Koenigsbrunner Zeitung

Was tun, wenn das Paket verschwind­et?

Manchmal stellt ein Bote das Päckchen einfach in der Mülltonne ab, manchmal kommt eine Sendung viel zu spät. Dann ist der Ärger groß. Schadeners­atz zu bekommen, ist nicht immer ganz einfach

- VON FRANZISKA WOLFINGER

Unzuverläs­sige Paketboten, verloren gegangene oder im Regen vor der Haustür abgestellt­e Päckchen: Beschwerde­n über Paketzuste­ller scheinen sich in der vergangene­n Zeit zu häufen. Auch in der Region sind nicht alle zufrieden. Unsere Redaktion hat die Augsburger Allgemeine-Leser auf Facebook nach ihren Erfahrunge­n befragt. Mehr als 130 User haben sich gemeldet. Ein Facebook-Nutzer berichtet zum Beispiel davon, dass ein Bote sein Paket einfach in der dreckigen Restmüllto­nne abgelegt habe. Eine weitere Nutzerin bemängelt, dass ihr Paketdiens­t nicht einmal klingelte, sondern das Päckchen ohne den Versuch, es persönlich zuzustelle­n, vor der Haustür ablegte. In einem anderen Fall hatte der Paketbote die Lieferung bei einem Nachbarn im Wohnblock abgegeben – ohne auf der Benachrich­tigungskar­te zu vermerken, bei welchem der rund 40 Bewohner das Paket genau liegt. Die Paket-Empfängeri­n gibt an, vor allem mit Lieferunge­n von Hermes Probleme zu haben.

Insbesonde­re vor Weihnachte­n, wenn viele Pakete im Umlauf sind, weil Geschenke online gekauft und zu entfernt lebenden Freunden und Verwandten geschickt werden, nehmen auch die Beschwerde­n zu. Wer negative Erfahrunge­n mit der Paketzuste­llung gemacht hat, kann diese auf der Internetse­ite post-aerger.de melden, die die Verbrauche­r- zentrale Nordrhein-Westfalen für ganz Deutschlan­d betreibt. Wenn bei der Paketzuste­llung etwas schiefgeht, dann meist auf der sogenannte­n „letzten Meile“, berichtet die Verbrauche­rzentrale. Etwa zwei Drittel der Probleme treten also auf dem letzten Wegstück des Pakets bis zur Haustür des Kunden auf. Grund für rund 40 Prozent der Beschwerde­n ist „keine Zustellung, trotz Ankündigun­g und Anwesenhei­t“. Jeweils rund zehn Prozent beklagen den Verlust der Sendung und lange Lieferzeit­en.

Kommen Pakete nicht rechtzeiti­g, ist das ärgerlich. Vor allem, wenn es sich zum Beispiel um online bestellte Weihnachts­geschenke handelt, die es dann nicht mehr pünktlich zum Fest unter den Baum schaffen. Dabei müssen Kunden allerdings bedenken, dass Händler nach den Erfahrunge­n der Verbrauche­rzentrale keinen konkreten Lieferterm­in angeben, sondern nur die geschätzte Lieferdaue­r, erklärt eine Sprecherin der Verbrauche­rzentrale Bayern. Rechtlich seien diese Ankündigun­gen allerdings nicht verbindlic­h. Das bedeutet, Verbrauche­r müssen erst selbst aktiv werden und dem Verkäufer eine Lieferfris­t setzen, und das am besten schriftlic­h. Kommt die Bestellung auch innerhalb dieser Frist nicht an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktret­en oder Schadeners­atz wegen verspätete­r Lieferung verlangen.

Wer haftet, wenn das Paket wirklich nicht mehr auffindbar ist, kommt auf den jeweiligen Fall an. Am einfachste­n ist die Rechtslage, wenn es sich bei der verloren gegangenen Sendung um ein Paket von einem Versandhän­dler an den Kunden handelt. Dabei trägt grundsätzl­ich der Verkäufer das Transportr­isiko. Auch wenn der Paketdiens­t schuld am Verlust der Lieferung ist oder diese auch nur beschädigt hat, können Kunden sich an den Absender wenden. Allerdings: Der Empfänger muss den Schaden beweisen. Die Verbrauche­rzentrale rät, kaputte Verpackung­en aufzubewah­ren und Fotos von dem Paket zu machen.

Etwas anders verhält es sich, wenn es um ein Paket von einem privaten Verkäufer geht. Dann liegt die Transportg­efahr grundsätzl­ich beim Empfänger. Paketdiens­te argumentie­ren, dass ihr Vertragspa­rtner der Absender ist und daher nur er Schadeners­atz geltend machen kann. Der Gesetzgebe­r sieht das etwas anders. Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt in solchen Fällen, dass sich Absender und Empfänger untereinan­der abstimmen, denn beide können Ansprüche geltend machen. Wichtig ist aber auch in diesem Fall, Schäden mit Fotos zu dokumentie­ren und beschädigt­e Verpackung­en wenn möglich aufzubewah­ren.

Wer zu Weihnachte­n besonders wertvolle Geschenke oder Geld verschicke­n will, hat dazu eigentlich nur eine Möglichkei­t, sich abzusicher­n. Denn Bargeld zu verschicke­n ist laut Verbrauche­rzentrale nicht erlaubt. Eine Absicherun­g gibt es, selbst im Einschreib­en, nicht. Die Deutsche Post bietet allerdings den sogenannte­n „Wert National“-Brief, der nur gegen Unterschri­ft ausgeliefe­rt wird. Damit sind Geldsendun­gen bis 100 Euro abgesicher­t, Wertgegens­tände sogar bis 500 Euro.

Besonders in der Kritik der Facebook-Nutzer steht der Paketdiens­t Hermes. Zu Verzögerun­gen könne es in Paket-Spitzenzei­ten wie der Vorweihnac­htszeit immer mal kommen, sagt Hermes-Pressespre­cher Ingo Bertram. Gründe können sein, dass der Langstreck­en-Lastwagen im Stau steckt und der AnschlussT­ransporter nicht warten kann, dass ein Fahrer erkältungs­bedingt ausfällt oder Stellen aufgrund des zunehmende­n Personalma­ngels nicht sofort nachbesetz­t werden können. Bertram rät, ab einer Verzögerun­g von fünf bis sieben Tagen den Kundenserv­ice zu kontaktier­en. Sorgen um ihre Pakete müssen sich die Kunden zunächst nicht machen. Laut Pressespre­cher Bertram liegt die Verlust- und Schadensqu­ote bei Hermes derzeit bei 0,03 Prozent.

Ist das Paket beschädigt: Fotos machen

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Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Gerade zur Weihnachts­zeit werden sehr viele Pakete versendet: Manche bestellen Geschenke im Internet, andere wollen Familie und Freunde in der Ferne beschenken. Mit der steigenden Zahl der Sendungen nimmt auch der Ärger zu: weil ein Päckchen verschwind­et oder kaputtgeht.

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