Freie Fahrt durch König-ludwigs-durchlass
Sie sehen sich in Mickhausen durch den Höhenverlauf beeinträchtigt. Der Rat sieht es anders
Die Bahnunterführung an der Bischof-ulrich-straße ist nach zehnmonatiger Bauzeit wieder frei befahrbar. Was kaum einer weiß: Der vorige Durchlass wurde gebaut wegen eines alten Wegenetzes der Bauern und nach einer Vorlage von König Ludwig I.
Mickhausen Immer wieder beantragen Bürger Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Mit zwei dieser Wünsche musste sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung im Schlosshofsaal befassen.
So bat der Bauherr eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage um die Genehmigung von gleich vier Abweichungen gegenüber den örtlichen Bauvorschriften. So lautete die Vorgabe, dass das zweite Stockwerk im Dachgeschoss liegen müsse. Beim Antragsteller ist das zweite Geschoss allerdings ein Obergeschoss. Diese Abweichung wurde bereits den beiden nördlich angrenzenden Grundstücken gewährt.
Zum anderen heißt es, dass die Höhe des Fertigfußbodens maximal 70 Zentimeter über dem Urgelände liegen dürfe. Bei der beantragten Befreiung befindet sich die Höhe des Fertigfußbodens auf der Hangseite bei 2,26 Meter. Begründet wurde der Antrag damit, dass aufgrund der starken Hanglage die Einhaltung der Festsetzung nicht möglich sei.
Bei der Dachneigung wünschte der Bauherr eine Befreiung von 35 bis 48 Grad auf nur 18 Grad. Auf diese Weise können nicht nutzbares Volumen im Dachraum und damit auch Kosten reduziert werden, so seine Argumentation.
Thema war auch die Grenzgarage. Die bestehende wird von Norden befahren, daher konnte diese tiefer platziert werden. Die geplante Garage erreicht man allerdings von Osten her. Eine Angleichung sei aufgrund der starken Hanglage nicht möglich, hieß es.
Im Verlauf der Sitzung verlas Bürgermeister Hans Biechele zu diesen Befreiungen das Schreiben von zwei Nachbarn. Darin hieß es, dass diese ihre Unterschrift zum Bauvorhaben widerrufen. Begründung: Durch die Grenzbebauung mit der gesonderten Höhe fühlen sie sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt.
Das Gremium sah dies mehrheitlich anders. Es erteilte dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen mit 9:2-Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.
Um eine Befreiung ging es auch beim Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnhaus. Das Projekt wurde im Mai vom Landratsamt Augsburg genehmigt. Bestandteil dieser Zusage war auch eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze um rund zwei Meter. Beim Aufbau der Halle wurde nun festgestellt, dass die Maße der Überschreitung der nördlichen Baugrenze von 2,1 bis 2,7 Meter der Genehmigung abweichen. Hier votierten die Gemeinderäte einstimmig für die Befreiung.
Zufrieden sein durfte mit der Entscheidung des Gremiums auch der Soldaten- und Kameradschaftsverein Grimoldsried. Er bat um einen Zuschuss zu bereits gekauften Jacken. Die Bitte stieß auf offene Ohren. Die Räte genehmigten einstimmig eine Zuwendung von 500 Euro.
Weiter bestätigte Bürgermeister Biechele die künftige Vermietung des Schlosshofsaales und die Abrechnung der Getränke durch die Gemeinde (wir berichteten). Die vom Gemeinderat dafür beschlossene Entgeldordnung tritt rückwirkend ab Oktober in Kraft.
Im Mai vom Landratsamt genehmigt