Dürfen Lehrer Eltern schreiben?
WhatsApp-Nutzung ist höchst umstritten
Berlin Es wäre so einfach, über das Smartphone kurz Termine für den Elternsprechtag zu vereinbaren. Doch die Frage, ob Lehrer und Eltern per WhatsApp kommunizieren dürfen, ist eine rechtliche Grauzone. Noch dazu eine, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
In Bayern sind WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht generell verboten. Es handele sich um eine Grauzone, sagte eine Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums. „Die Nutzung von WhatsApp ist als dienstlicher Informationskanal von Schulen nicht vorgesehen. Privat ist Lehrkräften die Nutzung von Messengerdiensten selbstverständlich erlaubt; es liegt in ihrer Verantwortung, Privates und Dienstliches entsprechend zu trennen.“Ein offizielles Verbot bestehe nicht.
Mit die härteste Richtlinie zum Chat zwischen Lehrern und Eltern hat Rheinland-Pfalz. Dort sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäischer Anbieter verwenden. In Thüringen ist der Chat über WhatsApp erlaubt. Zwar dürfen Lehrer personenbezogene Daten nur verschlüsselt übermitteln, berichtete das Bildungsministerium. Welche Mail- und Messengerkonten dafür verwendet werden sollen, ist aber nicht vorgeschrieben. Seien Lehrer und Eltern einverstanden, über WhatsApp zu kommunizieren, sei dies auch erlaubt.
Einen neuen Weg will Niedersachsen gehen. Dort lotet man die Möglichkeiten aus, eine Kommunikation über einen eigenen SchulKurznachrichtendienst zu ermöglichen, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.