Urlaub verfällt nicht mehr so leicht
Arbeitgeber müssen auf nicht genommene Tage hinweisen
Erfurt/München Nicht genommene Urlaubstage können nicht mehr automatisch verfallen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten „klar und rechtzeitig“auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er andernfalls verfällt. Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt – dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. „Dieser Punkt wird die Rechtsprechung sicher noch beschäftigen“, sagte Gerichtssprecher Oliver Klose.
Zu verhandeln hatte das Gericht einen Fall aus Bayern. Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der von der Münchner Max-Plack-Gesellschaft 51 Tage Urlaub aus mehreren Jahren bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Für seinen nicht genommenen Urlaub verlangt der Forscher eine Abgeltung von fast 12 000 Euro. Nach An- gaben der Max-Planck-Gesellschaft hatte sie ihn in einer E-Mail auf seine Urlaubsansprüche hingewiesen. Der Wissenschaftler bestreitet das. Wegen der unklaren Faktenlage fällte das Gericht in seinem konkreten Fall am Dienstag kein Urteil, sondern verwies ihn erneut an das Landesarbeitsgericht München.
Mit dem Thema beschäftigt sich auch der Kommentar. In der Wirtschaft finden Sie auch ein Interview mit einem Arbeitsrechtler.