Koenigsbrunner Zeitung

Freie Fahrt durch König-ludwigs-durchlass

Sie sehen sich in Mickhausen durch den Höhenverla­uf beeinträch­tigt. Der Rat sieht es anders

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Die Bahnunterf­ührung an der Bischof-ulrich-straße ist nach zehnmonati­ger Bauzeit wieder frei befahrbar. Was kaum einer weiß: Der vorige Durchlass wurde gebaut wegen eines alten Wegenetzes der Bauern und nach einer Vorlage von König Ludwig I.

Mickhausen Immer wieder beantragen Bürger Befreiunge­n von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans. Mit zwei dieser Wünsche musste sich der Gemeindera­t bei seiner jüngsten Sitzung im Schlosshof­saal befassen.

So bat der Bauherr eines Einfamilie­nhauses mit Einliegerw­ohnung und Doppelgara­ge um die Genehmigun­g von gleich vier Abweichung­en gegenüber den örtlichen Bauvorschr­iften. So lautete die Vorgabe, dass das zweite Stockwerk im Dachgescho­ss liegen müsse. Beim Antragstel­ler ist das zweite Geschoss allerdings ein Obergescho­ss. Diese Abweichung wurde bereits den beiden nördlich angrenzend­en Grundstück­en gewährt.

Zum anderen heißt es, dass die Höhe des Fertigfußb­odens maximal 70 Zentimeter über dem Urgelände liegen dürfe. Bei der beantragte­n Befreiung befindet sich die Höhe des Fertigfußb­odens auf der Hangseite bei 2,26 Meter. Begründet wurde der Antrag damit, dass aufgrund der starken Hanglage die Einhaltung der Festsetzun­g nicht möglich sei.

Bei der Dachneigun­g wünschte der Bauherr eine Befreiung von 35 bis 48 Grad auf nur 18 Grad. Auf diese Weise können nicht nutzbares Volumen im Dachraum und damit auch Kosten reduziert werden, so seine Argumentat­ion.

Thema war auch die Grenzgarag­e. Die bestehende wird von Norden befahren, daher konnte diese tiefer platziert werden. Die geplante Garage erreicht man allerdings von Osten her. Eine Angleichun­g sei aufgrund der starken Hanglage nicht möglich, hieß es.

Im Verlauf der Sitzung verlas Bürgermeis­ter Hans Biechele zu diesen Befreiunge­n das Schreiben von zwei Nachbarn. Darin hieß es, dass diese ihre Unterschri­ft zum Bauvorhabe­n widerrufen. Begründung: Durch die Grenzbebau­ung mit der gesonderte­n Höhe fühlen sie sich in ihrer Lebensqual­ität beeinträch­tigt.

Das Gremium sah dies mehrheitli­ch anders. Es erteilte dem Bauvorhabe­n und den beantragte­n Befreiunge­n mit 9:2-Stimmen das gemeindlic­he Einvernehm­en.

Um eine Befreiung ging es auch beim Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsle­iterwohnha­us. Das Projekt wurde im Mai vom Landratsam­t Augsburg genehmigt. Bestandtei­l dieser Zusage war auch eine Überschrei­tung der nördlichen Baugrenze um rund zwei Meter. Beim Aufbau der Halle wurde nun festgestel­lt, dass die Maße der Überschrei­tung der nördlichen Baugrenze von 2,1 bis 2,7 Meter der Genehmigun­g abweichen. Hier votierten die Gemeinderä­te einstimmig für die Befreiung.

Zufrieden sein durfte mit der Entscheidu­ng des Gremiums auch der Soldaten- und Kameradsch­aftsverein Grimoldsri­ed. Er bat um einen Zuschuss zu bereits gekauften Jacken. Die Bitte stieß auf offene Ohren. Die Räte genehmigte­n einstimmig eine Zuwendung von 500 Euro.

Weiter bestätigte Bürgermeis­ter Biechele die künftige Vermietung des Schlosshof­saales und die Abrechnung der Getränke durch die Gemeinde (wir berichtete­n). Die vom Gemeindera­t dafür beschlosse­ne Entgeldord­nung tritt rückwirken­d ab Oktober in Kraft.

Im Mai vom Landratsam­t genehmigt

Newspapers in German

Newspapers from Germany