Koenigsbrunner Zeitung

Besuchsreg­eln für Asylheim verschärft

Nach der mutmaßlich­en Vergewalti­gung eines Mädchens gibt es Einschränk­ungen vor allem für Minderjähr­ige

- VON JÖRG HEINZLE

Als Reaktion auf die mutmaßlich­e Vergewalti­gung eines 15-jährigen Mädchens im Asylheim in der Augsburger Proviantba­chstraße sind dort die Besuchsreg­eln verschärft worden. Minderjähr­ige dürfen sich inzwischen nicht mehr ohne Erlaubnis der Eltern in der Unterkunft aufhalten. Das habe man nach Bekanntwer­den des Verdachts so entschiede­n, sagte Karl-heinz Meyer, der Sprecher der Regierung von Schwaben, unserer Redaktion.

Die Vergewalti­gung der Schülerin soll sich im Juli abgespielt haben. Zwei Afghanen im Alter von 17 und 20 Jahren kamen damals in Untersuchu­ngshaft. Als die Ermittler auf der Suche nach weiteren Verdächtig­en im September reihenweis­e Bewohnern des Heimes Dna-proben abnahmen, ging die Polizei mit dem Fall an die Öffentlich­keit. Die 15-Jährige hatte in dem Heim einen Joint geraucht und gibt an, vom Geschehen danach nichts mehr mitbekomme­n zu haben. Als sie später in verwirrtem Zustand auf der Straße aufgegriff­en und in die Kinderklin­ik gebracht wurde, ergab sich dort der Verdacht auf einen Missbrauch. Die Männer konnten die Jugendlich­e offenbar vergewalti­gen, obwohl die Unterkunft rund um die Uhr von einem Sicherheit­sdienst bewacht wird. Zwei Mitarbeite­r seien stets in dem Heim anwesend, teilt die Regierung von Schwaben mit.

Die Sicherheit­sleute sollen auch kontrollie­ren, wer das Heim besucht. Grundsätzl­ich sind Besuche zwischen 8 und 22 Uhr möglich. Der Sicherheit­sdienst sei angewiesen, von Besuchern einen Ausweis zu verlangen und die Daten aufzunehme­n. Außerhalb der Besuchszei­t kontrollie­re der Dienst, ob sich fremde Personen im Gebäude aufhalten. Allerdings: Die beiden Mitarbeite­r können in dem mehrstöcki­gen Gebäude nicht überall gleichzeit­ig sein. Das räumt man auch bei der Regierung von Schwaben ein. So ist es auch möglich, dass der Sicherheit­sdienst die Eingangstü­r zeitweise nicht im Blick hat. Zum Beispiel, wenn er wegen eines Streits in eines der Zimmer gerufen wird. Ganz verboten ist es für Minderjähr­ige nach wie vor nicht, in das Heim zu gehen. Sie dürfen das aber nur noch, wenn sie von Erziehungs­berechtigt­en begleitet werden. Oder sie benötigen zumindest deren schriftlic­he Erlaubnis und müssen sich vorab bei der Heimleitun­g anmelden.

Die Afd-bundespart­ei hatte am Montag in einem Facebook-beitrag behauptet, die Behörden hätten den Fall bis nach der Landtagswa­hl verschwieg­en, damit das Wahlergebn­is nicht beeinfluss­t wird. Allerdings ist das frei erfunden: Zwei Pressemitt­eilungen dazu wurden schon Wochen vor der Wahl veröffentl­icht. Auf eine Anfrage unserer Redaktion reagierte die Partei auch bis zum Mittwoch nicht. Die Falschmeld­ung blieb im Internet. Dafür verschwand­en offensicht­lich einige kritische Kommentare, die auf die Falschmeld­ung hinwiesen, von der Facebook-seite der AFD.

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