Fotografieren darf verboten werden
Neues Urteil, das für Besucher von Museen bindend ist
Karlsruhe Spricht ein Museum ein Fotografierverbot aus, dürfen Besucher keine eigenen Bilder von Gemälden aufnehmen und diese ins Internet stellen. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) gestern in einem Fall aus Mannheim entschieden (Az.: I ZR 104/17).
Ein Mann hatte 2007 Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles zusammen bei Wikipedia hochgeladen. Nach der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann in beiden Fällen gegen das Recht – im Falle der gescannten Bilder gegen das Urheberrecht. Denn der Fotograf, der die Bilder ursprünglich für die Publikation des Museums aufgenommen hatte, hatte dem Museum auch die Veröffentlichungsrechte übertragen. Und die Fotos selbst genießen dazu noch nach Angaben des Vorsitzenden Richters Thomas Koch Lichtbildschutz. Denn der Fotograf treffe eine Reihe von gestalterischen Entscheidungen, zu denen Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt gehörten.
Des Weiteren habe der Mann mit den eigenen Fotos gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot im Museum verstoßen. Benutzungsordnung und Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat seien Teile des privatrechtlichen Besichtigungsvertrags. „Das sind wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen“, so Koch. Sie stellen nach Überzeugung des Senats keine unangemessene Benachteiligung der Museumsbesucher dar. Ein Fotografierverbot diene dem ordnungsgemäßen Museumsbetrieb.
Wikimedia, der Verein hinter Wikipedia, reagierte enttäuscht auf das Urteil. Wenn urheberrechtsfreies Kulturerbe mittels Fotorechten unter Verschluss gehalten werden könne, gebe es keine digitale Gemeinfreiheit in Deutschland. Wikimedia sehe in der Klage ein problematisches Verständnis des öffentlichen Auftrags staatlich-geförderter Kulturinstitutionen. „Museen sollten alles daran setzen, Kunst und Kultur der vergangenen Jahrhunderte so leicht zugänglich zu machen wie möglich“, teilte der Leiter Politik & Recht bei Wikimedia, John Weitzmann, mit. Die Gemälde des Reiss-Engelhorn-Museums sind gemeinfrei; sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Urheberrechtsschutz.
In einem früheren Urteil zu Fotos von den Preußischen Schlössern/ Gärten hatte der BGH entschieden, dass Aufnahmen von außen ohne Genehmigung zulässig sind.