Koenigsbrunner Zeitung

OP-Nadel im Bauch

Eine Frau aus Aalen gewinnt vor Gericht gegen die Bundesrepu­blik

- VON PETER REINHARDT

Stuttgart/Ulm Vor viereinhal­b Jahren haben Ärzte eine fast zwei Zentimeter lange Operations­nadel im Unterleib einer Patientin vergessen. Nun bekommt die 30 Jahre alte Frau Schmerzens­geld. Das Oberlandes­gericht Stuttgart verpflicht­ete die Bundesrepu­blik als Trägerin des Bundeswehr­krankenhau­ses Ulm, in dem der Fehler passierte, zur Zahlung von 10000 Euro an Nicole S. aus Aalen. Weiter erhält die Klägerin die bisher entstanden­en materielle­n Schäden von rund 2000 Euro erstattet.

„Ich lebe mit erhebliche­n Einschränk­ungen, jeden Tag“, erklärte die 30-Jährige vergangene Woche in der mündlichen Verhandlun­g. Aktuell liege die Nadel tief in einem Lendenmusk­el. Schmerzen verursacht der im Körper wandernde Fremdkörpe­r offenbar nicht. Allerdings muss sich die Frau regelmäßig röntgen lassen und soll auf medizinisc­hes Anraten hin Aktivitäte­n mit Sturzrisik­o unterlasse­n. Weder könne sie mit ihren beiden Kindern Reiten noch Inliner fahren, klagte die Betreiberi­n eines Nagelstudi­os vor Gericht. Entfernen lassen will sie sich das Metallteil aber nicht. Jede Operation sei ein Risiko, sagte sie, außerdem hätten ihr Ärzte davon abgeraten.

Der Senat des Oberlandes­gerichtes wertete in seinem am Donnerstag gefällten Urteil das Zurücklass­en der Nadel als schuldhaft­en Behandlung­sfehler. Ärzte müssten alle möglichen und zumutbaren Sicherheit­svorkehrun­gen gegen das Vergessen von Fremdkörpe­rn im Operations­gebiet treffen und die Instrument­e auf ihre Vollständi­gkeit prüfen. Diese Handlungse­mpfehlunge­n mit dem Titel „Jeder Tupfer zählt“habe das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium bereits 2010 veröffentl­icht. Daher sei es befremdlic­h, so die Richter, dass die Bundesrepu­blik nun vor Gericht argumentie­rte, sie sei vier Jahre nach Veröffentl­ichung dieser Empfehlung­en nicht zu Zählkontro­llen bei Operatione­n verpflicht­et.

Das Oberlandes­gericht hat mit seiner Entscheidu­ng das vom Ulmer Landgerich­t in der Vorinstanz festgesetz­te Schmerzens­geld um 3000 Euro vermindert. Der Vorsitzend­e Richter Wolfgang Reder begründete dies mit dem Hinweis, dass die zurückgela­ssene Nadel keine direkten Schmerzen verursacht.

Der behandelnd­e Arzt kann sich das Versäumnis bis heute nicht erklären. Er habe zum Vernähen der Wunde vier Nadeln eingesetzt, jeweils an den Enden der Fäden. Wie eine davon im Körper zurückblei­ben konnte, sei ihm unklar.

Newspapers in German

Newspapers from Germany