Koenigsbrunner Zeitung

So werden Diesel kontrollie­rt

Wie die Regierung versucht, die Angst vor massenhaft­er Überwachun­g zu zerstreuen, und welche Bedenken es trotzdem noch gibt

- VON STEFAN LANGE

Berlin Wiesbaden hat es geschafft. Mithilfe eines modernen Luftreinha­lteplans konnte die hessische Landeshaup­tstadt ein Fahrverbot aushebeln. Nun hofft die Bundesregi­erung, dass dies auch anderen Städten gelingt. Und doch weiß man in Ber- lin: Es wird Fahrverbot­e geben, und die müssen effektiv kontrollie­rt werden. Die Regierung arbeitet deshalb an einer Änderung des Straßenver­kehrsgeset­zes und hat sich angesichts heftiger Datenschut­zbedenken nun darauf verständig­t, nur mit mobilen Geräten zu kontrollie­ren. Stationäre Anlagen und die vielfach gefürchtet­e Massenüber­wachung soll es nicht geben.

Auch eine flächendec­kende Ermittlung von Verkehrsde­likten ist vom Tisch – kein Autofahrer muss also fürchten, dass ihm im Rahmen einer Diesel-fahrverbot­skontrolle auch noch der nicht angelegte Gurt oder das Handy am Ohr zur Last gelegt wird. Das überprüfte Fahrzeug wird mit dem Fahrzeugre­gister des Kraftfahrt­bundesamte­s abgegliche­n. Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten sofort gelöscht. Falls doch, sollen sie höchstens sechs Monate gespeicher­t bleiben.

Bei einer Anhörung im Verkehrsau­sschuss des Bundestage­s gingen den Kritikern aber auch diese Regelungen noch zu weit. Sie stoßen sich unter anderem daran, dass zu Beweiszwec­ken – vergleichb­ar zu Geschwindi­gkeitskont­rollen – ein Foto des Fahrers angefertig­t werden soll. Grüne und Linke fordern statt elektronis­cher Datensamme­lei weiter- hin die „Blaue Plakette“. Der Deutsche Städtetag bleibt skeptisch: „Den Ordnungsbe­hörden und der Polizei fehlt bisher jegliche Technik für eine automatisc­he Fahrzeuger­fassung, so sie denn datenschut­zrechtlich zulässig wäre.“

Der für Verkehrsfr­agen zuständige Unions-fraktionsv­ize Ulrich Lange betonte, man habe sich „die Kritik an den Diesel-kontrollen sehr genau angeschaut und sie ernst genommen“. Es sei nun ein Weg gefunden worden, der die Verhältnis­mäßigkeit wahre. Kontrollen seien nur stichprobe­nartig und mit mobilen Geräten möglich. „So schaffen wir die rechtliche Grundlage für Kontrollen, ohne eine dauerhafte Überwachun­g zu ermögliche­n“, sagte Lange unserer Redaktion.

Die Auffassung der Regierung wird grundsätzl­ich durch ein Gutachten des Verfassung­srechtlers Michael Brenner von der Uni Jena gestützt. Er bescheinig­t dem Gesetzentw­urf die erforderli­che Verhältnis­mäßigkeit. Auch um die Befindlich­keiten von Autofahrer­n macht sich Brenner Gedanken. Seinem Vorschlag, statt „Überwachun­g“das „etwas bürgerfreu­ndlichere und weniger negativ besetzte Substantiv Überprüfun­g zu verwenden“, kam die Regierung bereits nach.

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Foto: dpa Der Umgang mit bleibt ein Reizthema.Diesel-fahrzeugen

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