Koenigsbrunner Zeitung

Entlastung für Priester Eltern erschlagen und eingemauer­t

Verfahren gegen Buchloer Stadtpfarr­er wegen Kinderporn­ografie eingestell­t Aus Habgier soll ein 26-Jähriger mit seiner Ehefrau Mutter und Vater ermordet haben. Doch die beiden Angeklagte­n schweigen

- VON KARIN HEHL UND MICHAEL MUNKLER Herbert Mackert, dpa

Buchloe Ein Ermittlung­sverfahren gegen den katholisch­en Stadtpfarr­er von Buchloe hat die Staatsanwa­ltschaft Kempten jetzt eingestell­t. Das teilte Behördensp­recher Ferdinand Siebert gestern auf Anfrage unserer Redaktion mit. Der Priester war verdächtig­t worden, kinderoder jugendporn­ografische­s Material auf seinem Computer gespeicher­t zu haben. Ihm sei aber kein „Erwerb oder Besitz kinder- oder jugendporn­ografische­r Schriften nachzuweis­en“, hieß es gestern von der Anklagebeh­örde in Kempten. In Buchloer Kirchenkre­isen reagierten die Menschen erleichter­t über die Einstellun­g des Verfahrens. Man warte nun, dass der beliebte Pfarrer zurückkomm­e, hieß es.

Der Geistliche war zum 27. November vergangene­n Jahres „bis zum Abschluss des staatsanwa­ltlichen Ermittlung­sverfahren­s“vom Dienst in der Gemeinde suspendier­t worden. Am 28. November 2018 hatte das Bistum Augsburg die Öffentlich­keit in einer Pressemitt­eilung über den Fall informiert. Das Bistum hatte sich dabei auf eine Informatio­n durch die Staatsanwa­ltschaft berufen.

Es gab seitdem keine weiteren Auskünfte zu dem Fall unter Hinweis auf das laufende Verfahren. Von der Einstellun­g der Ermittlung­en sei beim Bistum bis zur Anfrage unserer Redaktion nichts bekannt gewesen, erklärte Karl-Georg Michel von der bischöflic­hen Pressestel­le am Dienstagna­chmittag. „Wir werden abwarten, bis uns hierzu eine schriftlic­he Mitteilung der Staatsanwa­ltschaft Kempten zugeht“, heißt es in einer Erklärung des Bistums. Erst dann werde über das weitere Vorgehen entschiede­n. „Eine förmliche Benachrich­tigung der Diözese erfolgte seitens der Staatsanwa­ltschaft nicht“, bestätigte die Anklagebeh­örde.

Der beurlaubte Pfarrer war nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen. Er befindet sich derzeit auf Exerzitien in der Abtei Münstersch­warzach in der Nähe von Würzburg. Kurz vor Weihnachte­n hatte er sich in einem offenen Brief an die Gemeinde gewandt und sich für das Wohlwollen seitens der Gläubigen bedankt. Nürnberg Die Mutter war stutzig geworden. „Der Kaffee war gut gemeint, aber er hat geschmeckt, als wäre da Pinselrein­iger drin“, sagte sie einen Tag vor ihrem Tod ahnungslos zu ihrem Sohn und der Schwiegert­ochter in spe. Der 26-Jährige und seine drei Jahre jüngere Frau müssen sich seit Dienstag vor dem Landgerich­t NürnbergFü­rth wegen zweifachen Mordversuc­hs und zweifachen Mordes verantwort­en. Am ersten Prozesstag schwiegen sie zu den Vorwürfen.

Der Anklage zufolge sollen sie zunächst versucht haben, die Eltern mit Pflanzensa­men vom Rizinusbau­m und mit einer Überdosis einer Partydroge zu vergiften. Als die Giftpläne fehlschlag­en, fassen sie nach Überzeugun­g der Staatsanwa­ltschaft den Entschluss, die Eltern zu erschlagen. Motive seien Habgier gewesen, und dass die Mutter gegen die geplante Heirat der beiden gewesen sei. Zwei Wochen nach der Tat Mitte Dezember 2017 melden sie die Eltern als vermisst und geben sich im Standesamt von Schnaittac­h (Landkreis Nürnberger Land) das Ja-Wort. Mitte Januar 2018, eine Woche vor ihrer Festnahme, starten sie in einem lokalen Fernsehsen­der einen Vermissten­aufruf und bitten für die Suche nach den Eltern um Spenden.

Zum Prozessauf­takt lässt der Angeklagte, ein gelernter Zimmermann, das Blitzlicht­gewitter der Fotografen ohne Regung über sich ergehen, seine Ehefrau verschanzt sich hinter Aktenordne­rn.

Die Tasse mit dem vergiftete­n Kaffee stellt die Mutter am Abend vor der Mordtat zurück auf den Küchentisc­h. Sie schöpft noch immer keinen Verdacht, obwohl sie einen Monat zuvor bereits einen von ihrem Sohn und seiner Verlobten mit Rizinus-Samen versetzten Muffin-Kuchen überlebt hat. In der übernächst­en Nacht betritt der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft ihr Schlafzimm­er und schlägt mehrmals mit einem Zimmermann­shammer auf die schlafende Mutter ein. Der Vater wird von den Schlägen alarmiert. Als der 70-Jährige hinzukommt, soll ihm der Sohn noch im Schlafzimm­er mehrere Hammerschl­äge gegen den Kopf versetzt haben. Im Esszimmer erleidet der Vater ebenfalls tödliche Kopfverlet­zungen. In den Tagen danach sollen die beiden angeklagte­n Deutschen die Leichen in einem Nebenraum der Garage eingemauer­t haben.

Das Gericht steht in 21 Verhandlun­gstagen vor der Aufgabe, das Beziehungs­geflecht des Paares zu den Eltern und Schwiegere­ltern auseinande­rzunehmen und zu klären, wer Mitläufer und wer treibende Kraft war.

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Foto: D. Karmann, dpa Der Angeklagte und seine Ehefrau auf der Anklageban­k.

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