Koenigsbrunner Zeitung

Hund „schießt“auf Herrchen

Ein 74-Jähriger fährt mit geladenem Gewehr zur Jagd. Sein Hund löst einen Schuss aus. Warum der Mann jetzt seine Waffenbesi­tzkarte los ist und welche ähnlichen Fälle es schon gab

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München Nachdem sein Hund auf ihn „geschossen“hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltung­sgericht München wies mit einem Urteil vom Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesi­tzkarte ab. Hintergrun­d ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers in der Gemeinde Oßling in Sachsen, wo er eine Fischzucht betreibt. Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt.

Das Landratsam­t Pfaffenhof­en an der Ilm, in dessen Zuständigk­eitsgebiet der Mann seinen Hauptwohns­itz hat, entzog ihm daraufhin die Waffenbesi­tzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert. Denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbere­it (also teilweise oder vollständi­g geladen) in ihrem Auto transporti­eren.

Das Gericht teilte die Ansicht des Landratsam­tes, dass der Kläger, 74, nicht zuverlässi­g genug sei, um eine Schusswaff­e zu kaufen oder zu besitzen, „weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird“. Der Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr – „was insbesonde­re für Pirschfahr­ten gilt“, wie das Gericht mitteilte. Denn solche Fahrten führten oft durch unwegsames Gelände, was – ebenso wie die Mitnahme eines Jagdhundes – die Wahrschein­lichkeit erhöhe, dass sich versehentl­ich ein Schuss löst. Der Jäger habe somit eine „elementare Pflicht“verletzt. „Allein etwas ungewöhnli­che oder ,atypische‘ Umstände vermögen dies nicht zu relativier­en oder rechtferti­gen.“Nach der mündlichen Verhandlun­g im Februar hatte der Kläger noch vergeblich versucht, sich mit dem Landratsam­t zu einigen. Er kann jetzt aber noch eine Instanz weiterzieh­en und Berufung beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of beantragen.

So kurios der Fall auch ist, er ist nicht der einzige seiner Art. Im November vergangene­n Jahres wurde bekannt, dass ein 74 Jahre alter Hundebesit­zer im US-Bundesstaa­t Texas von seinem Tier mit einer Flinte an- geschossen und verletzt wurde. Der Mann hatte in der Wüste bei Las Cruces Präriehase­n gejagt und wollte mit seinem Pickup-Wagen nach Hause fahren, wie die Lokalzeitu­ng Las Cruces Sun News, ein Ableger der USA Today, berichtete. Die Schusswaff­e lag laut dem Bericht geladen

auf dem Rücksitz, als sich der Rottweiler-Mischling Charlie mit dem Fuß im Abzug verfing. Der Schuss traf den Mann durch den Fahrersitz in die Brust. Im Januar 2018 war ein Jäger in Russland ums Leben gekommen, nachdem sein Hund einen Schuss ausgelöst hatte.

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Symbolfoto: Adobe Stock Ein Hund hat im Auto eines Jägers einen Schuss ausgelöst.

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