrecklich leid.“Dass dies nicht nur eine Floskel ist, darauf deutete auch die Aussage des Polizeibeamten hin: „Er hat sich persönlich entschuldigt, das kommt heute nicht mehr oft vor“, gab der zu Protokoll. Dafür habe er „maximalen Respekt“.
Auf Fragen des Richters schilderte der Angeklagte seine Situation: Er habe Privatinsolvenz angemeldet, verdiene als Hausmeister 750 Euro netto im Monat. Den Schaden kann er auf absehbare Zeit nicht wiedergutmachen. Seit einem Jahr rühre er keinen Alkohol mehr an, sagte er. Sechs Verurteilungen sind im Bundeszentralregister eingetragen, die letzte liegt 15 Jahre zurück.
In seinem Urteil unterstellte Richter Baptist Michale zugunsten des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit durch die Kombination von Alkohol und Medikamenten. Doch er hielt ihm auch vor: „Mit 2,1 Promille setzt man sich einfach nicht mehr ans Steuer!“Zudem habe er die Polizeibeamten massiv in Gefahr gebracht. Michale verhängte eine elfmonatige Bewährungsstrafe sowie 18 Monate Führerschein-Sperrfrist. Statt einer Geldauflage, die er ohnehin nicht bezahlen könne, soll der Angeklagte zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) ableisten. Verteidigung und Anklage akzeptierten das Urteil noch im Gerichtssaal.