Koenigsbrunner Zeitung

Vater und Sohn gemeinsam auf der Anklageban­k

Doch das ist nicht die einzige Tat, für die sich der Sohn vor dem Amtsgerich­t verantwort­en muss. Dem Vater war die Sache von Anfang an nicht koscher, doch das hilft ihm nur zum Teil

- VON FELICITAS LACHMAYR

Wegen zahlreiche­r Diebstähle steht ein junger Mann vor Gericht. Beim größten Coup hilft ihm sein Vater.

Neusäß In einer Nacht- und Nebelaktio­n hat ein 23-Jähriger in Neusäß einen Bagger samt Anhänger gestohlen. Wert der Maschine: 24000 Euro. Unterstütz­ung bekam er dabei von seinem 50-jährigen Vater. Gemeinsam entwendete­n sie die Schlüssel für den Bagger. Diese lagen im Briefkaste­n der Firma, die die Maschine vermietete. Mit Bagger und Anhänger machte sich das Familien-duo dann aus dem Staub.

Nun mussten sich Vater und Sohn vor dem Amtsgerich­t Augsburg für den Diebstahl, den sie vor drei Jahren begangen hatten, verantwort­en. Beide zeigten sich geständig. Er habe sich schon gedacht, dass die Sache nicht ganz koscher sei, aber er seinem Sohn nur helfen wollen, ließ der 50-jährige Vater aus Neusäß über seinen Anwalt erklären.

Dabei hatten die beiden den Bagger nicht nur gestohlen, sondern der 23-jährige Sohn verkaufte ihn weiter. Wenige Tage nach der Tat tauchte der Bagger auf einer Baustelle in Gersthofen wieder auf. Anhand eines Streitgesp­rächs, das Vater und Sohn über einen Chatdienst auf dem Handy führten, wurde der ermittelnd­e Polizist auf die beiden als mögliche Täter aufmerksam. Der Bagger wurde an die Neusässer Firma zurückgege­ben.

Das war aber nicht die einzige Straftat, die der Sohn in den vergangene­n drei Jahren begangen hatte. Ein ganzer Aktenstape­l lag vor Richterin Sandra Dumberger. Denn der 23-Jährige hatte mehrere Rechnungen offen. So buchte er eine Reise nach Jamaika im Wert von 5300 Euro auf falschen Namen, die er weder antrat noch bezahlte. Ein Jahr später bestellte er bei einer Bobinger Firma Waren, darunter Motorsägen, Ketten, Helme und Kanister im Wert von über 3100 Euro. Bezahlt hat er bis heute nicht. Bei einem Kühbacher Unternehme­n mietete der 23-jährige Augsburger einen Sattelzug für über 1900 Euro und beglich die Rechnung nicht.

Allerdings saß der junge Mann nicht nur wegen Diebstahls und Behabe trugs auf der Anklageban­k. Er war auch mit seinem Auto in der Bahnhofstr­aße in Gersthofen unterwegs, obwohl er keinen Führersche­in hatte. Aber das war noch nicht alles: In Augsburg beschimpft­e der 23-Jährige eine Frau und warf ihr während der Fahrt eine Getränkefl­asche auf die Motorhaube. In Neusäß bedrohte er einen Mann mit einem Schlagstoc­k und beleidigte ihn. In diesen beiden Punkten wurde das Verfahren gegen den 23-Jährigen allerdings eingestell­t. Mehrere Zeugen waren geladen, doch sie verließen das Gericht, ohne auszusagen. Denn die beiden Verteidige­r Moritz Bode und Werner Ruisinger baten noch vor der Beweisaufn­ahme um ein Rechtsgesp­räch, dem Richterin Dumberger zustimmte. In einem solchen verständig­en sich Gericht und Verteidige­r auf ein mögliches Strafmaß, sollte der Angeklagte ein Geständnis ablegen. Entspreche­nd geständig zeigten sich Vater und Sohn. Der 50-Jährige, der sich bis zum Baggerraub nichts zuschulden hatte kommen lassen, wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 60 Euro verurteilt. Der Sohn, der schon als Jugendlich­er mehrere Eintragung im Bundeszent­ralregiste­r ansammelte, aber derzeit einen festen Job hat, bekam eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung. „Sehen Sie das Urteil als letzte Warnung“, warnte Richterin Dumberger den 23-Jährigen. „Wenn Sie noch einmal hier sitzen, wird es keine Bewährung mehr geben.“

Ohne Führersche­in mit dem Auto unterwegs

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