Koenigsbrunner Zeitung

Kirche darf Arzt nicht kündigen

Sonderrech­te werden weiter eingeschrä­nkt

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Erfurt Das Bundesarbe­itsgericht hat die Rechte der Kirchen als Arbeitgebe­r weiter eingeschrä­nkt. Die Richter erklärten am Mittwoch die Kündigung eines Chefarztes an einem katholisch­en Krankenhau­s in Düsseldorf wegen dessen Scheidung und Wiederheir­at für nicht rechtmäßig. Dem Chefarzt war 2009 fristlos gekündigt worden, weil die Kirche in seiner zweiten standesamt­lichen Hochzeit einen schwerwieg­enden Loyalitäts­verstoß sah. Laut Urteil wurde der Mediziner damit gegenüber nicht katholisch­en Kollegen unzulässig benachteil­igt, bei denen eine Wiederheir­at kein Kündigungs­grund wäre.

Mit seinem Urteil rüttelt das Gericht unter Verweis auf europäisch­es Recht am Sonderstat­us von Kirchen als Arbeitgebe­r. Für diese ist im Grundgeset­z ein Selbstbest­immungsrec­ht verankert. Das wirkt sich auch auf ihre Position als Arbeitgebe­r aus. So dürfen sie von ihren Mitarbeite­rn ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstvers­tändnisses verlangen. Dem Urteil zufolge können Kirchen aber an Angestellt­e keine unterschie­dlichen Anforderun­gen stellen.

Das Kölner Bistum kündigte an, mögliche Konsequenz­en intensiv prüfen zu wollen. Das Urteil sei überfällig und wegweisend, sagte Sylvia Bühler vom Verdi-bundesvors­tand. „Es schafft mehr Gerechtigk­eit für Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er in kirchliche­n Betrieben.“Einem Mitarbeite­r zu kündigen, weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat, finde heute auch in der Gesellscha­ft keine Akzeptanz mehr. Hans-albert Gehle, erster Vorsitzend­er des Marburger Bundes Nordrhein-westfalen/rheinlandp­falz, sagte: „Es ist allerhöchs­te Zeit, dass sich kirchliche Arbeitgebe­r nicht mehr auf ihren längst überholten Privilegie­n des sogenannte­n Dritten Weges ausruhen können, sondern sich ohne Einschränk­ungen dem weltlichen Arbeitsrec­ht stellen müssen.“

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