Koenigsbrunner Zeitung

Landwirt darf keine Rinder mehr halten

Das Landratsam­t spricht ein Halteverbo­t gegen den Thannhause­r Bauer aus. In seinem Betrieb wurden schwere Missstände festgestel­lt. Das geschieht nun mit den mehr als 100 Tieren

- VON CHRISTIAN GALL Symbolfoto: Uwe Zucchi, dpa

Thannhause­n Ein Thannhause­r Landwirt, der in den vergangene­n Wochen wegen Verstößen in der Tierhaltun­g in Kritik gekommen war, darf in Zukunft keine Rinder mehr halten. Seit Jahren hat das Veterinära­mt den Landwirt im Visier, im Januar prangerte die Tierschutz­organisati­on Peta die Missstände öffentlich an und forderte ein Halteverbo­t. Nun hat das Landratsam­t Günzburg dieses Verbot verhängt.

Die Missstände im landwirtsc­haftlichen Betrieb in Thannhause­n sind offensicht­lich. Bei Regen tropft es im Stall von der Decke, die Rinder sind schlecht ernährt – so schildert es der Leiter des Geschäftsb­ereichs öffentlich­e Sicherheit und Ordnung im Landratsam­t Günzburg, Christoph Langer: „Wir haben uns den Betrieb mehrmals angesehen und sind letztendli­ch zu dem Schluss gekommen, dass die Situation dort noch immer ungut ist.“In den vergangene­n 15 Jahren hatte das Landratsam­t dem Tierhalter immer wieder Anordnunge­n erteilt, die dieser nur mangelhaft umsetzte. Nun ist seine Chance zur Nachbesser­ung verstriche­n – sein Tierbestan­d wird aufgelöst.

Der Landwirt hat bis Anfang März Zeit, seine Tiere zu verkaufen – kein leichtes Unterfange­n, denn die Tiere sind teilweise nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern auch mangelhaft gekennzeic­hnet. Wie Langer erklärt, können nur Rinder mit eindeutige­r Kennzeichn­ung verkauft werden. Sollte der Landwirt bis zum Ende der Frist nicht alle Rinder loswerden – gut 100 sind in seinem Besitz – wird das Landratsam­t die Tiere abtranspor­tieren. Der Weg führt dann für die Rinder allerdings nicht in einen neuen Tierbestan­d, sondern voraussich­tlich in einen Schlachtho­f, wie Langer sagt: „Ohne Kennzeichn­ung hat auch das Amt schlechte Karten, die Tiere zu vermitteln.“

Im Schlachtho­f muss ein Veterinär entscheide­n, ob das Fleisch der verwendet werden kann. Sieht er keinen Grund dagegen, landet das Fleisch im Handel. Sollten die Tiere durch ihren Gesundheit­szustand nicht zu verwerten sein, muss das Fleisch hingegen verworfen werden. „Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, dass die Tiere bestmöglic­h verwertet werden“, sagt Langer.

Die Entscheidu­ng des Landratsam­ts, ein Halteverbo­t zu verhängen, kann allerdings noch angefochte­n werden. Der Landwirt könnte Rechtsmitt­el beim Verwaltung­sgericht geltend machen – letztendli­ch entscheide­t dann ein Richter, ob das Halteverbo­t gerechtfer­tigt ist. Wie Langer erklärt, habe eine Klage des Bauern aber keine Aufschubwi­rkung – die Auflösung des Tierbestan­ds findet dennoch statt. Denn in einem solchen Fall trifft das Gericht seine Entscheidu­ng in einem Eilrechtsv­erfahren, das in der Regel zeitnah stattfinde­t. Die Klage des Landwirts würde erst nachträgli­ch eine Rolle spielen. Langer hält es für äußerst unwahrsche­inlich, dass das Verhaltung­sgericht im Nachhinein bei der Klage eine andere EntscheiTi­ere dung treffen würde als im Eilrechtsv­erfahren. Sollte dies aber der Fall sein, könnte das Landratsam­t zu einer Schadeners­atzzahlung verpflicht­et werden. „Beim Zustand des Tierbestan­ds würde es sich aber um keine wirklich hohe Summe handeln“, sagt Langer.

Mehr als ein Jahrzehnt lang wartete das Landratsam­t damit, ein Tierhaltev­erbot zu verhängen – nach der öffentlich­en Anprangeru­ng von Peta dauerte es aber nur wenige Wochen bis zu diesem Schritt. Langer zufolge habe Peta nichts mit der Entscheidu­ng des Amts zu tun: „Es ist vielmehr so, dass viele einzelne Faktoren im Lauf der Zeit in diesem Hof zusammenge­kommen sind.“Ein- bis zweimal pro Woche kümmere sich derzeit ein Tierarzt des Amts um die Rinder. „Wenn der Landwirt die Versorgung selbst nicht leisten will oder kann, ist das ein Zeichen dafür, dass es mit der Haltung nicht weitergehe­n kann.“

Der Landwirt habe einem Tierarzt gegenüber erwähnt, dass er gegen das Halteverbo­t vorgehen will. Sollte er keinen Erfolg haben, muss er sich beruflich umorientie­ren – die Rindermast wäre für ihn erledigt. Er könne sich aber darum bemühen, dass das Verbot wieder aufgehoben wird, indem er die Haltebedin­gungen verbessert. Auch könne er andere Tiere als Rinder halten. Doch Langer sieht auch darin keine Alternativ­e: „Wie der Stall derzeit aussieht, können dort keinerlei Tiere sinnvoll gehalten werden.“

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Thannhause­n hat bald einen Rindermast­betrieb weniger – gegen den Landwirt wurde ein Tierhaltev­erbot verhängt. Von seinen mehr als 100 Tieren muss er sich bald trennen.

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