Kein Geld für privat Versicherte
BGH kippt Urteil zu Rückzahlungen
Karlsruhe Hohe Rückerstattungen der privaten Krankenkassen an ihre Versicherten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Tisch. Die Karlsruher Richter stellten am Mittwoch klar, dass Gerichte Beitragserhöhungen nicht allein deshalb kippen können, weil sie die Unabhängigkeit des daran beteiligten Treuhänders bezweifeln. Über diesen Hebel hatten etliche Kläger vor Amts- und Landgerichten Rückzahlungen erstritten. Damit ist nun Schluss. (Az. IV ZR 255/17)
Ohne Zustimmung eines Treuhänders dürfen die Versicherer ihre Prämien nicht nach oben oder unten anpassen. Von diesen Spezialisten gibt es nur ein gutes Dutzend. Sie arbeiten oft über längere Zeit intensiv mit einem Unternehmen zusammen und bekommen von ihm dafür Geld. Die Kläger halten sie deshalb für nicht frei in ihrer Entscheidung.
Für den BGH ist das allein aber kein Grund, Beitragserhöhungen für unwirksam zu erklären. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Treuhänder vor Beginn ihrer Tätigkeit von der Aufsichtsbehörde Bafin überprüft werden. Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden, bleibt selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.
Geklagt hatte ein Mann, der bei der Axa versichert ist. Er wehrte sich gegen Beitragserhöhungen in den Jahren 2012 und 2013. In seinem Fall muss sich das Landgericht Potsdam nun noch einmal anschauen, ob die Anhebungen ausreichend begründet und in der Sache korrekt waren. Die Person des Treuhänders wird dabei aber keine Rolle mehr spielen.