225 Diakone in 50 Jahren
In Klosterlechfeld klärt eine Wanderausstellung darüber auf, was Diakone dürfen und was nicht
Klosterlechfeld Mit einem kleinen Sektempfang nach dem Sonntagsgottesdienst eröffnete der Diakon Bruder Kornelius zusammen mit Pfarrer Thomas Demel die Wanderausstellung „50 Jahre ständiger Diakonat im Bistum Augsburg“. Bischof Josef Stimpfle hat dieses Amt am 17. Februar 1969 als Lebensstandard in der Kirche von Augsburg eingeführt. Ermöglicht wurde dies durch einen Erlass von Papst Paul VI. vom 18. Juni 1967. Die ersten drei Diakone im Bistum Augsburg wurden am 20. Juli 1969 in der Stadtpfarrkirche St. Peter in Dillingen geweiht. Seitdem folgten ihnen 222 Männer in diesen Dienst der Kirche.
Diakone dürfen verheiratet sein und einen Zivilberuf ausüben. 14 der Augsburger Diakone leben im Zölibat, so wie Bruder Kornelius als Missionsbenediktiner. „Ich bin über meine Tätigkeit als Feuerwehrseelsorger zum Diakonat gekommen und seit meiner ersten Stelle in Egling an der Paar hat mich die Arbeit in einer Pfarrei nicht mehr losgelassen“, sagt Bruder Kornelius, der seit September in Klosterlechfeld ist. Für den Dienst als Diakon ist eine theologische und pastoral-diakonische Ausbildung erforderlich. Sie wird berufsbegleitend absolviert.
Diakone sind Diener der Sache Jesu für Gott und die Menschen und haben ihr Vorbild in Jesus selbst, der sich als Diener – griechisch „dia- konos“– gesehen hat. Erstmals erwähnt der Apostel Paulus im Grußwort des Philipperbriefes „Episkopen und Diakone“.
Im Laufe der Kirchengeschichte ging das eigenständige Amt des Diakons aber wieder verloren und entwickelte sich zu einer Weihestufe auf dem Weg zum Priesteramt, bis es vor 50 Jahren wiederbelebt wurde. „Neulich wurde ich bei einer Taufe gefragt, ob diese auch gültig sei, wenn sie ein Diakon spendet“, erzählt Bruder Kornelius. Er konnte die besorgte Fragestellerin beruhigen, denn Diakone dürfen Taufen, Gottesdienste, Begräbnisse, Kommunionen und Segnungen durchführen, bei Eheschließungen assistieren, aber auch predigen und seelsorgerische Gespräche führen. Nur das Sakrament der Beichte und der Krankensalbung bleibt dem Priester vorbehalten.
Zu den klassischen Aufgaben der Diakone gehören die Jugendarbeit, Bibel- und Glaubensgespräche in der Pfarrei, Krankenbesuche und Religionsunterricht an Schulen. „Der Diakon ist kein Minipriester, aber auch kein Superlaie“, sagte Domkapitular Rudolf Schmid im Mai 1969. Voraussetzungen für die Weihe sind die Beheimatung im Glauben und kirchlichen Leben, die Bewährung in Beruf, Ehe und Familie oder in der ehelosen Lebensform und die Bereitschaft, sich an Christus und seine Kirche zu binden. Das Mindestalter zur Weihe nach dem theologischen Fernkurs oder Studium beträgt 35 Jahre bei Verheirateten und 25 Jahre bei Zölibatären.
Die Wanderausstellung ist noch bis zum 15. Februar in der Wallfahrtskirche Maria Hilf in Klosterlechfeld zu sehen.