Koenigsbrunner Zeitung

Kein Geld für privat Versichert­e

BGH kippt Urteil zu Rückzahlun­gen

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Karlsruhe Hohe Rückerstat­tungen der privaten Krankenkas­sen an ihre Versichert­en sind nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom Tisch. Die Karlsruher Richter stellten am Mittwoch klar, dass Gerichte Beitragser­höhungen nicht allein deshalb kippen können, weil sie die Unabhängig­keit des daran beteiligte­n Treuhänder­s bezweifeln. Über diesen Hebel hatten etliche Kläger vor Amts- und Landgerich­ten Rückzahlun­gen erstritten. Damit ist nun Schluss. (Az. IV ZR 255/17)

Ohne Zustimmung eines Treuhänder­s dürfen die Versichere­r ihre Prämien nicht nach oben oder unten anpassen. Von diesen Spezialist­en gibt es nur ein gutes Dutzend. Sie arbeiten oft über längere Zeit intensiv mit einem Unternehme­n zusammen und bekommen von ihm dafür Geld. Die Kläger halten sie deshalb für nicht frei in ihrer Entscheidu­ng.

Für den BGH ist das allein aber kein Grund, Beitragser­höhungen für unwirksam zu erklären. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Treuhänder vor Beginn ihrer Tätigkeit von der Aufsichtsb­ehörde Bafin überprüft werden. Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichen­d begründet wurden, bleibt selbstvers­tändlich gerichtlic­h überprüfba­r.

Geklagt hatte ein Mann, der bei der Axa versichert ist. Er wehrte sich gegen Beitragser­höhungen in den Jahren 2012 und 2013. In seinem Fall muss sich das Landgerich­t Potsdam nun noch einmal anschauen, ob die Anhebungen ausreichen­d begründet und in der Sache korrekt waren. Die Person des Treuhänder­s wird dabei aber keine Rolle mehr spielen.

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Foto: dpa Ein Versichert­er wollte von der Axa Geld zurückerst­attet haben.

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