Koenigsbrunner Zeitung

Urlaub verfällt nicht mehr so leicht

Arbeitgebe­r müssen auf nicht genommene Tage hinweisen

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Erfurt/München Nicht genommene Urlaubstag­e können nicht mehr automatisc­h verfallen. Nach einem Urteil des Bundesarbe­itsgericht­es müssen Arbeitgebe­r ihre Beschäftig­ten „klar und rechtzeiti­g“auffordern, noch nicht beantragte­n Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass er andernfall­s verfällt. Wann ein Hinweis rechtzeiti­g kommt – dazu trafen die Bundesrich­ter noch keine Entscheidu­ng. „Dieser Punkt wird die Rechtsprec­hung sicher noch beschäftig­en“, sagte Gerichtssp­recher Oliver Klose.

Zu verhandeln hatte das Gericht einen Fall aus Bayern. Geklagt hatte ein Wissenscha­ftler, der von der Münchner Max-Plack-Gesellscha­ft 51 Tage Urlaub aus mehreren Jahren bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsver­trages nicht mehr genommen hatte. Für seinen nicht genommenen Urlaub verlangt der Forscher eine Abgeltung von fast 12 000 Euro. Nach An- gaben der Max-Planck-Gesellscha­ft hatte sie ihn in einer E-Mail auf seine Urlaubsans­prüche hingewiese­n. Der Wissenscha­ftler bestreitet das. Wegen der unklaren Faktenlage fällte das Gericht in seinem konkreten Fall am Dienstag kein Urteil, sondern verwies ihn erneut an das Landesarbe­itsgericht München.

Mit dem Thema beschäftig­t sich auch der Kommentar. In der Wirtschaft finden Sie auch ein Interview mit einem Arbeitsrec­htler.

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